Fahren ohne Fahrerlaubnis?

S

s1o

Gast
Hallo Leute,

meine Frage dreht sich darum:
Wenn man vor 25 Jahren den A Führerschein macht, hat man ja 2 Jahre Probezeit.
In dieser Zeit darf man das Motorrad nur mit 34PS fahren. Wie siehts aber aus wenn man das nicht tut? ^^

Ich hab mal gehört 1 Punkt und 70€.
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit 250€ und 3 Punkten (aber kein FS-Entzug) geahndet.
Jedoch ist das ja nicht direkt fahren ohne Fahrerlaubnis.

Weis da jemand genaueres?

Bin für jede info dankbar.

grüße slo
 
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

...und da du den Lappen länger als 2 Jahre hast, kannst du direkt offen fahren! ;)

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab den A1 und da war das noch mit der drosselung auf 80 Km/h für 2 Jahre.
Und als ich letzte Woche bei einem Fahrlehrer bezüglich eines "Kostenvoranschlags" angerufen hatte, hat er auch noch mal beiläufig erwähnt das ich dann auf 34PS gedrosselt fahren müsse.

Aber das mit den 2500Km klingt interessant, vllt gibts ja das noch?!
 
Das mit den 2500km war Quatsch! Gab's früher aber mal, ist aber schon sehr lange her! :p

Ansonsten denke ich, das bei dir die 2 Jahre-Regelung greift! Siehe Links, da steht nicht's anderes drin! :)

/edit/
Hast du jetzt Klasse A oder A1?
 
Du hast vor 25 Jahren den A1 gemacht ? Dann darfst Du doch schon lange Deinen Führerschein auf A umschreiben lassen. Oder täusch ich mich da ? Ich hab seit 14 Jahren den Führerschein und hab vor 8 Jahren umschreiben lassen, weil ich dann nen neuen EU-Schein brauchte und in dem Zuge hab ich das gleich mitgenommen. Obwohl ich nie mit nem Motorrad in der Zeit gefahren bin. Ich würde mir jetzt aber auch nicht zutrauen auf ne offene Maschine zu steigen.
 
Denke ich auch.

Dann bleibt nur noch die Frage offen, was passiert, wenn man sich nicht daran hält ... was ich nicht vor habe :p
 
Interessant....von A1 auf A umschreiben lassen?!?! :D

Wie soll das bitte gehen?

Das ist der 125er Lappen und das war's! ;)
 
huh? Nein. lol :D

Ich mach natürlich schon den A, jedoch ist die probezeit mal mega assi.
Das Problem ist, das ich jetzt 23 bin (im Aug. 24 werde). Ich kann jetzt den A machen und 2 Jahre warten dann wäre ich 25 1/2, oder ich warte 1,5 Jahre und mach mit 25 den A Direkt. Beides shice :D

Deshalb A machen und offen fahren ... könnte man ... mach ICH aber ja natürlich nicht :D
 
Klar, beides irgendwie nicht opti!

Egal wie du es machst...warten ist auf jeden Fall angesagt!

Aber schon krass, bin jetzt bestimmt 8 Jahre oder so kein Mopped mehr gefahren und könnte mich direkt auf ein 180PS Geschoss setzen! Und dann wahrscheinlich direkt ab gegen einen Baum!^^ Nee nee...das wär mir auch irgendwie zu krass!
 
Naja aber du wirst um die 34 PS Drossel nicht herum kommen. Ich würd den Schein jetzt machen, dann ein günstiges Mopped für die zwei Jahre kaufen, Routine auf dem Bike kriegen und dann gehts los!! Einzylinder Supermoto´s ziehen auch mit 34 PS schon ganz ordentlich an der Kette!
(sprach er, nachdem er gestern auf seiner 106 PS Street Triple durch die Landschaft gebrannt ist ;) )
 
Du musst den A Führerschein erst einmal machen samt Prüfung!

Der A1 hat mit dem A im Grunde nichts zu tun, außer, dass du deine 2 Jahre Probezeit (falls nicht verlängert) praktisch schon zwischen 16-18 gemacht hast.
Mit 25 darf ansonsten eh offen gefahren werden.
Die Drosselung für 2 Jahre bleibt natürlich.

Davon abgesehen, eine ungedrosselte Maschine fahren obwohl man man noch den kleinen A (nicht A1) hat kann man zwar machen, aber bei einem Unfall wird keine Versicherung zahlen. Da interessiert die ggf. zu erwartende Strafe mit paar Punkten und Euros eigentlich nicht.

Und als persönlicher Rat: Wenn es keine Unkosten verursacht, fahre wenigstens die ersten 2000-3000 Kilometer mit einer Drosselung wenn du den A Führerschein hast. Bei einem halbwegs guten Motorrad ist sonst die Leistung > Können; selbst wenn du Profi 125er-Fahrer bist. Geh die Sache ruhig an, hab in der Familie und während des Zivis mehr als genug Motorradunfälle miterleben müssen. Kenne kaum Leute, die die Drosselung 2 Jahre drin hatten... Ansonsten viel Spaß!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

man kann ja auch einen PKW Führerschein machen und sich einen 500 PS Porsche kaufen (wenn das Geld da ist).
 
Okay scheinbar versteht hier niemand, das ich doch einfach offen Fahren will :D
Würde jedoch gerne vorher wissen was mich im schlimmsten Fall (wenn die Cops mich erwischen) erwartet?

Weil 34PS gehen ja mal garnicht ;)

@h3@d1355_h0r53
Werd es eh ruhig angehen.
Bin aber noch keine 25 :( das ist ja das problem

@Holgi_Heizer
Kaufst du ihn mir? :p GT2 bitte :D
 
Hab nochmal editiert, habs falsch geschrieben. So müsste alles stimmen.

"Im schlimmsten Fall" kann dir egal sein wenn du im Krankenhaus am Leben erhalten wirst und die ganze Misere aus eigener Tasche zahlen darfst.
Geh einfach mal in ein Krankenhaus deiner Wahl auf die Chirurgie, ich wette 80% der Leute sind junge Männer, die einen Motorradunfall hatten.
Die tödlichen Unfälle bei Motorradfahrern sind im Vergleich ca. 8 Mal häufiger als bei Autofahrern - allerdings sind ca. 80% der tödlichen Motorradunfälle vom Motorradfahrer nicht selbst verschuldet. Zudem bildet die Gruppe der jungen Männer (18-25) die einsame Spitze in der Unfallstatistik.
Ansonsten ruf bei der Polizei an oder Landratsamt/Führerscheinstelle an, die können dir das bestimmt genau sagen - oder wie schon geschrieben frag die Jungs im Krankenhaus ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Holgi

...nur das ich so ein Mopped-Geschoss schon für unter 5k Mille bekomm und somit für (fast) jeden irgendwo erschwinglich ist! Über Knautschzone, Sicherheitskäfig und 20 Airbags im Inneren will ich erst gar nicht anfangen! ;)

@TE

Irgendwie raff ich es grad nicht:

Deshalb A machen und offen fahren ... könnte man ... mach ICH aber ja natürlich nicht

Okay scheinbar versteht hier niemand, das ich doch einfach offen Fahren wil

Wie jetzt? Ich hoffe aber ehrlich gesagt nicht, dass du wirklich so bescheuert bist und das tatsächlich vor hast! :confused_alt:
 
Warum reichen dir eigentlich die 35 PS nicht? Für ein Motorrad ist das eigentlich genug. Ist ja nicht so, als ob das mit einem 35 PS-Pkw zu vergleichen wäre.

Und wie gesagt - wer keine Erfahrung mit höheren Leistungswerten besitzt landet sehr schnell auf dem Hintern.
 
Nochmal, 2 Jahre Moped (A1) bedeutet keine Probezeit mehr für den A. Die Probezeit beinhaltet aber nicht die Entdrosselung, d.h. du musst 2 Jahre mit A fahren (oder wenigstens besitzen) und darfst dann erst entdrosseln - oder ab deinem 25. Geburtstag.
 
Naja ich würds mal kurz und knapp sagen, offen trotz Beschränkung fahren wäre ziemlich dumm und riskant.
Die Betriebserlaubnis deines Mopped würde erlöschen, da ja dort die Drossel eingetragen wird. Deine Versicherung würde wohl zicken machen, wenn du einen Unfall baust.

...und zu guter letzt:

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

... das ist es nicht wert würd ich sagen. Auch wenn der Reiz da ist, das würd mir auch so gehen.
 
@Sgt.Speirs
sag ich ja -.-

@AndrewPoison
Ich fahr auch jetzt schon öfters mit der 100PS maschine von nem Freund und komm gut mit klar.
Ich bin kein kranker der nicht weiß wann gut ist :)
Aber danke das ihr euch sorgen mach.

@Justin_Sane
Ich weis es ehrlich gesagt noch nicht ... ich werd anfänglich sicher erst gedrosselt fahren.

@h3@d1355_h0r53
Wann hab ich das mit dem A1 behauptet?
Im gegenteil, ich weis das es nicht so ist.
Aber das mit dem 25 Geb. ist interessant, d.h. in 1,5 Jahren dürfte ich dann offen fahren auch wenn meine Probezeit nicht rum isT?

@Stoosh2
Ja das moped würde stillgelegt werden, was aber auch nicht tragisch ist. Das einzige ist eben der part mit der versicherung :S
 

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