Erbrachte Handwerkerleistung weicht vom Angebot nach unten ab, wie handhaben?

H1ldegunst

Commander Pro
Registriert
Aug. 2019
Beiträge
2.072
Ich habe mal eine Frage zu einer Rechnung, wie ihr das handhaben würdet (Ich weiß, Rechtsberatung gibts woanders^^):

Eine Firma hat bei mir im Garten eine Leistung erbracht, welche im Angebot Teils nach Pauschale (z.B. Baustelleneinrichtung), teils nach Maß (z.B. Aushub, Platten verlegen) angeboten wurde. Soweit so normal.

Das Angebot lautete über eine Fläche von 25m², tatsächlich erbracht wurden aber nur 15m², was auch so in Ordnung ist.

Jetzt lautet die Abschlussrechnung an diesen Positionen aber über 20m², was ich auch zeitnah bemängelt habe.

Nach einem Telefonat mit der Firma stellt sich raus, dass die sich wohl ziemlich verkalkuliert haben, die Arbeiten waren deutlich aufwändiger als von ihnen gedacht.
Der Preis mit 20m² ist laut deren Aussage der Preis mit dem sie +-0 rausgehen würden.

Da wir hier leider über eine Differenz im hohen dreistelligen Bereich reden, bin ich nicht gewillt die komplette Rechnung zu zahlen für eine Leistung die nicht erbracht wurde.
Gleichzeitig bin ich mit der Arbeit an sich zufrieden und weiß auch, dass die Firmeninhaber noch recht jung sind und das noch nicht so lange machen als Selbstständige. Und man sieht sich ja immer zweimal im Leben...

Was würdet ihr machen in der Situation?
Nur die erbrachte Leistung zahlen?
Sich irgendwo in der Mitte treffen? Oder die komplette Rechnung zahlen?
(Die Firma würde wohl alles akzeptieren)

Ich danke für Ideen und Anregungen :D
 
Ist die Leistung zufriedenstellend erbracht?
Ist es immer noch unterhalb der ursprünglichen von mir geplanten Summe?

Wenn ja würde ich persönlich die Rechnung mit 20qm zahlen, gute Arbeit ist selten geworden und es wenn aktiv gearbeitet wurde war der Aufwand nunmal höher und hätte bei alles mehr gekostet.

War es über der vorgenommenen Summe oder sind gravierende Fehler passiert würde ich es nicht zahlen, denn dafür sind Angebote da, ne Absicherung der Kunden.

Grundlegend zahl ich aber immer auf Stundenbasis mit Zuschlägen für Werkzeuge daher kann ich rechtlich nichts zu sagen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: H1ldegunst und redjack1000
Es ist unter dem ursprünglichen Angebot, ja.
Nur dass die Terasse eben nur 15m² und nicht 25m² hat :D
Leistung sag ich mal zu 90% zufrieden, gibt 2-3 Stellen, wo bei Regen Wasser stehen bleibt, aber bei ungleichmäßigem Naturstein ist das auch nicht ganz trivial da ein gleichmäßiges Gefälle rein zu bekommen, denke ich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: HtOW
Naja wenn ich 25qm anbiete und es am Ende nur 15qm sind wurde die Leistung schlicht nicht erbracht. Und wenn er jetzt 20qm abrechnen will dann muss er die fehlenden 5 halt noch verlegen.

Ich persönlich würde es nicht zahlen. Ich hatte allerdings selbst auch noch nie so ein Fall.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: H1ldegunst
Ich bin im Baustoffhandel tätig. Lass dir gesagt sein, dass die (meisten) Handwerker den Handel immer soweit wie nur irgendwie möglich drücken. Die würden niemals auch nur 1cm² mehr Material bezahlen als sie bekommen haben. Ich denke nicht das der Handwerker wirklich mit +-0 bei 20m² rausgehen würde.
Jetzt ist die Frage: ist das der einzige Auftrag den Du mit dem Betrieb vor hast? Wenn ja, nicht bezahlen, wenn nein, auf Verrechnung mit dem nächsten Auftrag bestehen. Das ist nur meine Meinung, aber ich mache das schon ziemlich lange.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: H1ldegunst
H1ldegunst schrieb:
Jetzt lautet die Abschlussrechnung an diesen Positionen aber über 20m², was ich auch zeitnah bemängelt habe.

Nach einem Telefonat mit der Firma stellt sich raus, dass die sich wohl ziemlich verkalkuliert haben, die Arbeiten waren deutlich aufwändiger als von ihnen gedacht.

Sämtlichen Schriftverkehr mit denen aufhaben.

Ich würde den Aufpreis nicht zahlen, eine Antwort mit einem akzeptablen Preis forden und wenn nötig
mit dem Anwalt drohen. Sowas sollte man sich nicht bieten lassen. Wo kämen wir denn da hin?

Mit Handwerkern hat man eigentlich nur Ärger. Echt traurig, was aus diesem Land geworden ist.
Früher gab es noch anständige Leute, die anständige Arbeit verrichtet haben!
 
flimmerschinger schrieb:
Früher gab es noch anständige Leute, die anständige Arbeit verrichtet haben!
Wie die Mercedes Benz Schichtleiter, die reihenhaft die eigenen Häuser mit den Handwerkern der Unternehmensbauten bauen haben lassen.

Man muss aus der Mücke keinen Elefanten machen. Den Umfang der Arbeiten kennt nur der TE und wenn die Arbeiter Ihn die Kosten entscheiden lassen muss er das Regeln. Festhalten der Vereinbarungen für spätere Probleme/Steuererklärung und fertig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: H1ldegunst
Anwalt wird nicht benötigt, er hat ja angedeutet, dass es mir überlassen bleibt, ob ich den reduzierten Betrag zahle oder ihm entgegen komme.
Insofern ist der Kommentar etwas drüber ;)
Ich denke, wir werden uns irgendwo in der Mitte treffen.
Danke an alle für den Input :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case, ThomasK_7 und TomH22
Meiner Meinung nach wird es beim Betrag auf dasselbe herauslaufen.

So wie ich es verstanden habe (mit fiktiven Zahlen):

Angebot über 25qm für 1.000 € -> 40 €/qm
erbracht 15 qm -> zu zahlen 600 €
tatsächlicher Aufwand höher -> 53,33 €/qm -> 800 € für 15 qm
Das entspricht 20 qm bei 40 €/qm.

Das Entscheidende ist nur, ob du eine Rechnung mit den korrekten Daten haben willst.
 
H1ldegunst schrieb:
Das Angebot lautete über eine Fläche von 25m², tatsächlich erbracht wurden aber nur 15m²
H1ldegunst schrieb:
Es ist unter dem ursprünglichen Angebot, ja.
Nur dass die Terasse eben nur 15m² und nicht 25m² hat :D
Und dass deine 15m² Terrasse keine 25m² hat, ist dir nicht beim Angebot, aber dann doch bei der Rechnung aufgefallen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fusionator und 00Julius
HtOW schrieb:
Wie die Mercedes Benz Schichtleiter, die reihenhaft die eigenen Häuser mit den Handwerkern der Unternehmensbauten bauen haben lassen.

Das ist ja skandalös!

Aber wen wunderts? Die Menschheit verliert jeglichen moralischen Kompass.
 
Gab es da nicht irgend so eine "Regelung" wenn die tatsächlichen Kosten/der Aufwand über dem Angebot liegt das Einverständnis des Auftraggebers eingeholt werden muss? Bzw es nicht eine Grenze gibt bis wohin der Handwerker weiter arbeiten darf?

Aber praktisch macht es letztlich keinen Unterschied. Hätte er es dir vorher mitgeteilt, dass der Aufwand pro m² größer wird, bei weniger Fläche, hättest du bestimmt nicht den Auftrag abgebrochen. Wohl eher weiter arbeiten lassen und die Kröte geschluckt das die sich verkalkuliert haben. Und letztlich bist du ja in Summe trotzdem noch niedriger.

Ich würde auf eine korrekte Rechnung über 15m² mit Mehrpreis pro m² akzeptieren und sich dann in der Mitte treffen oder akzeptieren (je nachdem ob man sich nochmal wiedersieht).
 
Verstehe da auch nicht, warum beim Mehraufwand nicht kurz mitgeteilt wurde: Hey, leider ist die Bodenbeschaffenheit (oder was auch immer) anders als erwartet und wir haben zum Angebotspreis leider doch mehr Aufwand. Beläuft sich ca. 10-15€ / m².

So wäre das am einfachsten gelöst.

Ich würde mich wohl mit dem Kollegen an einen Tisch setzen, ihm das so sagen (damit er das als Jungunternehmer auch für die Zukunft so handhabt um etwaigen Ärger zu vermeiden) und mich dann mit ihm auf einen für beide akzeptablen Preis einigen. Ohne großen Ärger - du bist unter dem von dir kalkulierten und den Handwerker muss man ja nicht mit aller GEwalt ins minus treiben - wenn ich hier schon was lesen von "Direkt Anwalt, sowas kann man sich nicht bieten lassen !" - herrje, entspannt euch; wegen sowas kommt kein Handwerker mehr zu euch.
 
Ich glaube einige verwechseln hier einen Kostenvoranschlag mit einem Angebot. Bei einem Kostenvoranschlag darf der Rechnungsbetrag 15 - 20% höher ausfallen. Ein Angebotspreis ist dagegen immer bindend.

So steht das auch in allen Angeboten die ich die letzten Jahre bekommen habe.
Beispiel: An unsere Angebotspreise halten wir uns bis Datum X gebunden.

Es kann doch nicht sein das der Kunde für Fehlkalkulationen aufkommen soll. So was fällt halt unter unternehmerisches Risiko.
 
Sehe ich auch so. Ich schreibe hier auch viele Angebote und wenn ich mich verkalkuliere dann ist das mein Problem und ich erwarte nicht das der Kunde so nett ist und meinen Fehler ausbügelt. Da geht jede Neugründung durch.
 
Zurück
Oben