Abzug86
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 1.161
Hallo zusammen,
der Titel sagt eigentlich schon alles aus: Hat die Benutzung von Flüssigmetal anstelle von gewöhnlicher Wärmeleitpaste irgendwelche Auswirkungen auf die Gewährleistung der CPU?
Es ist ja bekanntermaßen so: Bei der Benutzung von Flüssigmetal können sich Rückstände auf dem Heatspreader der CPU bilden, die dann nur durch Schleifen wegzubekommen sind. Angenommen meine CPU ist defekt, ich baue sie (inkl. Rückstände) aus = die Bezeichung auf dem Heatspreader ist nicht mehr lesbar - kann nun Intel die Reperatur o.Ä. deswegen verweigern?
Eigentlich war ich der Meinung, die Benutzung von Flüssigmetall sei von Seiten der CPU-Hersteller nicht untersagt, im Endeffekt ist es ja nur ein Ersatz für Wärmeleitpaste..... aber vielleicht wisst ihr mehr darüber?
Danke!
der Titel sagt eigentlich schon alles aus: Hat die Benutzung von Flüssigmetal anstelle von gewöhnlicher Wärmeleitpaste irgendwelche Auswirkungen auf die Gewährleistung der CPU?
Es ist ja bekanntermaßen so: Bei der Benutzung von Flüssigmetal können sich Rückstände auf dem Heatspreader der CPU bilden, die dann nur durch Schleifen wegzubekommen sind. Angenommen meine CPU ist defekt, ich baue sie (inkl. Rückstände) aus = die Bezeichung auf dem Heatspreader ist nicht mehr lesbar - kann nun Intel die Reperatur o.Ä. deswegen verweigern?
Eigentlich war ich der Meinung, die Benutzung von Flüssigmetall sei von Seiten der CPU-Hersteller nicht untersagt, im Endeffekt ist es ja nur ein Ersatz für Wärmeleitpaste..... aber vielleicht wisst ihr mehr darüber?
Danke!