[Erfahrungsbericht] Kündigungsfrist: KDG/Vodafone Sonderkündigung bei Umzug

scooter010

Commander
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Moin Forum!

Ich möchte hier meinen Erfahrungsbericht bzgl. der Kündigung meines Kabel-Internetanschlussvertrages bei Vodafone (ehem. Kabel Deutschland), wegen Umzug und (!Ganz wichtig!) Nichtverfügbarkeit von gleich schnellen/schnelleren Kabel-Internet durch Vodafone am neuen Wohnort, teilen.

Ich habe ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an Vodafone geschickt. Inhalt war die Kündigung wegen Umzug weil Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnort. Da mein Auszug noch 3 Monate (+ den Rest vom laufenden Monat) in der Zukunft lag, dachte ich "super, 3 Monate Kündigungsfrist, in denen ich das auch noch nutzen kann". Entsprechend formulierte ich auch die Kündigung, dass sie zum Auszug wirksam würde (mit Hinweis auf §46, Abs. 8 Satz 3 TKG).

Vodafone hat eine Kündigungsbestätigung geschickt. Vodafone geht davon aus, dass das Gesetz (da leider nicht ganz eindeutig formuliert) die 3 Monate Kündigungsfrist ab Auszug meint, nicht ab Kündigung. Schließlich läge der Kündigungsgrund auch erst mit Auszug vor.

Da ich mich damit nicht abfinden wollte, habe ich dort angerufen (0800 - 27 87 000, im Menü dann 3 dann 2). Das Gespräch war sehr entspannt. Nach meiner Identifikation habe ich erzählt, warum ich anrufe. Der Herr am telefon bestätigte mir den Standpunkt von KDG/Vodafone sehr freundlich und hat versucht, durch Anwendung einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung, den Kündigungstermin zu meinem Vorteil nach vorne zu legen. Dies funktionierte bei mir leider nicht.

Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass ich meinen Standpunkt auch notfalls anwaltlich/gerichtlich verteidigen würde. Darauf hin, wurde der Termin, an dem die Kündigung wirksam werden würde, auf meinen "Wunschtermin", also Datum des Kündigungsschreiben + 3 Monate (+ Rest des damals laufendes Monats) gelegt. :cool_alt:

Ich gehe davon aus, das Vodafone keinen Präzedenzfall schaffen möchte und betreibt lieber weiter "Bauernfängerei". Der informierte Computerbase.de-Leser ist jetzt aber hoffentlich in der Lage, sein Recht durch zu setzen. :evillol:

Ich warte jetzt noch auf die schriftliche Bestätigung des Termins/Telefonats und werde dann unbeschwert umziehen. :D

Also, falls es bald noch mal jemanden trifft: Rechtzeitig Kündigen (3 Monate vor Auszug), und dann beim Telefonservice mit der "Anwaltskeule" auf 3 Monate ab Kündigung (somit nicht erst ab Auszug) bestehen.
 
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Danke für den Tipp, könnte auch für mich bald eventuell von Nutzen sein.
Habs erstmal als Lesezeichen gespeichert :)
 
Yeah, mit Anwalt drohen.
Tolle Info. Meine Kündigung lief mit Telefonat, das ich denen eine Kopie der Kündigung der Wohnung zukommen lasse, bzw eine Bestätigung der neuen Wohnung, fertig.
 
@firexs: Es freut mich, dass es bei dir so reibungsfrei lief. Bei mir nicht. Es geht mir hier auch eindeutig nicht um die Anerkennung der Sonderkündigung (das war tatsächlich kein Problem), sondern um die Wirksamkeit. Genauer: Ob man noch 3 Monate nach Auszug weiter zahlt, ohne eine Gegenleistung zu bekommen, oder nicht.

Bis jetzt habe ich noch keinen Nachweis für den Umzug vorgelegt, mal sehen ob der überhaupt noch gefordert oder vergessen wird.
 
Wie gesagt, ging bei mir per Nachweis. Größeres Problem war der rückversand der Hardware. Ging beim Umzug unter und Post kam 6mon später, dass ich die hw zahlen soll.
Kurzer Anruf, das der Brief solange unterwegs war, hw verschickt und Geld wiederbekommen.

Bei mir war es leider so, das die Genossenschaft bei der neuen Wohnung einen drecksteuren und instabilen Anbieter hat und ich daher keinen anderen kabelanbieter nehmen konnte. Immerhin gibt es da nun vdsl :)
 
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