Falsche Auskunft beim Vertrag, Kündigungsrecht.

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Arwin Eh

Gast
Moin,

habe vor einem Monat ein Vertrag abgeschlossen online. Ich wollte telefonisch allerdings doch widerufen. Zu meiner Überraschung wurde mir gesagt, dass die ersten 3 Monate Grundgebühr mir geschenkt werden, falls ich den Vertrag behalte. Hab ich gemacht, Namen der Person aufgeschrieben , die mir das gesagt hat.
Nun wurden mir die allerdings nicht geschenkt und die Hotline weiß von nichts und zum Kollegen können/wollen sie mich nicht verbinden.

Meine Befürchtung: Ich habe keine Chance das zu beweisen?

Was meint ihr?
 
Ich habe eben nur den Namen der Person , dachte das reicht. Ich glaube, dass ich aber auch eine Bestätigung per Post bekommen habe, dich weiß aber grad nicht ob das mit 3 Monaten auch drauf stand. Wenn dem der Fall ist, das reicht doch als Beweis oder?
 
Such den Brief.. Guck drauf und dann schreib uns was drin steht
 
Ok, es steht da nur dass ich den Vertrag abgeschlossen habe und nichts mit dem Rabatt..
 
Geh zur Verbraucherzentrale und nerve die... die können dir vielleicht helfen.
 
Telefonisch widerrufen ist auch keine gute Idee. Du kannst da nichts beweisen. So was macht man schriftlich.
 
Wir hatten das auch einmal und leider viel zu spät entdeckt, nerve die Verbraucherzentrale dermaßen, dass sie da was tun und lass dir das natürlich auch schriftlich geben. Viel Erfolg dafür!
 
Ist aber eh etwas merkwürdig der Thread.

Die drei Monate kostenlose Lieferung war also nicht Bestandteil des abgeschlossen Vertrages? Was willst Du dann einfordern. Das wird mehr als schwierig. Auch mit der Verbraucherzentrale.
 
Diese gratis 3 Monatewurden mir am Telefon dann angeboten, nachdem Telefon Gespräch. Ich habe telefoisch fragen wollen , wie das abläuft mit dem Widerufen, war ja ein Vertrag und ich war mir da nicht sicher. Und dann kam eben das Angebot.
 
Aber es war eben nicht Bestandteil des von Dir online abgeschlossenen Vertrages. Das macht die Sache eben kompliziert bis unmöglich es einzufordern. Du hast Du das Telefonat. Aber wie schon geschrieben. Wende Dich an einen Verbraucherschutz.

Und überlege in der Zukunft genauer, was Du denn da online für Verträge abschließt.
 
Kann es sein, dass es ziemlich viele Threads von dir hier im Wi-Recht-Forschungs Bereich gibt?
Alles mit Problemen?

Du scheinst dann wohl eher weniger Ahnung mit so Sachen zu haben, lass dich doch in Zukunft von nem Bekannten/Freund/Verwandten beraten bzw. pass etwas mehr auf und überlege vorher etwas.

Wurde das Telefonat gespeichert? Wenn ja -> Beweis.
 
Im Übrigen ist ein telefonischer Widerruf sowieso im Zweifel nicht formwirksam, also doppelt dumm gelaufen.
 
Also deine Chancen sind eher schlecht. Die 14-Tage-Widerrufsrecht sind bereits abgelaufen.
Du könntest höchstens dem Vertrag schriftlich(!) widersprechen aufgrund Vortäuschung falscher Tatsachen, da dir telefonisch 3 Freimonate garantiert wurden.

Allerdings hast du nichts als Beweis für die Zusicherung der 3 Gratismonate.
Aus diesem Grund wird man dich mit Sicherheit nicht aus dem Vertrag lassen. Eventuell springt aber eine Kulanzleistung dabei raus.


Du könntest es natürlich auch darauf ankommen lassen. Das heißt du widersprichst wie oben erwähnt, aber bestehst auf die fristlose Kündigung und verweigerst die Zahlung. Dann heißt es aussitzen. Da kommt dann Inkasso, Mahnbescheid (da unbedingt sofort widersprechen) und anschließend die Gerichtsverhandlung.
Da die Forderung rechtens ist und du keine Beweise hast, werden die auch mit Sicherheit vor Gericht ziehen. Selbst mit dem besten Anwalt hättest du da schlechte Karten.

Daher am besten versuchen eine Kulanz rauszuschlagen und den Rest als Lehrgeld abhaken.
 
SaarL schrieb:
Wurde das Telefonat gespeichert? Wenn ja -> Beweis.

Wenn der Gesprächspartner über die Aufzeichnung nicht vor dem Gespräch informiert wurde, ist eine solche Aufzeichnung widerrechtlich und nicht als Beweismittel zulässig.
Wenn Du dagegen die Aufzeichnung bei dem Unternehmen meinst (wovon ebenfalls der TE vorher informiert werden müsste), so wird das Unternehmen wohl kaum freiwillig das Gesrpäch raussuchen.
Die Beweislast liegt beim TE
 
Also wenn du das zuerst telefonisch abgesprochen hast, hilft das imho nur dann, wenn man es auch aufgezeichnet hat. Das ist denk ich nicht der Fall, oder? Und dann wäre es wie lalas richtig schreibt so oder so problematisch.

Dazu ist auch noch das Widerrufsrecht abgelaufen.

Ich glaube das Beste was du tun kannst ist dich an einen Verbraucherschutz wenden und schauen, dass du schriftlich widersprichst.

Ich habe aus meiner Erfahrung gelernt, dass ich jetzt immer genau aufpasse bevor ich online einen Vertrag abschließe.
 
Und was soll der Verbraucherschutz da machen? Ohne einen Beweis das ihm mündlich etwas zugesichert wurde, können die auch nix machen.

Da hilft es nur auf Kulanz zu hoffen und ansonsten als Lehrgeld abhaken. Als Lehre sollte man ziehen, das man nie auf mündliche Zusicherungen eingehen sollte.
 
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