Flüssigmetall: Auswirkung auf die Gewährleistung?

Abzug86

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

der Titel sagt eigentlich schon alles aus: Hat die Benutzung von Flüssigmetal anstelle von gewöhnlicher Wärmeleitpaste irgendwelche Auswirkungen auf die Gewährleistung der CPU?

Es ist ja bekanntermaßen so: Bei der Benutzung von Flüssigmetal können sich Rückstände auf dem Heatspreader der CPU bilden, die dann nur durch Schleifen wegzubekommen sind. Angenommen meine CPU ist defekt, ich baue sie (inkl. Rückstände) aus = die Bezeichung auf dem Heatspreader ist nicht mehr lesbar - kann nun Intel die Reperatur o.Ä. deswegen verweigern?

Eigentlich war ich der Meinung, die Benutzung von Flüssigmetall sei von Seiten der CPU-Hersteller nicht untersagt, im Endeffekt ist es ja nur ein Ersatz für Wärmeleitpaste..... aber vielleicht wisst ihr mehr darüber?

Danke!
 
Die Gewährleistung ist weg. Bei einer Boxed Variante wurde der Prozessor nicht nach den Spezifikationen und Vorgaben des Herstellers betrieben. Wenn der Verkäufer sich nicht durch Kulanz darauf einlässt würde nur eine Klage etwas bringen. Nur dürfte das technische Gutachten um ein vielfaches teuerer sein als ein neuer Prozessor. Ob eine Klage dann auch Erfolg hat, da kann man nur auf Gott und die hohe See verweisen.

Bei den Tray Varianten gibt es zwar theoretisch Gewährleistung. Nur dürfte da der Verkäufer sehr misstrauisch werden, wenn ihm so ein Prozessor als defekt vorgelegt wird. Da dürfte eine nicht erkennbare Versionnummer des Prozessors sofort zur Ablehnung der Gewährleistung führen. Der Nachweis über den Kauf genau dieses Prozessors bei genau dem Händler dürfte nicht gelingen, wenn die Versionsnummer nicht in den Deckel mit einer Vertiefung eingebrannt wurde.
 
Was heißt denn "nicht nach den Spezifikationen und Vorgaben des Herstellers betrieben"? Es ist doch sogar klar erforderlich, Wärmeleitpaste o.Ä. zu verwenden. Oder gibt es da einen Punkt, der speziell Flüssigmetall ausschließt?

Und zu der Sache mit der unleserlichen Versionsnummer: Kann denn wirklich der Hersteller mich dafür verantwortlich machen, dass er diese Nr. genau an der Stelle anbringt, die am meisten von Korrosion, Hitze etc. betroffen ist....?
 
Ich denke, es wird nur ein Probelm mit dem Nachweis des Kaufes sein. Es bleibt zwar Dir überlassen, welche WLP Du benutzt, aber im Streitfall wird der Verkäufer zu Recht den Nachweis verlangen dürfen, dass diese CPU auch von ihm verkauft wurde. Daher würde ich zuvor ein paar Fotos von der CPU vorher, beim Auftragen der WLP und danach machen. Vielleicht wird das akzeptiert. Ansonsten würde im Streitfall tatsächlich ein Sachverständigengutachten weiter helfen.
 
Bei den Boxed Varianten liegt doch in der Regel ein Wärmeleitpad bei oder wurde direkt auf den Kühler aufgebracht. Damit gibt doch der Hersteller vor, unter welchen Vorgaben der Prozessor zu betreiben ist. Geht man nun als Kunde her und benutzt LiquidMetal oder auch eine andere Wärmepaste (z.B. Arctic Silver usw.) die der Hersteller nicht in die Schachtel gelegt hat, dürfte der Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer weg sein. Der Verkäufer dürfte sofort argumentieren, wenn du, Kunde, dich nicht an die Vorgabe des Prozessorherstellers (Prozessor + Leitmittel + Kühler + Lüfter) hälst, habe ich einen Mangel der Sache nicht zu vertreten. Ich habe dir eine mangelfreie Ware geliefert. Solltest du, Kunde, eine andere Auffassung haben, dass der Prozessor auch unter den Vorgaben des Herstellers kaputt gegangen wäre, so weise mir bitte diesen Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Lieferdatum) nach. Und nun versuche mal so einen Nachweis zu führen, selbst wenn die eigene Paste oder LiquidMetal zusammen mit Brocken- oder Orochi-Kühler besser ist. Man hat das Gesamtpaket des Herstellers modifiziert und man muss sich dies dann anrechnen lassen.

Was die Seriennummer angeht, so muss man sich als Nutzer die Verwendung von LiquidMetal anrechnen lassen. Sowohl AMD als auch Intel geben in ihren technischen Spezifikationen für ihre Prozessoren bestimmte Produkte vor. Wer nun wieder meint, etwas anderes benutzen zu müssen, auch wenn es besser sein sollte, muss sich eventuelle Nachteile (keine Seriennummer mehr zu erkennen) anrechnen lassen. Denn der Kunde ist verpflichtet nach zu weisen, dass der vorgelegte Prozessor wirklich der gekaufte bei diesem Händler war.

Noch was zur Unterscheidung. Die Gewährleistung oder Nacherfüllungspflicht ist gesetzlich geregelt und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Die Frist beträgt zwei Jahre, wobei die Beweislast in den ersten 6 Monaten umgekehrt ist. Der Verkäufer muss innerhalb dieser sechs Monate nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe angelegt bzw. vorhanden war. In der restlichen Zeit muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Die Gewährleistung muss immer gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Es gibt dann noch die Garantie. Diese wird in der Regel vom Hersteller gegeben, wobei er in der Ausgestaltung recht frei entscheiden kann. So können bestimmte Teile einer Ware ausgeschlossen werden (z.B. Lüfter, Lager oder Motoren). Bei der Garantie gibt es in der Regel zwei Ausgestaltungsmerkmale für die Übernahme. Der Hersteller kann diese unmittelbar gegenüber jedem Käufer erklären. Dann bietet der Hersteller einen eigenen Service im Fall eines Defekts an. Oder die Garantie wird in der Reihe des Vertriebswegs weitergegeben. Dann ist der Endkundenhändler der entscheidende Punkt. Übernimmt dieser die Garantieerklärung des Herstellers, so muss eine Garantieabwicklung in der Regel über ihn abgewickelt werden. Übernimmt der Händler die Garantieerklärung nicht, hat man nur die gesetzliche Gewährleistung.
 
Ganz so sieht es ja auch nicht aus.

Volkswagen kann auch nicht sagen :"Unsere Autos darf man nur bei Shell tanken". Ebenso darf Microsoft nicht sagen "Unter windows darf man nur mit dem IE surfen".

Bei Liquid Pro siehts aber etwas anders aus, da man die Seriennummer einfach nicht mehr sieht. Somit könntest du jede defekte CPU von Ebay kaufen, kurz Liquip Pro aufpinseln und schon hättest du ne neue. So geht das natürlich nicht :P

Wenn die Garantie nicht da wäre könnten Intel und AMD gleich bei jeder Tray-CPU jeden Garantieanspruch verweigern, da ja nachweislich kein (qualitativ grottenschlechter) Boxed-Kühler verwendet wurde. Da aber in Deutschland keine CPU ohne Garantie verkauft werden darf, ist das eben nicht der Fall.

Benutz Flüssigmetall nur, wenn du:
a) Garantieverlusst verschmerzen kannst
ODER b) wenn eine ältere CPU eh schon (bald) aus der Garantie raus ist
UND c) wenn du den Kühler möglichst NIEMALS entfernen willst ^^
 
Volkswagen darf das nicht wegen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Was sie aber dürfen ist zu sagen nur Benzin mit einer gewissen mindestanforderung z.b. 95 ROZ, Bleifrei etc. Hälz man sich nicht daran hat man das Produkt nicht bestimmungsgemäß verwendet. Genau das greift auch bei der CPU wenn man LiquidMetal verwendet....
 
Ein Defekt der CPU hat in dem Fall nichts mit einem Temp-Problem zu tun. Du verlierst nur die Garantie, weil die Seriennummer nicht mehr leserlich ist. Tray CPUs mit beliebigen Kühlern haben natürlich eine Garantie ... sonst dürften sie nicht verkauft werden.
 
Bei Tray-CPUs hat man nur die gesetzliche Gewährleistung und nicht die Herstellergarantie. Herstellergarantie gibts nur bei boxed-CPUs, die auch mit dem boxed-Kühler betrieben werden.
Und ein Händler bei Verstand wird vermutlich auch die Gewährleistung ablehnen, wenn der CPU-Heatspreader glatt poliert und keinerlei Beschriftung mehr lesbar ist.
 
Ich weis ist schon eine Weile her aber die Aussagen sind nicht ganz korrekt. Die gesetzliche Gewährleistung welche z.B. bei uns in der Schweiz 2 Jahre ist, kann man nicht einfach so ausschlagen wenn jemand das Produkt im vorgegeben Rahmen betreibt. In keinem Westlichen Land hätte da ein Hersteller eine Chance. Anders sieht es aus mit einer Zusätzlichen Garantie die freiwilig vom Hersteller kommt z.B. ein 3 Jahr dort gelten klar die Bestimmungen. Bei der Gewährleistung hingegen sagt der CPU hersteller was die Abwärme ist, sprich was man minimum für Kühler braucht. Wenn also Flüssigmetall verboten ist, wären alle Kühler die nicht vom Hersteller kommen sofern ein Boxedcooler dabei ist auch verboten. Ist es aber in beiden Fällen nicht solange ein Kühler bzw das Übertragungsmedium dazwischen minimum so gut ist wie das der Hersteller vorschreibt. Beim Flüssigmetall darf es einfach kein Materiall sein welches Nickel oder Kupfer angreift, was aber nicht der Fall ist. Flüssigmetall mit mit Gallium verbindet sich mit Kupfer sofern es rohes Kupfer ist und verringert nicht die Leiteigenschaft der beiden Materialien. Somit kann kein Hersteleler es verweigern ausser die CPU hat keine Seriennummer im Chip gespeichert sondern nur aufgedruckt. Und vorausgesetzt man kann die Seriennummer noch abrufen sonst muss man sie sehen können was mit ein wenig putzen auch drin liegt.
 
Wenn die CPU nicht mehr identifizierbar ist, z.B. weil die Seriennummer auf dem HS unlesbar ist und der Händler die Gewährleistung mit der Begründung ablehnt dies wäre nicht die bei ihm gekaufte CPU, dann hat man in der Praxis ganz schlechte Karten.
 
Holt schrieb:
Wenn die CPU nicht mehr identifizierbar ist, z.B. weil die Seriennummer auf dem HS unlesbar ist und der Händler die Gewährleistung mit der Begründung ablehnt dies wäre nicht die bei ihm gekaufte CPU, dann hat man in der Praxis ganz schlechte Karten.

Letzter Satz von mir;
Und vorausgesetzt man kann die Seriennummer noch abrufen sonst muss man sie sehen können was mit ein wenig putzen auch drin liegt.

Nächstes Mal alles lesen 😉. Aceton und co können helfen und feines Poliermaterial.
 
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