Grüße.
Folgende Überraschung ist mir gestern passiert: Hab mein HP DVD Writer 640i engeschickt weil er defekt war. Gestern kam dann nach 6 Wochen ein getauschter HP DVD Writer 840i *NEU*
zurück. Es ist das erste Mal das mir sowas passiert ist, normaler Weise bekomm ich immer irgendwelche gebrauchten aber funtionstüchtigen Tauschgeräte.
Es soll ja aber auch das weniger erfreuliche Gegenteil geben.
Dazu hab ich vor kurzem in einem Bericht einige, für mich neue Dinge, erfahren.
Zum Beispiel besteht bei technischen Geräten generell zwei Jahre Gewährleistungspflicht, unabhängig von der Garantie. Für die Gewährleistungspflicht ist der Händler verantwortlich und nicht der Hersteller. Es ist unzulässig als Händler bei Gewährleistungsansprüchen auf den Hersteller zu verweisen. In solchen Fällen muss man als Kunde stur beiben und sich durchsetzen. Während der Gewährleistungszeit kann das Gerät vom Händler zweimal repariert oder gegen ein gleichwertiges oder neueres Gerät getauscht werden. Beim dritten Gewährleistungsfall kann und sollte man sein Geld zurück verlangen, und zwar den vollen Kaufpreis!
Schreibt eure Erfahrungen mit Garantie- / Gewährleitungsfällen.
Ebenfalls bin ich für Ergänzungen dankbar.
Gruß
aggitron
Folgende Überraschung ist mir gestern passiert: Hab mein HP DVD Writer 640i engeschickt weil er defekt war. Gestern kam dann nach 6 Wochen ein getauschter HP DVD Writer 840i *NEU*
Es soll ja aber auch das weniger erfreuliche Gegenteil geben.
Dazu hab ich vor kurzem in einem Bericht einige, für mich neue Dinge, erfahren.
Zum Beispiel besteht bei technischen Geräten generell zwei Jahre Gewährleistungspflicht, unabhängig von der Garantie. Für die Gewährleistungspflicht ist der Händler verantwortlich und nicht der Hersteller. Es ist unzulässig als Händler bei Gewährleistungsansprüchen auf den Hersteller zu verweisen. In solchen Fällen muss man als Kunde stur beiben und sich durchsetzen. Während der Gewährleistungszeit kann das Gerät vom Händler zweimal repariert oder gegen ein gleichwertiges oder neueres Gerät getauscht werden. Beim dritten Gewährleistungsfall kann und sollte man sein Geld zurück verlangen, und zwar den vollen Kaufpreis!
Schreibt eure Erfahrungen mit Garantie- / Gewährleitungsfällen.
Ebenfalls bin ich für Ergänzungen dankbar.
Gruß
aggitron