Erste Zahlungserinnerung und Mahngebühr

pubaer

Cadet 3rd Year
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Okt. 2010
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Hallo Zusammen,

folgender Fall:

Hab vergessen die Stromrechnung zu bezahlen (35,00 €). Zahlung ist immer zum 15. fälig. Bekomme aber auch nie eine Rechnung sondern muss selbst jeden Monat den gleichen Betrag bezahlen.

Gestern kam dann eine Zahlungserinnerung mit 3,50 € Mahngebühren oben drauf.

Ist das Rechtens, auf die erste Zahlungserinnerung (nicht Mahnung) gleich eine Mahngebühr von 10% zu erheben?

Mir gehts nich um die 3 € sondern ums Prinzip.... wenns rechtens ist ok. Wenn das aber nach dem Motto passiert "man kanns ja mal versuchen" werd ich mir gleich nen neuen Stromanbieter suchen!
 
für die entstehen doch verwaltungskosten. die werden die wohl kaum selbst tragen
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

Auszug: Die Verzugszinsen werden grundsätzlich bei der ersten Mahnung nicht berechnet.

Ergo bleibt es jedem selber überlassen, bei der ersten Mahnung schon Zinsen zu erheben.
 
vorsicht meinung eines LEIEN:

du musst das nicht zahlen... einfach den normalen Betrag überweisen und den schreiben du hast das schon gemacht, vor erhalten des Briefes.

das hat bei mir bisher immer geklappt wenn ich sowas mal bekommen hab weil ich was verplant hab. wurde diesbezüglich noch nicht weiter angeschrieben oder so.

aber wie gesagt... meine persönliche Erfahrung und damit nur die Meinung eines Leien ;)

achja, edit sagt: neuer anbieter ist wahrscheinlich unpassend... denn das machen ALLE soweit ich das bisher erlebt habe.

viel einfacher ist es, einfach nen Lasteinzug zu machen.
 
Ist leider rechtens wenn Du mit der Zahlung im Verzug warst.

Das ist mir als ich im Urlaub war auch schon mal passiert. Danach habe ich einfach nur den Betrag ohne Mahngebühr überwiesen und die haben auf der Zahlung der zusätzlichen Mahngebühr auch nicht bestanden. Wenn sowas allerdings öfter vorkommt sind die vermutlich nicht so kulant.
 
einfach die 35€ überweisen... und wegen 3€ werden die sich nicht nochmal melden ;) außerdem ist es laut gesetz nicht gestattet, bei der ersten zahlungserinnerung mahngebühren zu erheben.
 
Warum machst du nicht nen Dauerauftrag bei der Bank?
 
Jap, also meistens kannst du wirklich einfach den normalen (ursprünglichen) Betrag einzahlen.
In 99% der Fälle ist die Sache damit erledigt.

Falls jemand nachfragt kannst du immer noch sagen du hast das Mahnschreiben nicht bekommen. Der Brief kam vermutlich ja nicht eingeschrieben, oder?
 
Es ist wohl dann rechtens, wenn auf der Stromrechnung von letztem Monat draufsteht, dass man nach 4 Wochen automatisch in Verzug gerät, dass ist dann quasi schon die erste Mahnung.

Garalor schrieb:
vorsicht meinung eines LEIEN:
Du meinst wohl Laien, oder meinst du von der Leyen?
 
1. Ist rechtens
2. Mach ein Dauerauftrag
 
Das sind kosten, die must du NICHT zahlen. Kannst du aber.
Du kannst ganz normal die 35€ Zahlen und die Mahngebühren 'ignorieren' denn das sind kosten, die der Betreiber nicht einklagen kann. Ich komm aus dem Bereich und ich hatte diesbezüglich schon eine schulung. nach einer gewissen zeit werden die in der regel automatisch ausgebucht.

Wenn du immer den gleichen Betrag zahlen musst, warum stellst du dann nicht eindach einen Dauerauftrag ein?
 
Die Mahnkosten müsstest du nur dann nicht tragen, wenn du erst mit der Mahnung in Verzug gerätst. Wenn aber in deinem Vertrag geregelt ist, dass die Zahlung immer zum 15. eines Monats fällig ist, greift § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB wonach du auch ohne Mahnung in Verzug gerätst. Deswegen bist du auch zu Schadenersatz (in deinem Fall die Mahngebühren, § 280 BGB) verpflichtet.
Der Anbieter könnte also sehr wohl die 3,50 € einklagen. Ob es tun würde ist natürlich eine andere Frage.
 
Dauerauftrag is ne ziemlich gute Idee, kannt bis jetzt noch gar nich und Lastschriften will ich nich machen.

Ich werds dann inkl. Gebühr überweisen und nen Dauerauftrag machen.

Danke für eure Antworten.
 
Sehr interessant was hier manche Leute für Meinungen vertreten. Ich wette in den AGB ist geregelt, dass wenn der Schuldner eine Zahlung versäumt, er die 3,50 € Bearbeitungskosten zu tragen hat. Also ergibt sich der Anspruch bereits aus dem Vertrag. Und mir ist keine Möglichkeit bekannt, dass diese Verfahrensweise gegen die AGB Einschränkungen des BGB verstößt, folglich also rechtens ist. Man braucht also nicht einmal den Verzug. Außerdem kann der Zahlungstermin kalendarisch bestimmt werden, oder ist bereits genau genannt worden. Mithin ist er im Verzug und zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Kosten sind dann auch einklagbar. Liegt, dann aber daran, dass der Gläubiger die Zahlung auf die Kosten und dann erst auf die Forderung anrechnet.

Klar gibt es bei verschiedenen Anbietern die Mögllichkeit, dass die Kosten ausgebucht werden und der Gläubiger kulant ist. Muss er aber nicht. Wenn jemand aus dem Forderungsmanagement solche Töne spuckt und das trotz Schulung, bestätigt dass nur wieder meine Erfahrungen mit Inkassounternehmen etc. Zu doof eine Forderung zum Insolvenzverfahren anmelden. Und wenn sie es doch schaffen, steht der ehemalige Betrag in keinem Verhältnis zu den Kosten und die Verzugszinsen sind beinahe sittenwidrig. Aber wayne.... er hat ja scheinbar die richtige Lösung gefunden....
 
jo das Problem hatten wir auch mal, hab einmal nen falschen Betrag Überwiesen und es kam gleich ne Mahnung mit 3,50 Zahlung hab mich darüber geärgert und nur den normalen Betrag von 65.- überwiesen, dannach kam dann erstmal nix mehr und ich hatte es schon vergessen bis die am Ende vom Jahr auf mein Guthaben einfach die 3,50 abgezogen haben und nur den Rest überwiesen.... das ist halt der Mist mit Strom bei was anderem hätte das funktioniert einfach den normalen betrag zu Überweisen aber wenn die am Ende vom Jahr noch Geld von dir haben ziehen die das wenn es so läuft wie bei mir einfach ein...

inzwischen hab ich Dauerauftrag auf allem oder Lastschrift dann vergisst man auch nichts so schnell
 
Man kann auch bei der ersten Mahnung Zinsen geltend machen.

In der Regel dient die Mahnung aber dazu den Schuldner in den Verzug zu setzen und somit die Verzugszinsen auszulösen. Wenn aber der Zahlungstermin kalendarisch berechnet werden kann oder genau feststeht, fallen bereits ab da Zinsen an und können somit auch in der Mahnung, die dann Zahlungserinnerung genannt wird, geltend gemacht werden.
 
IMO ist die Abbuchung für den Kunden eh das eleganteste, kein Verzug, kein Vergessen und wenn die mal falsch abbuchen einfach zurück holen.
 
Naja bei 5% über dem Basiszinssatz jährlich sind die 3,50€ für ein paar Tage wohl kaum Verzugszinsen.
 
@FidelZastro
Die 3,50 € sind ja nicht nur Verzugszinsen sondern auch Verwaltungsgebühren für den Mehraufwand, Porto usw.
 
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