Fahrlehrer anwesend? Sonderrechte und rote Ampel.

lachZ0fant

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Hallo Leute,

letztens im vollbesetzten Auto kam die Frage auf, ob es erlaubt ist eine rote Ampel zu überfahren wenn hinter einem ein Auto mit Sonderrechten steht.

Herleitung:
Bei einer Kreuzung in der nähe eines Krankenhauses gibt es Straßenbauarbeiten. Die 3 spurige Straße (Gegen- und zwei Abbiegespuren) wurde mittig mittels Baustellenabsperrungen in eine enge Gasse ohne Ausweichmöglichkeiten zu den Seiten verengt. Dort stand ein RTW an 5 Stelle mit Blaulicht (also ohne Sonderrechte) und wartete auf die Grünphase.

Was wäre nun wenn der RTW das Horn aktiviert? Dürften die PKWs vor dem RTW straffrei die Kreuzung bei roter Ampel einfahren?
Ich habe im Internet nichts gefunden was über ein "höchstwahrscheinlich wird es nicht geahndet werden" hinaus geht.

Fiktive Situation:
3Uhr in der Nacht bei einer Dorfkreuzung und die Ampel ist rot. Hinter mir schaltet der Einsatzwagen die Sonderrechte ein und die einzige Möglichkeit für mich platz zu machen wäre in die Kreuzung einzufahren bei aller gebotenen Vorsicht das auch ja niemand gefährdet werden könnte. Neben der Ampel steht ein Polizist der mich nicht mag schon mit gezücktem Stift und Zettel.

Würde ich Straffrei davon kommen?
Ehrlich gesagt, für ein "höchstwahrscheinlich ohne Strafe" fahre ich nicht über eine rote Ampel...
 
Moin

Das muss man sogar.

Gruß
Nobsi
 
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So sieht's aus. Bin zwar kein Fahrlehrer, aber ich habe auch von meinem gelernt, dass einem Fahrzeug mit Sonderrechten immer Platz zu machen ist, sofern dies ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Das heißt, Überfahren einer roten Ampel ist erlaubt. Bedeutet ja nicht, dass man ohne zu Schauen mit Vollgas losbrettern muss.

Übrigens kann das in anderen Ländern schon anders aussehen, aber hier sind wir ja in D.

https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-12/rettungswagen-blaulicht-rote-ampel-gesetz-der-strasse

Ergänzung:

Ehrlich gesagt, für ein "höchstwahrscheinlich ohne Strafe" fahre ich nicht über eine rote Ampel...

Für diese (Un-)wahrscheinlichkeit nimmst du halt gewissermaßen den Tod eines Menschen in Kauf.
 
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Du musst und darfst Dich und andere nicht gefährden.
Also scheidet zum Beispiel ein komplettes Überfahren einer Kreuzung bei Rot aus.
Einfahren in die Kreuzung musst Du aber ggf teilweise, wenn Du nur dadurch dem Einsatzfahrzeug Platz machen kannst.
 
Hast du denn einen Führerschein?

Denn normalerweise lernt man gerade dieses Szenario ausführlich in der Fahrschule. Eben auch dass dies ein Muss ist. Wenn ein Fahrzeug mit Sonderrechten hinter dir ist dann MUSST du die Fahrbahn frei machen. Eben auch (langsam) über eine rote Ampel in eine Kreuzung einfahren. Du darfst das natürlich nicht als Ausrede nutzen einfach mit die Kreuzung zu überqueren aber du musst langsam so weit in die Kreuzung einfahren, dass das Fahrzeug mit Sonderrechten passieren kann.
 
Danke für die Antworten. :)

Um bei meiner fiktiven Geschichte zu bleiben. Der Polizist könnte mir nichts obwohl er mich gerne wegen irgendwas dran kriegen würde?

ADAC und Konsorten reden immer nur von höchstwahrscheinlich und es scheint eine Grauzone zu sein. Warum wird es nicht so eindeutig kommuniziert wie von euch? Die Stvo ist ja nicht immer unbedingt leicht verständlich.
 
Man muss unterscheidne zwischen Sonder und Wegerechten.
Wenn ein Fahrzeug mit Sonderrechten hinter dir ist dann MUSST du die Fahrbahn frei machen
So nicht richtig. Sorry

Kommt der RTW nur mit Blaulicht, darf er keine Wegerechte in Anspruch nehmen. Sonderrechte hat er von Beginn der Alarmierung und diese erlauben schneller zu fahren . Und diese sind nicht an Blaulicht oder Einsatzhorn gebunden

"Freie Bahn" also Wegerechte nur in Verbindung Blaulicht und Einsatzhorn.

Du kannst/muss vorsichtig in die Kreuzung einfahren auch bei rot. Eine Strafe wird man dafür nicht bekommen. Am besten ist es sich Uhrzeit/Kennzeichen und evtl. den Funkrufnahmen des Fahrzeuges zu merken, dann kann man bei einem Strafzettel der Polizei sagen, das diese sich an die Leistelle wenden sollen ob wirklcih ein Einsatz vorlag und dann wird de Besatzung bezeugen wie es war
 
lachZ0fant schrieb:
Der Polizist könnte mir nichts obwohl er mich gerne wegen irgendwas dran kriegen würde?

Was für ein Bild von deutschen Polizeibeamten hast du denn bitte?

Auf das dünne Eis wird sich kein Polizeibeamter begeben, der dich dabei "ertappt", wie du einem Einsatzfahrzeug Platz machst und dir dafür etwas will.
 
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Vor allem wird kein PVB an der Ampel stehen und warten, ist die Stadt klein ist, er vermutlich selbst in den Einsatz eingebunden.

Der realistische Fall ist irgendein "böswilliger" Zeuge oder ein Ampelblitzer der schlecht ausgewertet wird.
Habe aber in über 11 Jahren und unzähligen Einsätzen nie was daovn gehört oder mitbekommen
 
lachZ0fant schrieb:
Der Polizist könnte mir nichts obwohl er mich gerne wegen irgendwas dran kriegen würde?
Der kann Dir einen Strafzettel schreiben, so wie ein Blitzer an der Ampel auch auslösen wird, wenn Du da bei Rot drüberfährst, aber Du kannst hinterher Einspruch erheben, wozu es natürlich hilfreich ist das Fehrzeug mit Blaulich und Horn wenigstens einigermaßen Identifizieren zu können, damit die Bußgeldstellen den Sachverhalt anhand der Einsatzberichte der Fahrzeuge prüfen kann. Im Fall des Blitzers dürfte der Verstoß automatisch im Mülleimer landen, wenn danach auch das Einsatzfahrzeug geblitzt wurde, ist die Ampel aber vor dem wieder auf grün gesprungen, so muss man wahrscheinlich hinterher selbst Widerspruch einlegen.
 
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Selbst schon erlebt. Rote Ampel, Rettungswagen kommt von hinten mit Horn und Blaulicht. Platz gemacht und natürlich hat die Kiste hinter der Kreuzung lustig ein paar Fotos angefertigt ;) Aber da kam nie etwas nach.

Natürlich sollst Du nicht blindlings drauf los brettern, wenn z.B. Fußgänger direkt vor Dir die Straße queren ;)

Oder Autobahnbaustelle, 60 erlaubt, einspurig. Polizeiauto von hinten, und dann ca. 90 gefahren. Kam auch nie etwas, auch wenn da von rechts ein rotes Vöglein kam ;) Eben weil den Auswertern das in den meisten Fällen auch auffällt, dass direkt danach ein Einsatzfahrzeug abgelichtet wurde.

Hilfreich ist es natürlich nach Möglichkeit Uhrzeit, Ort und Kennzeichen zu notieren, falls doch mal was kommt :)
 
Wobei in einer Autobahnbaustelle, am besten einer, wo der Verkehr steht, habe ich mich schon oft gefragt: wohin soll ich denn jetzt, wenn da ein Einsatzfahrzeug kommt? Ich gehe davon aus, dass den Fahrern solcher Einsatzfahrzeuge die Verkehrsbedingungen i.d.R. auch klar sind und tendenziell gar kein Einsatzfahrzeug - sofern das Einsatzziel nicht tatsächlich die Autobahn(-baustelle) selbst ist, fahren muss. Aber wenn es weder vorwärst, nach links oder nach rechts geht - soll man sich dann in Luft auflösen?

Gleiche Frage bei Fahrbahnen mit sehr hohen Bordsteinen. So zum Beispiel bei einer Brücke in meiner Gemeinde: da steht manchmal der Verkehr und an dieser Brücke sind auch die Autobahnzubringer - da sind Bordsteinkanten teils 15-20 cm hoch. Ich hab's ausgemessen: an meinem nicht tiefergelegten Astra K würde ich mir die Stoßstange beim Versuch, da hochzufahren, beschädigen. Bezahlt das jemand? Ich möchte ja keine verkratzte Stoßstange mit einem Menschenleben aufwiegen...
 
Ich gehe davon aus, dass den Fahrern solcher Einsatzfahrzeuge die Verkehrsbedingungen i.d.R. auch klar sind und tendenziell gar kein Einsatzfahrzeug - sofern das Einsatzziel nicht tatsächlich die Autobahn(-baustelle) selbst ist, fahren muss. Aber wenn es weder vorwärst, nach links oder nach rechts geht - soll man sich dann in Luft auflösen
?

Die fahren nur da lang wo sie es auch müssen. Heute funktioniert das mit Navis die schon den idealen Weg ausrechen.
Man mus sin so einer engen Stelle halt das beste draus machen, da müssen halt alle mithelfen wie mit der Rettungsgasse.
Wenn die Autobahnpolizeifix ist, sperren die vor der Engestelle die Autobahn.
Ansonsten muss man halt laufen, oder man nutzt eine Behelfsauffahrt oder man fährt bei einer Vollsperrung verkehrherum auf.
Da gibts keine Patentlösung, leider.

Bezahlt das jemand? Ich möchte ja keine verkratzte Stoßstange mit einem Menschenleben aufwiegen...
Ich fürchte nicht, der Nachweis wird auch schwer zu erbringen sein und würde sicher oft mißbraucht werden.

Bei richtigen Engestellen bietet es scih oft auch an aufs Gas zu steigen damit man die shcnellst möglichst passiert und danach ranfährt. Oder wenn es in der Stadt ist, dann hält der Gegenverkehr an und man föhrt in den Gegenverkehr.(als RTW()
 
TheManneken schrieb:
Was für ein Bild von deutschen Polizeibeamten hast du denn bitte?

Och Leute... was soll das denn? Warum wird hier immer irgendwas konstruiert und mir jetzt eine negative Haltung der Polizei gegenüber unterstellt? Das war eine ganz normale fiktive Fragestellung ohne Wertung erwähnter Berufsgruppen.

Ich habe im übrigen ein sehr positives Verhältnis der Polizei gegenüber. Einige meiner besten Freunde sind welche und immer wenn ich mit Polizisten zu tun hatte (meist als Zeuge oder geschädigter) kann ich die Polizei in den höchsten Tönen loben.

Des weiteren fahre ich jetzt 20Jahre Punkte und Unfallfrei. Habe zwei mal die Fahrschule besucht. Beim zweiten mal habe ich den großen Motorradführerschein nachgeholt. Beide male wurde diese Spezielle Situation nicht Thematisiert. Ja, offensichtlich scheinen diese beiden Fahrschulen mist zu sein.

Falls noch fragen zu mir oder meiner Person noch offen sein sollten könnt ihr die mir gerne per PM schicken.

Verstehe nicht warum in diesem Bereich die Fragesteller so oft angegangen werden...
 
Njaa wenn du viele PVB kennst, dann wüßtest du, das die wohl kaum mit Zettel und Stift an einer Ampel stehen und nur drauf warten.
Und mit so einer Aussage triggerst du halt, wenn auch unbewusst, manche. Ich würde das einfach weglassen. So wie du die Siuation geschildert hast, wird diese nie eintreten.
 
Tut mir Leid, falls du dich angegangen fühlst. Meine Frage hatte keineswegs diese Absicht. Ich finde nur die hypothetische Frage deinerseits "Der Polizist könnte mir nichts obwohl er mich gerne wegen irgendwas dran kriegen würde?" etwas merkwürdig. War nicht so beabsichtigt.
 
Nein, so eine einmalige Situation wird es nicht geben.
Ich habe diese Situation halt konstruiert um schnell eine Antwort auf meine spezielle Fragestellung zu bekommen. Hat nicht geklappt.

Hier https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-12/rettungswagen-blaulicht-rote-ampel-gesetz-der-strasse

steht zum Beispiel:
"Eigentlich wird ein Verstoß gegen die Regeln in solch einem Fall erfahrungsgemäß nicht sanktioniert, sagt Häcker. Trotzdem könne es vorkommen. Deshalb rät der Jurist, Beweise zu sichern, sich etwa die Namen von potenziellen Zeugen zu notieren und sie der Bußgeldbehörde oder dem Gericht zu nennen."
 
Eben, ein Ampelblitzer zum Beispiel kann ja selbst nicht erkennen, dass du einem Einsatzfahrzeug Platz machst. (falls es keine Abschalt- oder Auf-Grün-Schalt-Einrichtungen in Einsatzfahrzeugen gibt) Erst bei der Auswertung des Blitzers durch eine Person kann erkannt werden, dass du in dieser besonderen Situation warst. Aber Menschen sind bekanntlich nicht fehlerlos, so kann es eben trotzdem dazu kommen, dass du Post erhältst. Aber es wird wahrscheinlich trotzdem nie jemand auf einer solchen Strafe sitzengeblieben sein. Deshalb: Zeit und Ort merken, Identifikation des Einsatzfahrzeuges sofern in der Situation daran gedacht wird, Zeugen... und wenn Post kommt, Einspruch erheben - ist ja kein Aufwand.

Ich persönlich würde zum Beispiel niemals daran denken, einem Einsatzfahrzeug egal ob vorsätzlich oder im Zweifel keinen Platz zu machen. Der Gedanke käme bei mir nie, da ich immer davon ausgehen würde, da ist jemand auf dem Weg, ein Menschenleben zu retten.

Deswegen lassen mich Gaffer, Rettungsspurblockierer, Unfallflüchtige oder Leute, die Einsatzkräfte sogar anpöbeln, bespucken, angreifen etc. regelmäßig an der Menschheit zweifeln. Dafür finde ich keine Worte. Wahrscheinlich würde ich sogar in einer spontanen Situation mein Auto bewusst beschädigen, wenn ich damit einem Einsatzfahrzeug Platz machen könnte. Das würde nicht jeder, das ist mir klar. Aber hier geht's zu sehr ins Philosophische, also... ;)
 
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