Speedy1986
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2006
- Beiträge
- 1.782
Hi,
ich bin in der Fachoberschule in Schleswig-Holstein.
Ich habe trotz Nachfragen bei einer meiner Lehrern
keine Vornote gesagt bekommen, mit der Begründung, dass Sie nicht verpflichtet ist mir diese zu nennen.
Ist diese Behauptung richtig? und vor allem, wenn dies so sein sollte, kann man diese trotzdem einfordern?
Dies ist für mich bzw für meine weitere Planung von elementarer Bedeutung.
ich bin in der Fachoberschule in Schleswig-Holstein.
Ich habe trotz Nachfragen bei einer meiner Lehrern
keine Vornote gesagt bekommen, mit der Begründung, dass Sie nicht verpflichtet ist mir diese zu nennen.
Ist diese Behauptung richtig? und vor allem, wenn dies so sein sollte, kann man diese trotzdem einfordern?
Dies ist für mich bzw für meine weitere Planung von elementarer Bedeutung.