Erstwohnsitz anmelden, wenn man vom Vermieter keine Bescheinigung kriegt

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Fu Manchu

Gast
Normalfall: wenn ich in eine Mietwohnung ziehe, bekomme ich vom Vermieter eine Bestätigung für den Einzug. So zuletzt von meiner Baugenossenschaft beim Einzug in die letzte Wohnung.

Neue Annahme: ich ziehe in eine Wohnung/Haus meiner Eltern ein, sie sind nun der Vermieter. Wie läuft das jetzt mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt? Ich habe kein Schreiben bzw. könnte mir eines selber anfertigen. Kann ich einfach hingehen und sagen "ich wohne ab jetzt in der ABC-Straße 123 und möchte meinen Hauptwohnsitz da anmelden"?
Bei meiner letzten Ummeldung wollte das Amt ein Schreiben vom Vermieter haben, soll ich das selber (meine Eltern) ausstellen? Das kommt mir so sinnlos vor.

Oder geht man einfach zum Amt, meldet sich um ohne Nachweis und fertig? Oder welche ersatzweise Nachweiß wird vorgelegt?
 
Mietvertrag reicht, falls vorhanden. Sonst sage einfach, dass du wieder bei deinen Eltern wohnst
 
Meiner Erfahrung nach haben die Meldebehörden unterschiedliche Vorgaben - bei meinem letzten Meldegang musste ich keinerlei Unterlagen vorlegen, es reichte völlig aus, die Anschrift glaubhaft darzulegen.

Je nach Bundesland bzw. Gemeinde kann aber durchaus der Mietvertrag oder vgl. verlangt werden - beim Einzug in die elterliche Wohnung reicht allerdings auch ein handschriftlich aufgesetztes Schreiben der Eltern.
 
Mietvertrag wird es nicht geben, weil keine Vermietung stattfindet. Auch ein Eintrag ins Grundbuch findet nicht statt, nur der Einzug ins Haus.

Mal schauen, ich rufe morgen auch beim Amt an, mal sehen was die sagen, kann ja nicht sein, das ich ein Schreiben aufsetze und das meine Eltern unterschreiben.

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Liebes Amt,

hiermit bestätigen wir, das unser Sohn Fu Manchu, geboren in Fu-Manchu-hausen bei uns in die ABC-Straße einzieht und zwei Zimmer mit Bad und Küche bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

Hr. und Frau Eltern Fu Manchu
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:D

Welche Erfahrungen gibt es sonst noch? Jemand etwas ähnliches erlebt? Dank weiterhin.

PerfectKnight schrieb:
...die Anschrift glaubhaft darzulegen.
...

Jipp, nur wie? Evtl einen Brief mit eigener Unterschrift, sozusagen als selbst ausgestellte Urkunde gegenüber dem Amt. Mal schauen was die sagen.
 
@Fu Manchu
Naja, das EMA hat doch Telefon, oder? - Hier im Ort läuft sogar der Dorf-Sheriff geflissentlich umher und überprüft Neuanmeldungen *ggg*.

Einfach mal anrufen und fragen, was sie ihrerseits benötigen, korrekt.
 
PerfectKnight schrieb:
@Fu Manchu
Naja, das EMA hat doch Telefon, oder?...Einfach mal anrufen und fragen, was sie ihrerseits benötigen, korrekt.

Was ich ja auch selber schon geschrieben habe ;). Ideen habe ich ja auch, aber Erfahrungen sind ja manchmal auch nützlich.

Und Dorfscheriff in Hamburg zum prüfen der Anmeldung - viel Glück, zumal man ja auch nicht immer zu Hause sein muss bzw. viel unterwegs.
 
werkam schrieb:
...Kannst ja mal was ansehen und runterladen, die meisten sind im pdf-Format....

Cool, danke. Eines der PDFs kann man als Vorlage für eine Selbsterklärung nutzen.


werkam schrieb:
...darauf kann der Vermieter ...Da ist als letzte Seite die für den Vermieter.

Den Vermieter gibt es nicht, das ist ja das Problem. Es ist eigengenutztes Eigentum ohne Eintrag des Bewohners im Grundbuch, daher der Thread.
 
Es steht da ja auch "Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers".
Dem Einwohnermeldeamt geht es nicht um die Miete oder Vertragsverhältnis.
 
Soweit ich mich zurueckerinnern kann bin ich damals ins EMA (Aachen,NRW), hab gesagt ich will mich ummelden, hab meine neue Adresse angegeben und das wars.

Hab gar keine Bescheinigung oder den Mietvertag gebraucht:confused_alt:
 
phil. schrieb:
..."Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers".

Jipp, habe ich gesehen. Nur wenn es so leicht ist sich einfach selbst zu bestätigen, das man irgendwo eingezogen ist, kann man ja ganz fix sich jeden Wohnort zulegen der einem genehm ist. Und das Amt wird das dann einfach so anerkennen!?


phil. schrieb:
...Dem Einwohnermeldeamt geht es nicht um die Miete.

Auch klar, aber doch bestimmt darum, das der Meldepflichtige auch dort wohnhaft ist, wo er sich anmeldet, so das er evtl. aufgefunden werden kann, seine Behördenpost erhält und die Steuern dort zahlt, wo sie hingehören. Und das einfach mal so in Selbstauskunft ... ?

Ich schreibe morgen gerne auch, was das Amt mir mitteilt.
 
Der Wohnungsgeber bestätigt doch, daß er die Wohnung für den Wohnungsnehmer zur Verfügung stellt.
Das ist doch keine Selbstbestätigung. Der Wohnungsgeber (deine Eltern) unterschreibt, bzw. bestätigt.
 
phil. schrieb:
...Das ist doch keine Selbstbestätigung. Der Wohnungsgeber, in diesem Fall deine Eltern unterschreibt, bzw. bestätigt.

Familie 1. Grades, gleicher Nachname, gleicher Wohnort - da könnte ich mir auch selbst einen Schein ausstellen, das ist IMO wie eine Selbstbestätigung. Aber vielleicht ist ja genau das auch möglich. Bin gespannt.
 
Aber im Grundbuch wird doch wohl der Name Deiner Eltern als Besitzer/Wohnungsgeber eingetragen sein?
Mach Dir doch nicht solch einen Kopf wegen der Auskunft. Habe meinen Kindern, wenn sie sich bei mir wieder angemeldet haben, auch diesen Wisch ausgefüllt und kein Hahn hat gekräht. Miete oder sowas habe ich auch noch nie bekommen, geht doch nur um eine Bestätigung das Du in dem Haus Deiner Eltern die Wohnung beziehst.
 
Das ist doch egal ob es der gleiche Nachname und auch Wohnort ist. Was passiert wenn Herr Müller aus
Berlin bei Herrn Müller in Berlin einzieht. Ein bestimmt sehr seltener Fall.

Außerdem wird doch unterschrieben, und somit ein Dokument. Warum sollte man die Unterschrift fälschen?
Womit hast du ein Problem?
 
@phil.
Hamburg ist ein Freistaat, so wie Bayern, da gehen die Uhren anders als bei uns in NRW. :lol:
 
phil. schrieb:
...Womit hast du ein Problem?

He, ganz ruhig, ich habe kein Problem, sondern nur eine Frage mit einigen Zweifeln an der Umsetzung gegenüber einem Bundesdeutschen Amts, das in meiner letzten Anmeldung eine Bescheinigung vom Vermieter mit Stempel der Firma und pipapo sehen wollte ;) :D. da kommen einem schon mal berechtigte Zweifel an der Umsetzbarkeit von neuen Konstellationen in den Sinn.
Und Auskunft vom Amt für Grundbucheinträge in Form einer Urkunde kosten Geld. Auch das will geplant werden, haben die ja auch ihre eigenen Öffnungszeiten und Regelungen. Alles nicht so einfach ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei meinem letzten Gang zum Amt hat es gereicht, den Vermieter zu "benennen". Allerdings gibt es hier in der Provinzhauptstadt auch nur 2 größere Vermieter, eine in Form einer Genossenschaft und eine GmbH. Ich - frisch eingezogen und von Nichts einen Plan - habe auf die Frage nach meinem Vermieter sowas wie "na nicht die Genossenschaft, diese GmbH da..." gestammelt, das hat denen gereicht. Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn das immer so unkompliziert laufen würde.

@Topic:
Ohne eine konkrete Vorschrift dafür zu kennen, kann es sich bei der geforderten BEscheinigung doch nur um eine solche des Wohnungseigentümers - also der Eltern - handeln. Ansonsten wären so viele Konstellationen denkbar, in denen es keinen Vermieter gibt (Eigentumswohnung, wie angesprochen Wohnen bei den Eltern, unentgeltliches Wohnen bei Dritten etc. pp.), so blind ist selbst der deutsche Gesetzgeber nicht, dass er die alle übersieht.

Denke ich jedenfalls mal.

Mein einer Zivilrecht-Prof hat über unentgeltliches Wohenn promoviert, ich werd' ihn mal fragen, ob er sich über solche kleindeutschen Verwaltungsprobleme Gedanken gemacht hat dabei ;)
 
So, habe angerufen und die Auskunft erhalten, das eine Bescheinigung nicht unbedingt notwendig ist, es reicht anzugeben, wo man einzieht. ABER: "besser wäre es, wenn sie eine Bescheinigung ausstellen vom Vermieter". Es kam dann die gleiche Diskussion am Telefon auf, - es gibt keinen Vermieter, es wäre eine Eigenurkunde usw.
Fazit: man braucht keine, aber besser wäre es, man hätte eine, weil der Sachbearbeiter das wohl auch von Fall zu Fall anders sieht. Also wie befürchtet, es gibt keine klare Regelung und man muss schauen, das man einen netten Beamten gegenüber hat. Ich erstelle jetzt ein einfaches Schreiben.

Dank an alle und ich schreib mal, wie es ausgegangen ist.
 
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