Folgende Situation spielt sich grad in meinem Bekannteskreis ab.
Eine Freundin arbeitet als Reinigungskraft in einem Warenhaus. Es arbeiten neben ihr 2 weitere Reinigungskräfte dort.
Die Reinigungskräfte haben einen Schlüssel und sie morgens die ersten in dem Gebäude.
Nun kam gestern ein Mitarbeiter zu meiner Freundin und behauptete das er am Montag-Abend in seinem Büro seine Geldbörse liegengelassen hatte und sie nun verschwunden sei. Und da die Reinigungskräfte die ersten am Folgetag wären, hätte einer der Reinigungskräfte folglich seine Geldbörse gestohlen.
Da dieser besagte Büroraum zu dem Aufgabenbereich meiner Freundin zählt, wird sie nun des Diebstahls bezichtigt.
Ich behauptet dazu:
- Zugang zu dem Büro kann jede der Reinigungskräfte gehabt haben
- Das die Geldbörse dort liegengelassen wurde ist eine Behauptung. Vielleicht wurde sie bereits vorher/nachher verloren
Somit wäre meines Erachtens die Tat mit obigen Rahmenbedingungen schwer beweisbar. Oder reichen hier schon Indizien (Stichwort: üblicher Tätigkeitsbereich). ode reichen Indizien bei allgemein zugänglichen Räumlichkeiten nicht mehr aus ?
Wenn der Geschädigte nun Anzeige bei der Polizei stellt (wo es wohl drauf hinauslaufen wird), kann er die Anzeige dann konkret gegen meine Freundin stellen oder wird die Anzeige zunächst gegen Unbekannt laufen da der eigentliche Täter ermittelt werden müsste ?
Sollte in einem Verfahren später die Schuld nicht bewiesen werden können, wäre dann der Bestand der "Verleumdnung" gegeben ? Reicht die Aussage "...das können Sie ja nur gestohlen haben, sonst war hier ja keiner..." in Gegenwart von weiteren Arbeitskollegen hier schon aus ?
Das ganze belastet meine Freundin ziemlich, dass sie weiterhin dort tätig ist und nun dort von der gesamten Belegschaft als "Diebin" betrachtet wird.
Vielleicht hat jemand mal ähnliche Fälle erlebt oder kann Aussagen hierzu treffen.
Gruss,
Lalas
Eine Freundin arbeitet als Reinigungskraft in einem Warenhaus. Es arbeiten neben ihr 2 weitere Reinigungskräfte dort.
Die Reinigungskräfte haben einen Schlüssel und sie morgens die ersten in dem Gebäude.
Nun kam gestern ein Mitarbeiter zu meiner Freundin und behauptete das er am Montag-Abend in seinem Büro seine Geldbörse liegengelassen hatte und sie nun verschwunden sei. Und da die Reinigungskräfte die ersten am Folgetag wären, hätte einer der Reinigungskräfte folglich seine Geldbörse gestohlen.
Da dieser besagte Büroraum zu dem Aufgabenbereich meiner Freundin zählt, wird sie nun des Diebstahls bezichtigt.
Ich behauptet dazu:
- Zugang zu dem Büro kann jede der Reinigungskräfte gehabt haben
- Das die Geldbörse dort liegengelassen wurde ist eine Behauptung. Vielleicht wurde sie bereits vorher/nachher verloren
Somit wäre meines Erachtens die Tat mit obigen Rahmenbedingungen schwer beweisbar. Oder reichen hier schon Indizien (Stichwort: üblicher Tätigkeitsbereich). ode reichen Indizien bei allgemein zugänglichen Räumlichkeiten nicht mehr aus ?
Wenn der Geschädigte nun Anzeige bei der Polizei stellt (wo es wohl drauf hinauslaufen wird), kann er die Anzeige dann konkret gegen meine Freundin stellen oder wird die Anzeige zunächst gegen Unbekannt laufen da der eigentliche Täter ermittelt werden müsste ?
Sollte in einem Verfahren später die Schuld nicht bewiesen werden können, wäre dann der Bestand der "Verleumdnung" gegeben ? Reicht die Aussage "...das können Sie ja nur gestohlen haben, sonst war hier ja keiner..." in Gegenwart von weiteren Arbeitskollegen hier schon aus ?
Das ganze belastet meine Freundin ziemlich, dass sie weiterhin dort tätig ist und nun dort von der gesamten Belegschaft als "Diebin" betrachtet wird.
Vielleicht hat jemand mal ähnliche Fälle erlebt oder kann Aussagen hierzu treffen.
Gruss,
Lalas