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Erklärung Index für Österreicher...

chappy086

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Dez. 2006
Beiträge
2.118
Hi Leute

Ich interessiere mich dafür wie bei euch das mit dem Indizieren funktioniert.
Was ist denn der Unterschied wenn bei nem Game ab 18 drauf steht und wenn es indiziert ist? Ist doch beides ab 18...
Und was ist der Unterschied zwischen nem indizierten und beschlagnahmten Game?
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung

Ein indiziertes Game darf nicht mehr beworben werden, allerdings "unter der Theke" verkauft.
Ein ab 18 Game darf auch normal beworben werden.
Ein beschlagnahmtes Game ist verboten und wird nicht vertrieben.

Wie immer hilft Google bei sowas sehr weiter.
 
Indizierung bedeutet: Automatisch USK18 und das Spiel darf weder offen beworben und/oder verkauft werden. Offen heisst, dass es nicht im Ladenregal stehen darf. Gegen Altersnachweis und auf Anfrage sind die Spiele weiterhin erhältlich.

USK18 bedeutet einfach nur keine Abgabe an Personen unter 18 Jahre. Keine sonstigen Einschränkungen, ausser natürlich bei der Werbung, speziell im Fernsehen.

Beschlagnahmung bedeutet: Alle Exemplare werden eingezogen, der Handel und Verkauf in Deutschland ist damit nicht mehr möglich.
 
chappy086 schrieb:
[...]Indizierung[[...]
Kurform:
Spiel wird von der USK eingestuft -> USK-Logo & alles ist OK. Eine Indizierung ist nicht mehr möglich.

Fall 2: Spiel bekommt keine USK Einstufung / wird gar nicht erst vorgelegt -> Spiel kann auf Antrag indiziert werden. Bis zu einer Indizierung wird der Titel wie einer normales 18ner Game behandelt. Das betrifft jedes Game ohne Logo. Beispielsweise ein Fifa aus England, was kein USK-Logo hat, muss in Deutschland wie ein 18ner Gamer im Verkauf behandelt.

Im Fall einer Indizierung tritt ein Werbeverbot in Kraft und alle großen Läden nehmen den Titel spätestens jetzt aus dem Sortiment, da das Game nicht mehr offen ausliegen darf. Normal werden solche Spiele ohne Einstufung aber gar nicht erst ins Sortiment aufgenommen.

Wenn die BPjM meint der Titel ist besonders böse, dann kommt er auf die Liste Indexliste B und kann von einem Gericht beschlagnahmt werden. In dem Fall ist auch der Handel (verkauf) verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
man kann glaube ich sagen

der unterschied zwischen einem spiel ab 18 und einem beschlagnahmten Spiel erklärt sich wohl von selbst, und diese beiden setzt du ja offensichtlich gleich
 
Achso.
Beschlagnahmte Games kriegt man also GAR NICHT. (In Deutschland).
mhm sowas wirds wohl e nicht geben.
Da habens wir viel einfacher, bei uns steht alles im Laden rum.
Ich weiss noch als ich damals in der Schulzeit Resident Evil 2(oder wars 3) mit meinen Freunden vom MM geholt hab.
Das war ab 18 :)
 
chappy086 schrieb:
mhm sowas wirds wohl e nicht geben.
Es gibt einige. Ob man die braucht, ist wieder ne andere Geschichte.


chappy086 schrieb:
Da habens wir viel einfacher, bei uns steht alles im Laden rum.
Ich weiss noch als ich damals in der Schulzeit Resident Evil 2(oder wars 3) mit meinen Freunden vom MM geholt hab.
Das war ab 18 :)
Das war vielleicht vor etlichen Jahren ein Problem. Aber da man schon länger eh günstiger im UK-Auslang bekommt ist das Problem nicht so dramatisch.

Anders sieht es im Bereich der ganzen Downloadplattformen aus. Von Steam über Playstation Netzwerk bis hin zum Xbox Marktplatz wird es Spielern aus Deutschland sehr schwer gemacht im digitalen Vertrieb noch an entsprechende Inhalte und Erweiterungen zu kommen.
 
In Österreich ist die USK auch nur eine Richtlinie und nicht, wie in Deutschland, Gesetz. Zumindest war das vor 10 Jahren noch so.

Ich kann mich allerdings an meine Zeit in Graz erinnern (eben vor 10 Jahren^^) Da gab es absolut gar nichts ungeschnittenes zu kaufen. Weder Spiele noch Filme und in der Videothek gab es auch nur die Cut Versionen (Spiele sowieso nicht).

Während die Wiener (Wien ist halt anders *G*) alles im Laden / Der Videothek um die Ecke bekommen haben.
 
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