vengeance_1984
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.183
Hallo,
ich habe eine Frage zur Rückzahlung vom Bafög:
Wenn man schnell studiert, dann kriegt man ja einen nicht unerheblichen Erlass bzgl. des Betrages, der zurückzuzahlen ist.
Wenn ich mein Studium nun nach 5 Fachsemestern, jedoch 6 Hochschulsemestern absolviert habe, bin ich dann schneller fertig geworden und erhalte den Erlass, oder nicht?
Ich bin nämlich von einem Studiengang zu einem anderen (sehr, sehr ähnlichen) gewechselt (konnte bereits erbrachte LP mitnehmen), deswegen hat meine Fachsemesterzahl wieder bei 1 begonnen (ich wurde durch die Mitnahme der LP auch nicht hochgestuft worden).
Würde mich über Antworten freuen!
ich habe eine Frage zur Rückzahlung vom Bafög:
Wenn man schnell studiert, dann kriegt man ja einen nicht unerheblichen Erlass bzgl. des Betrages, der zurückzuzahlen ist.
Wenn ich mein Studium nun nach 5 Fachsemestern, jedoch 6 Hochschulsemestern absolviert habe, bin ich dann schneller fertig geworden und erhalte den Erlass, oder nicht?
Ich bin nämlich von einem Studiengang zu einem anderen (sehr, sehr ähnlichen) gewechselt (konnte bereits erbrachte LP mitnehmen), deswegen hat meine Fachsemesterzahl wieder bei 1 begonnen (ich wurde durch die Mitnahme der LP auch nicht hochgestuft worden).
Würde mich über Antworten freuen!