supastar schrieb:
Damit bist du auf die Angaben der Händler reingefallen, die dir die Garantieabwicklung aufbürden, damit sie das nicht für dich machen müssen.
Das ist Gesetz und wenn der Händler nicht sehr kulant ist, dann wird er bei jedem Fall wo die 6 Monate um sind im Voraus das Vorhandensein des Fehler bei Übergabe und damit jede Anerkennung einer Mängelhaftung nach §§ 434 I, 446 BGB in Abrede stellen, sonst erfüllt er die Umstände wie im Urteil des OLG Karlsruhe (Az.: 8 U 34/08).
Damit der Händler trotzdem seinem Kunden helfen kann, ohne für den Schaden selbst aufkommen zu müssen, wird er normalerweise die Abwicklung der Garantie mit dem Hersteller anbieten.
supastar schrieb:
Fährst du dein Auto zur Garantieabwicklung auch ins Werk?
Wenn die Garantiebedingungen des Autoherstellers diese verlangen würden, müsste man das machen. Diese sehen aber die Abwicklung über die von ihnen autorisierten Servicebetriebe vor. Das muss nicht der Betrieb sein, wo man das Auto gekauft hat und gilt auch nur für Garantieleistungen, die der Autohersteller selbst erbringt. Wenn man einen Gebrauchtwagen mit einer Garantie einer Drittanbieters gekauft hat, dann gelten da wieder andere Bedingungen und der autorisierte Servicebetrieb des Herstellers hat damit gar nichts zu tun.
supastar schrieb:
Falls es länger dauert, hast du keine Handhabe, da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.
Richtig und der kann auch seine Garantiebestimmungen weitgehend so gestalten, wie er er will.
supastar schrieb:
Bei der Gewährleistung kannst du eine klare Frist setzen. Und mal ehrlich, wenn ein Händler auf Beweislast pocht, hast du wohl beim falschen Händler gekauft.
Wieso? Wenn er es nicht macht, dann hast Du Glück und vermutlich bei einem Händler gekauft, dessen Marge ihm ein so tolerantes Verhalten erlaubt. Wenn er Dir auch ohne Not einen Austausch eines defekten Gerätes mehr als 6 Monate nach dem Kauf anbietet, dann bekommt er am Ende womöglich ein repariertes Gebrauchtgerät als Ersatz vom Hersteller, welches er dann günstiger als B-Ware verkaufen muss.
supastar schrieb:
Sich mit dem Hersteller im Zweifelsfall rumärgern ist deutlich schwerer als mit nem Händler.
Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Bei viele Herstellern klappt die Garantieabwicklung absolut problemlos.