Hallo Zusammen,
ich habe am 01.01.2011 einen Arbeitsplatz angetreten, der 85 km von meinem Wohnort entfernt liegt (laut Diversen Navigatoren sind es wegen mir auch nur 82,5 km) :-)
Ich habe meinen Führerschein allerdings erst im August 2012 gemacht.Einen PKW habe ich im Juni 2012 erworben. Ich fahre die Strecke zur Arbeit jeden Tag mit der Bahn.
Ab wann kann ich die Entferningsspauschale beim Finanzamt geltend machen? - Spielt es eine Rolle, ab wann ich Führerschein gemacht habe, und einen eigenen PKW besessen habe?
Der Preisunterschied ist schon gewaltig.. - Ich zahle für das Bahnticket im Monat ca 245 EUR(Der Nachweis ist entweder über www.bahn.de, oder über meine Abbuchungen der Deutschen Bahn von meinem Girokonto jederzeit belegbar) , wenn ich aber rechne dass ich mit 85 km x 0,30 EUR Pauschale = 25,50 EUR jeden Tag (also 25 EUR * 20 Arbeitsstage pro Monat = ca 500 EUR) geltend machen kann, fahre ich doch mit der Entferningspauschale deutlich besser.
Die Frage ist nur, darf ich die volle Pauschale ansetzen, auch in einem Zeitraum wo ich gar nicht mit dem PKW zur Arbeit fahren konnte?
Danke für Infos.
Schönes Wochenende-
ich habe am 01.01.2011 einen Arbeitsplatz angetreten, der 85 km von meinem Wohnort entfernt liegt (laut Diversen Navigatoren sind es wegen mir auch nur 82,5 km) :-)
Ich habe meinen Führerschein allerdings erst im August 2012 gemacht.Einen PKW habe ich im Juni 2012 erworben. Ich fahre die Strecke zur Arbeit jeden Tag mit der Bahn.
Ab wann kann ich die Entferningsspauschale beim Finanzamt geltend machen? - Spielt es eine Rolle, ab wann ich Führerschein gemacht habe, und einen eigenen PKW besessen habe?
Der Preisunterschied ist schon gewaltig.. - Ich zahle für das Bahnticket im Monat ca 245 EUR(Der Nachweis ist entweder über www.bahn.de, oder über meine Abbuchungen der Deutschen Bahn von meinem Girokonto jederzeit belegbar) , wenn ich aber rechne dass ich mit 85 km x 0,30 EUR Pauschale = 25,50 EUR jeden Tag (also 25 EUR * 20 Arbeitsstage pro Monat = ca 500 EUR) geltend machen kann, fahre ich doch mit der Entferningspauschale deutlich besser.
Die Frage ist nur, darf ich die volle Pauschale ansetzen, auch in einem Zeitraum wo ich gar nicht mit dem PKW zur Arbeit fahren konnte?
Danke für Infos.
Schönes Wochenende-