Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Hab vergessen die Stromrechnung zu bezahlen (35,00 €). Zahlung ist immer zum 15. fälig. Bekomme aber auch nie eine Rechnung sondern muss selbst jeden Monat den gleichen Betrag bezahlen.
Gestern kam dann eine Zahlungserinnerung mit 3,50 € Mahngebühren oben drauf.
Ist das Rechtens, auf die erste Zahlungserinnerung (nicht Mahnung) gleich eine Mahngebühr von 10% zu erheben?
Mir gehts nich um die 3 € sondern ums Prinzip.... wenns rechtens ist ok. Wenn das aber nach dem Motto passiert "man kanns ja mal versuchen" werd ich mir gleich nen neuen Stromanbieter suchen!
folgender Fall:
Hab vergessen die Stromrechnung zu bezahlen (35,00 €). Zahlung ist immer zum 15. fälig. Bekomme aber auch nie eine Rechnung sondern muss selbst jeden Monat den gleichen Betrag bezahlen.
Gestern kam dann eine Zahlungserinnerung mit 3,50 € Mahngebühren oben drauf.
Ist das Rechtens, auf die erste Zahlungserinnerung (nicht Mahnung) gleich eine Mahngebühr von 10% zu erheben?
Mir gehts nich um die 3 € sondern ums Prinzip.... wenns rechtens ist ok. Wenn das aber nach dem Motto passiert "man kanns ja mal versuchen" werd ich mir gleich nen neuen Stromanbieter suchen!