Entgeldumwandlung - Kindergeld

ThE_sMoKeY_jOe

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2004
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472
Hi, vielleicht hat sich der ein oder andere schonmal damit zu tun gehabt oder kennt sich sogar aus beruflichen Grünmden mit dem Thema aus.
Es geht um folgendes.
Meine Freundin (Azubi) hat dieses Jahr ein zu hohes Einkommen, die Grenze für das Kindergeld liegt bei 8004 € nach meinen Berechnungen ( Das Amt hat die Berechnung total verhauen, müssen Widerspruch einlegen ) kommt sie aber auf 8430 € jetzt gibt es ja die Entgeltumwandlung mit Hilfe der betrieblichen Altersvorsorge und meine eigentliche Frage ist nun, können wir diese für 2010 noch rückwirkend einrichten, also sagen wir so 50€ monatlich damit ihr Einkommen so um 500-600€ weniger wird ?!

Danke

MfG Simon
 
Könnt ihr für 2010 steuerlich noch was geltend machen??!! - dass kann dann auch angerechnet werden. :D
Aber eindeutig das falsche forum @ MichiSauer: doo hoschd reschd :)
 
... frag doch am Besten mal die Leutchen die sich um die betriebliche Altersvorsoge kümmern. Die können sicher sagen ob es Rückwirkend geht: wenn ja, dann würde es ja noch klappen.
 
War bei mir letztes Jahr ähnlich. Ich hab mein komplettes Weihnachtsgeld umwandeln lassen und bin somit wieder unter die Grenze gerutscht um das Kindergeld weiterhin zu beziehen bzw. hab ich Anfang 2010 das komplette Kindergeld Rückwirkend für 2009 bekommen.
 
Ist das schon inkl. Werbungskostenpauschalen etc.? Sonst erstmal die ansetzen. Es gibt ansonsten einige Wege, um die Rückzahlung drum rum zu kommen, einfach mal einen Steuerberater fragen, der kommt im Zweifel immer noch günstiger als die Rückzahlung.
 
Hi,
Gehaltsumwandlung rückwirkend? Eher nicht. Aber man kann ja noch bis 31.12. investieren, z.B. in einen Comtuter uder auch in Software (als Azubi könnte ja SSL-Software interessant sein). Dies dückt das zu berücksichtigende Einkommen direkt. Aber Achtung: nur die Summe größer als 920 Euro Werbungskosten ist wichtig, sonst zieht nur die Pauschale. Sind in der Berechnung die Sozialabgaben einbezogen? Auch die mindern das zu berücksichtigende Einkommen.

Gruß
tomdn
 
Okay danke haben wir vor, sie wird nachher wenn sie zuhause ist mal in der Personalabteilung anrufen die müssten das ja wissen.
Es ist nur so, das mir das jetzt nicht aus dem Kopf geht, da ich die ganze Zeit drangesessen bin um das durchzurechnen was noch fehlt usw. da wir nichtmehr lange Zeit haben und in der Prognose für 2010 vom Amt total die Fehler drin sind.
Dachte vielleicht hat schonmal jemand sowas selbst erlebt oder Erfahrung damit.

MfG Simon

Edit:// @FreakZ1 genau das gleiche ist bei uns. Sie hat eben seit Sie ins 3. Lehrjahr gekommen ist kein Kindergeld mehr bekommen. Nach der Berechnung vom Amt sind wir 60€ über der Grenze, allerdings haben die einen Betrag von 705 € anstatt 105€ angerechnet und davon nur 21€ abgaben berechnet, also 600€ zuviel. Wenn wir dies abziehen wären wir ja schon dicke unter der Bemessungsgrenze. Allerdings haben die für September bis Dezember nur das Gehalt "erraten" da sind jeweil 70€ zu wenig und das Weihnachtsgeld fehlt auch komplett. Jetzt habe ich eben die 4x70€ + Weihnachtsgeld(- AN-Ant.SV ) dazugerechnet und wir sind wieder 430€ drüber. Aber so wie du es gemacht hast hab ich mir das auch überlegt. Sie "opfert" eben ihr Weihnachtsgeld und bekommt dafür im Januar 5-6x Kindergeld nachgezahlt.

@tomdn: Ja ist alles schon abgezogen also der Pauschbetrag von 920€ sowie SV-Abgaben. Sie mact ne Ausbildung im Einzelhandel da wird es schwer für 1320€ jetzt noch Sachen anzurechnen. Und ein Computer für mehr als ~400€ wird ja dann auch nicht als ein Betrag angezogen sondern auf 3 Jahre aufgeteilt wie auch bei der Steuererklärung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Einkommen ist Netto!
Ansonsten kannst Du noch Werbungskosten etc abziehen und auch eine Betriebliche Altersvorsorge ginge. Allerdings ist es dazu jetzt rein vom logistischen Aufwand zu spät.
 
Generell sollte es noch möglich sein die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen, dazu Rücksprache mit AG und Bank halten, nur da kannst du bzgl. der bAV eine gesicherte Auskunft bekommen.

Es ist auch möglich 1x im Jahr eine höhere Zahlung zu machen, es muss nicht monatlich sein. Rückwirkend geht das natürlich auch nicht.
 
Also ein rückwirkende Entgeltumwandlung ist nicht möglich. Denn das Entgelt ist ausgezahlt und kann deshalb nicht mehr gewandelt werden, eigentlich logisch oder?

Allerdings kann sie einen Einmalbetrag wandeln, sei es nun das Weihnachtsgeld oder auch einen Betrag vom laufenden Gehalt. Muss sie halt 430 Euro einmalig im Dezember wandeln. Wenn der ARbeitgeber mitmacht kein Problem.
 
Okay dann machen wir es eben so. Weis nicht genau wie das funktioniert. Dachte da eben an eine Entgeldumwandlung durch eine betriebliche Altersvorsorge und rückwirkend meinte ich damit das eben noch gültig ist für 2010. Klar, logisch das ihr bereits erhaltenes Gehalt nicht mehr genutzt werden kann, aber das wir eben sagen sie würde 50€ im Monat zahlen, dies aber komplett beim nächsten Gehalt umgewandelt wird, sie also 600€ weniger hat.

Okay also gibts ja noch ne Lösung, danke euch jetzt bin ich schonmal etwas erleichtert.
 
@the_smokey_joe
Aber darauf achten, wirklich in steuerfreie Bereiche zu wandeln. Der Grad ist eng und es empfiehlt sich eine gute Beratung. Die Einrichtung einer vermögenswirksamen Leistung (VL) reicht nicht nach derzeitiger Rechtsauffassung. Hierzu sind aber Verfahren am Bundesfinanzhof anhängig ;)
 
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