Erfahrung mit WD-Vorabtausch. Rücksendung wohin?

flipsns

Lieutenant
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Hallo!

Wollte mal erfragen, ob schon wer mit dem WD-Vorabtausch Erfahrung hat? Habe das für meine WD Elements 2TB-Platte in Anspruch genommen. Angekommen ist eine "My Book"-Platte, jedoch geht aus den angehängten Papieren für mich nicht wirklich hervor, wo ich jetzt die Defekte eigentlich hinschicken soll? Wie war das bei euch?
 
Normalerweise zum Händler.

Vorabaustausch gibt es ansonsten meist nur im DOA-Fall (Dead On Arrival, meist innerhalb der ersten 14 Tage).
 
Dann schreibst du den Kundendienst nochmal, dass du nicht weißt wie es nun weitergehen soll und sie werden sich bestimmt um dich kümmern. Heute ist ja Sonntag, also rechne erst am morgigen Tag mit einer Antwort.
 
Jaja, ist ja gut! ;) Ich habe ihnen natürlich heute schon geschrieben. Aber eventuell hat ja schon jemand Erfahrungen dazu und danach wird man ja wohl noch fragen dürfen?!

Vorabtausch geht in USA/EU im Garantiefall immer (wenn man eine Kreditkarte besitzt). Meine Platte ist 2 Wochen vor Ablauf der Garantie eingegangen und ich habe gleich eine Neue erhalten. Nur zur Info.
 
Hallo,

über den Händler dauert es wesentlich länger und der Händler MUSS dies auch nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf tun, Stichwort Beweislastumkehr bei Gewährleistung.

Wesentlich schneller geht es über die WD Webseite, dort kannst du online via Seriennummer den RMA-Austausch auslösen. Das ist Menü geführt und du bekommst alle Papiere, Aufkleber und Versandscheine zum ausdrucken.

Bedenke aber, bei einem besonders kulanten Händler könntest du eine neue Platte des gleichen Typs, evtl. sogar das Nachfolgemodell erhalten. Über die WD RMA bekommst du eine sogenannte "Refurbished" Platte des gleichen Modelles zurück.

MfG
Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
chris-22 schrieb:
Wesentlich schneller geht es über die WD Webseite, dort kannst du online via Seriennummer den RMA-Austausch auslösen. Das ist Menü geführt und du bekommst alle Papiere, Aufkleber und Versandscheine zum ausdrucken.

Hmm, das hab ich bis dato nirgends auf der Seite finden können. Werd nochmal schauen, bin aber über detaillierte Hinweise dankbar!

chris-22 schrieb:
Bedenke aber, bei einem besonders kulanten Händler könntest du eine neue Platte des gleichen Typs, evtl. sogar das Nachfolgemodell erhalten. Über die WD RMA bekommst du eine sogenannte "Refurbished" Platte des gleichen Modelles zurück.

MfG
Chris


Leider nicht, da wär ich sogar froh! Habe (noch) eine (wie ich finde, optisch sehr schöne) WD-Elements und jetzt eine WD-MyBook im Austausch erhalten! Allerdings wirkt die nagelneu. Wie stellt man denn am ehesten fest, ob das Teil "Refurbished" ist?
 
chris-22 schrieb:
über den Händler dauert es wesentlich länger und der Händler MUSS dies auch nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf tun, Stichwort Beweislastumkehr bei Gewährleistung.

Damit bist du auf die Angaben der Händler reingefallen, die dir die Garantieabwicklung aufbürden, damit sie das nicht für dich machen müssen. Fährst du dein Auto zur Garantieabwicklung auch ins Werk?

Falls es länger dauert, hast du keine Handhabe, da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Bei der Gewährleistung kannst du eine klare Frist setzen. Und mal ehrlich, wenn ein Händler auf Beweislast pocht, hast du wohl beim falschen Händler gekauft.

Sich mit dem Hersteller im Zweifelsfall rumärgern ist deutlich schwerer als mit nem Händler.


chris-22 schrieb:
Wesentlich schneller geht es über die WD Webseite, dort kannst du online via Seriennummer den RMA-Austausch auslösen. Das ist Menü geführt und du bekommst alle Papiere, Aufkleber und Versandscheine zum ausdrucken.

Damit musst du alles selbst machen, musst Druckertinte verschwenden usw.
[/QUOTE]
 
supastar schrieb:
Damit bist du auf die Angaben der Händler reingefallen, die dir die Garantieabwicklung aufbürden, damit sie das nicht für dich machen müssen.
Das ist Gesetz und wenn der Händler nicht sehr kulant ist, dann wird er bei jedem Fall wo die 6 Monate um sind im Voraus das Vorhandensein des Fehler bei Übergabe und damit jede Anerkennung einer Mängelhaftung nach §§ 434 I, 446 BGB in Abrede stellen, sonst erfüllt er die Umstände wie im Urteil des OLG Karlsruhe (Az.: 8 U 34/08).
Damit der Händler trotzdem seinem Kunden helfen kann, ohne für den Schaden selbst aufkommen zu müssen, wird er normalerweise die Abwicklung der Garantie mit dem Hersteller anbieten.
supastar schrieb:
Fährst du dein Auto zur Garantieabwicklung auch ins Werk?
Wenn die Garantiebedingungen des Autoherstellers diese verlangen würden, müsste man das machen. Diese sehen aber die Abwicklung über die von ihnen autorisierten Servicebetriebe vor. Das muss nicht der Betrieb sein, wo man das Auto gekauft hat und gilt auch nur für Garantieleistungen, die der Autohersteller selbst erbringt. Wenn man einen Gebrauchtwagen mit einer Garantie einer Drittanbieters gekauft hat, dann gelten da wieder andere Bedingungen und der autorisierte Servicebetrieb des Herstellers hat damit gar nichts zu tun.
supastar schrieb:
Falls es länger dauert, hast du keine Handhabe, da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.
Richtig und der kann auch seine Garantiebestimmungen weitgehend so gestalten, wie er er will.
supastar schrieb:
Bei der Gewährleistung kannst du eine klare Frist setzen. Und mal ehrlich, wenn ein Händler auf Beweislast pocht, hast du wohl beim falschen Händler gekauft.
Wieso? Wenn er es nicht macht, dann hast Du Glück und vermutlich bei einem Händler gekauft, dessen Marge ihm ein so tolerantes Verhalten erlaubt. Wenn er Dir auch ohne Not einen Austausch eines defekten Gerätes mehr als 6 Monate nach dem Kauf anbietet, dann bekommt er am Ende womöglich ein repariertes Gebrauchtgerät als Ersatz vom Hersteller, welches er dann günstiger als B-Ware verkaufen muss.

supastar schrieb:
Sich mit dem Hersteller im Zweifelsfall rumärgern ist deutlich schwerer als mit nem Händler.
Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Bei viele Herstellern klappt die Garantieabwicklung absolut problemlos.
 
Holt schrieb:
Das ist Gesetz und wenn der Händler nicht sehr kulant ist, dann wird er bei jedem Fall wo die 6 Monate um sind im Voraus das Vorhandensein des Fehler bei Übergabe und damit jede Anerkennung einer Mängelhaftung nach §§ 434 I, 446 BGB in Abrede stellen, sonst erfüllt er die Umstände wie im Urteil des OLG Karlsruhe (Az.: 8 U 34/08).
Damit der Händler trotzdem seinem Kunden helfen kann, ohne für den Schaden selbst aufkommen zu müssen, wird er normalerweise die Abwicklung der Garantie mit dem Hersteller anbieten.

Ich weiß ja jetzt nicht wo ihr einkauft, aber ich hatte mit Gewährleistung in den ersten 12 (nicht nur 6) Monaten noch nie Probleme.

Ansonsten klar macht das der Händler in der Regel über den Hersteller, du kannst dem Händler aber Druck machen, so dass dieser wiederum dem Hersteller evtl. Druck macht, dass es schneller gehen sollte.

Der Hersteller selbst wird nem Privatkunden an sich wohl kaum Beachtung schenken.

Aber klar, bei manchem Artikel kann man auch über den Hersteller gehen. Ich mach aber selbst eher ungern die Arbeit für nen Händler.
Aber gut, bleibt jedem selbst überlassen.
 
Was sich mir nun als Frage aufdrängt: wie wäre es mit den Versandkosten bei Abwicklung über den Händler (sofern der nach Ablauf der 6 Monate nicht auf den Beweis besteht!). Muss der diese laut Gewährleistung übernehmen?

Wenn man die WD-Garantie in Anspruch nimmt, bleibt man nämlich auf den Rücksendekosten der defekten Platte sitzen! Das hätte in meinem Fall über die Post beachtliche 20% des Neupreises der beanstandeten Platte ausgemacht (Versand aus .at)! Über LogoiX konnte ich das zumindest auf 12% drücken. Hab mich eben deshalb gefragt, ob ich das bei Abwicklung über den Händler eventuell gespart hätte.
 
Die Versandkosten trägt der Händler:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Das ist auch der Hauptgrund, warum dir die Händler sagen, dass du die Garantieabwicklung über den Hersteller machen sollst...
(und dass das angeblich schneller gehen soll)

Wenn du das gemacht hast, hast du danach u. U. auch keine Gewährleistungsansprüche mehr (z. B. bei Austausch des Gerätes).


Ob das bei Auslandsgeschäften aber auch gilt, kann ich dir nicht sagen.
Oder wie das ist, wenn du das Teil in München kaufst und dir in New York kaputt geht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
supastar, keine Ahnung wo Du einkaufst und ich weiß nicht, wie kulant LogoiX ist. Mir hat auch schon ein Händler ein Gerät nach mehr als einem Jahr im Laden getauscht und habe ich dafür sogar hochwertigeres eines anderen Herstellers bekommen. Der Händler war K&M und ist inzwischen insolvent. So ein Entgegenkommen kostet eben Geld und daher können sich das immer weniger Händler leisten und rechtlich hast Du gegen den Händler nach mehr als 6 Monaten eben nur einen Anspruch, wenn Du den Beweis führen kannst, dass der Mangel bzw. dessen Ursache eben schon beim Kauf vorhanden waren.

flipsns, rufe doch einfach mal beim Händler an, schildere den Fall und frage, was zu tun ist. Dann hörst Du ja, ob der Dir entgegen kommen wird oder sich auf die für ihn günstige Rechtslage zurückzieht.
 
Holt schrieb:
flipsns, rufe doch einfach mal beim Händler an, schildere den Fall und frage, was zu tun ist. Dann hörst Du ja, ob der Dir entgegen kommen wird oder sich auf die für ihn günstige Rechtslage zurückzieht.

Es handelt sich um ein Missverständnis! Ich habe meine Platte bereits über WD direkt getauscht bekommen. Bin aber eben auf den Rücksendekosten sitzengeblieben. Daher habe ich aus reiner Neugier hier nochmal die Gewährleistungsthematik angesprochen.

LogoiX ist übrigens nicht, wie du anscheinend angenommen hast, ein Händler sondern ein Paketdienst, der für mich die günstigste Option war um die Rücksendekosten an WD so niedrig wie möglich zu halten.
 
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