Folgen einer falschen Anschuldigung

lalas

Lt. Commander
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März 2003
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Folgende Situation spielt sich grad in meinem Bekannteskreis ab.

Eine Freundin arbeitet als Reinigungskraft in einem Warenhaus. Es arbeiten neben ihr 2 weitere Reinigungskräfte dort.
Die Reinigungskräfte haben einen Schlüssel und sie morgens die ersten in dem Gebäude.

Nun kam gestern ein Mitarbeiter zu meiner Freundin und behauptete das er am Montag-Abend in seinem Büro seine Geldbörse liegengelassen hatte und sie nun verschwunden sei. Und da die Reinigungskräfte die ersten am Folgetag wären, hätte einer der Reinigungskräfte folglich seine Geldbörse gestohlen.
Da dieser besagte Büroraum zu dem Aufgabenbereich meiner Freundin zählt, wird sie nun des Diebstahls bezichtigt.

Ich behauptet dazu:
- Zugang zu dem Büro kann jede der Reinigungskräfte gehabt haben
- Das die Geldbörse dort liegengelassen wurde ist eine Behauptung. Vielleicht wurde sie bereits vorher/nachher verloren

Somit wäre meines Erachtens die Tat mit obigen Rahmenbedingungen schwer beweisbar. Oder reichen hier schon Indizien (Stichwort: üblicher Tätigkeitsbereich). ode reichen Indizien bei allgemein zugänglichen Räumlichkeiten nicht mehr aus ?

Wenn der Geschädigte nun Anzeige bei der Polizei stellt (wo es wohl drauf hinauslaufen wird), kann er die Anzeige dann konkret gegen meine Freundin stellen oder wird die Anzeige zunächst gegen Unbekannt laufen da der eigentliche Täter ermittelt werden müsste ?
Sollte in einem Verfahren später die Schuld nicht bewiesen werden können, wäre dann der Bestand der "Verleumdnung" gegeben ? Reicht die Aussage "...das können Sie ja nur gestohlen haben, sonst war hier ja keiner..." in Gegenwart von weiteren Arbeitskollegen hier schon aus ?

Das ganze belastet meine Freundin ziemlich, dass sie weiterhin dort tätig ist und nun dort von der gesamten Belegschaft als "Diebin" betrachtet wird.

Vielleicht hat jemand mal ähnliche Fälle erlebt oder kann Aussagen hierzu treffen.

Gruss,
Lalas
 
Ohne Jurist zu sein, würde ich einer Anzeige wenig Chancen auf Erfolg ausrechnen. Nur weil deine Freundin, ebenso wie jede andere Reinigungskraft, Zutritt zum Büro hat sagt das doch nichts über eine etwaige Täterschaft aus.
Wie du schon bemerkt hast, kann der Angestellte seinen Geldbeutel auch schon bereits vorher oder auf dem Weg nach Hause verloren haben. Es dürfte ihm schwer fallen zu beweisen, dass dieser auf dem Bürotisch zurückgeblieben ist. Noch schwieriger wird es nachzuweisen, dass gerade deine Freundin gestohlen haben soll.

Ich würde da ganz ruhig bleiben und erst einmal warten wie es sich entwickelt. Rein interessehalber, habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?
 
Nur eine Verkehrsrechtsschutz.

Ich hoffe ja das bei der polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlung bereits das Verfahren eingestellt wird.
Da wäre dann interessant was passiert, wenn es zu einer zivilrechtlichen Klage kommt. Kann die dann überhaupt noch gestellt werden bzw. wenn die parallel gestellt wurde, wird die dann ebenfalls eingestellt ?
Vermutlich nicht, da im zivilrechtlichen Teil ja ggf. andere Ansprüche sich ergeben können (Versicherung, Haftung).
Dann widerrum ist die Frage, ob man das ganze ohne Anwalt bestreiten sollte. Wenn die Schuld strafrechtlich nicht bewiesen wurde sollte dies ja ausreichen um die Grundlage für ein zivilrechtliches Verfahren zu entziehen.
 
Da würde ich erstmal Ruhe bewahren und sachlich bleiben. Der Mann hat seinen Geldbeutel verloren, das zieht ne Menge Mist hinter sich her. Ausweise, EC und Scheckkarten, einmal alles neu!

Eventuell taucht die Börse ja auch wieder auf, wenn es ein größeres Unternehmen ist, gibt es vllt einen Werkschutz, oder wenn er es außerhalb zuvor oder nach seinem Arbeitstag verloren hat, mal die Fundbüros abklappern.

Wenn da wirklich jeder rein und raus spazieren kann von den Reinigungsfachkräften, können die da erstmal viel vermuten, aber beweisen nichts. Wenn dann allerdings gegen deine Freundin in der Abteilung gemobbt wird, soll Sie sich an Ihren Vorgesetzten wenden, eventuell kann man Ihr einen anderen Bereich zuweisen. Auch wäre es interessant, ob die Räumlichkeiten videoüberwacht sind.

Gruß Killa
 
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