Forenbetreiber unterliege auch den NetzDG?

Skayritares

Lt. Junior Grade
Registriert
Juli 2006
Beiträge
282
Hallo zusammen,

Seit Anfang Oktober gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), was das ist, das hat jeder schon hier und in anderen Medien erfahren.

Doch ich als Forenbetreiber, aber sicherlich auch die anderen Forenbetreiber und Betreiber von Blogs, Communties und Clan-Seiten fragen uns, ob dieses NetzDG auch für uns gilt.

Daher frage ich: Gilt dieses Gesetz auch für Betreiber von Internetforen, Communities, Blogs und von Clan-Seiten?

Danke im voraus.
 
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.
 
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Also das könnte möglich sein, das dieses Gesetz u.U. auch für Forenbetreiber gilt?

Denn wenn das so wäre, bekommt China Konkurrenz von Deutschland. Was die Zensur-Regeln anbelangt. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht richtig gelesen?
Vielen Foren ist ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot vorgeschaltet.
Außer motor-talk.de, mit 2,8 Millionen Mitglieder, liegen alle weit unter der Grenze von 2 Millionen.
Letztendlich gilt für die meisten Foren die Ausnahme: "... für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind."

Wer in diesem Zusammenhang Deutschland mit China vergleicht, macht sich lächerlich.
Vor allem gilt, daß man sich erst einmal mit den Begriff Zensur in diesem Zusammenhang auseinandersetzt und auch in der Lage ist dieses zu verstehen.
 
Danke! Jetzt habe ich es begriffen.


phil. schrieb:
Wer in diesem Zusammenhang Deutschland mit China vergleicht, macht sich lächerlich.
Nein da macht sich keiner unbedingt lächerlich!
Ich hoffe das dieses NetzDG vom Bundesverfassungsgericht zum Fall gebracht wird.
 
Warum überlässt du es dann nicht auch "Spezialisten" sich um Wörter wie Zensur zu bemühen?

Offensichtlich fehlt es dir an Überblick bezüglich Inhalt und Umfang von Zensur bzw. keiner Zensur - sonst wüsstest du, weshalb jegliche Vergleiche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China, zumindest diesbezüglich, jeder unbedingt (!) lächerlich macht.
 
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