EU-DSGVO: Präventive Absicherung privater Websites?

Hellstorm

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Moin,

im Rahmen der EU-DSGVO stellt sich mir hier gerade die Frage, in wiefern es sinnvoll ist, auch bei privaten Seiten seine Texte, sprich: Impressum, Datenschutz, etc... anzupassen.
Wir haben es ja auch hier mit der Tatsache zu tun, dass meist Cookies verwendet werden, Google Analytics, Facebook-like-Buttons oder Youtube-Videos eingebettet werden. Dazu kommen ja noch die Server-Logfiles.

Oder um es mal anders auszudrücken: Was müsste man einbinden, wenn man eine rein private Website ohne jeglichen kommerziellen Hintergrund oder Werbung gegen Abmahnschickanen absichern will?
Auf einer meiner Seiten biete ich auch ein eigens entwickelte Software zum kostenlosen Download an. Sollte man hier ggf. auch etwas beachten?
Ich mag hier keine Panikmache betreiben, aber mich möchte mich auch nicht mit unnötigen Korrespondenzen herumschlagen, die man hätte vermeiden können.
 
Ausgenommen von der DSGVO sind allein rein persönliche und familiäre Tätigkeiten (also wenn Du z.B. die Kontaktdaten Deiner Mama im Handy abspeicherst).

Meiner Ansicht nach kommst Du daher nicht um eine Anpassung Deiner Datenschutzerklärung und Prozesse herum.

Ich fand die Seiten der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz äußerst hilfreich, insbesondere den Datenschutzerklärungs-Generator. https://dg-datenschutz.de/
 
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Ganz so viel Mühe have ich mir da nicht gegeben. :D
Ich will zusehen, dass ich einen passenden Disclaimer finde. Aber ich möchte auch nicht, dass dieser länger Ausfällt, als die Datenschutz-Erklärung mancher Unternehmen.

Überdies: Interessant ist ja auch das Recht auf Selbstauskunft. Mit diesen üblichen Texten könnte ja jeder "Dödel" mich anschreiben und mich dazu auffordern, dass ich ihm mitteile, welche Daten ich über ihn habe. Auch wenn ich bis auf paar Zeilen in den Webserver Logs nichts aufzuweisen habe.
Es muss doch für Privatseiten irgendein Mittel geben, wo ich nur in Ausnahmefällen so etwas machen müsste.
Letzlich biete ich ja kein Login oder Benutzerregistrierung an. Somit habe ich ja nur ein paar Session Cookies und was z.B. Google Analytics anonymisiert abspeichern.
 
Damit musst du aber leben oder die Seite offline stellen.
Ich glaube/hoffe, dass es sich wieder legen wird.
 
Wieso sollte es auch Eine Ausnahme geben? Nur weil man keine große Firma ist, muss man Daten über Personen nicht rausgeben, und wenn man Siemens heißt, muss man?
 
Nur Google Analytics? Du hast da aber eine komische Auffassung. Wenn Du das nutzt, dann musst eine Erklärung abgeben. Und dem Besucher der Seite auch recht genau erklären, was Google denn da mit den Daten der Besucher macht.

Hier kannst Du Dir eine erstellen lassen.

https://datenschutz-generator.de/

In Grunde ist Stand heute Google Analytics nicht mit der DSGVO in Einklang zu bringen. Wenn Du nur so eine kleine private Seite hast, warum nutzt Du das überhaupt?
 
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