Firmenname oder Produkt in .net-Domain

Physically

Lt. Commander
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Nov. 2010
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Hallo,

mal angenommen eine Firma mit dem Namen "XYZ AG" besteht und hat folgendes Produkt auf dem Markt "XPhone, XYZ Browser, XYZ OS".

Soweit ich verstanden habe, darf man die Domain "XYZ-news.net" registrieren, aber wenn die Firma XYZ sagt, sie will die Domain haben, muss man diese an die Firma abgeben.

Jetzt zum eigentlichen Thema: Ist es nun möglich, eine Domain mit "www.XPhone-news.net" zu registrieren ohne Probleme zu bekommen? Das ist ja nur der Produktname, nicht der Name des Unternehmens, ist mir etwas unklar.

Danke und Gruß
 
Natürlich darfst Du Dir jede freie Domain registrieren. Wo kämen wir denn da hin, ginge dies nicht.

Und im Zweifel wird die Firma XYZ schon auf Dich zukommen, wenn sie die Domain von Dir haben möchte.
 
D.h. ich könnte mir easy-going einfach die Domain (Beispiel) www.mozilla-blog.de oder dergleichen registrieren ohne an rechtliche Probleme zu gelangen?
 
Sicher. Warum auch nicht, die Domain ist frei.

Du solltest auf der Webseite nur klarmachen, dass Du nichts mit der Mozilla Foundation zu tun hast. Und wenn Mozilla ein Interesse an dann Deiner Domain hat, dann werden sie schon auf Dich zu kommen.
 
Weil der Name des Unternehmens evtll geschützt ist, deshalb..
 
Dann frage halt bei der PR Abteilung des betreffenden Unternehmens nach. Noch nebulöser kann man eine Frage ja nicht stellen.

Je nachdem, was Du da vorhast, wird das Unternehmen es begrüßen oder Dir davon abraten.
 
Eben...

es ist eben nicht so einfach; es kann eine Verletzung der Markenrechte/Namensrechte sein. Insbesondere wenn die inhaltliche Thematik in Zusammenhang mit dem Rechte-Inhaber steht oder es den Anschein erweckt, dass diese Seite vom Rechte-Inhaber betrieben wird.
Wer also z.B. "musterfirma-news.de" registriert, sollte sich nicht wundern wenn er auf Unterlassung und Herausgabe der domain verklagt wird.

Strittig wird es dann, wenn der Name von einem selbst auch genutzt wird. Beispiel "Mueller"; So würde ein "tischlerei-mueller.de" vermutlich ohne Probleme erlaubt bleiben, da dort keine Verwechselung mit dem gleichnamigen Milchprodukte-Hersteller besteht.

Wenn dagegen die kleine, nur lokal bekannte Tischlerei sich "mueller.de" registriert, kann auf Herausgabe geklagt werden (und hat auch sehr wahrscheinlich Erfolg).

Einige Beispiel-Urteile findet man hier:

http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile.html
 
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