Frage § 108b / Umgehung Kopierschutz

stna1981

Commander
Registriert
März 2007
Beiträge
2.571
Moin,

mal eine Frage. Ich lese immer wieder, dass es illegal sei, z. B. eine Blu-Ray zu rippen, um den Film, der in meinem besitz ist, auf der Platte zu haben (z. B. um ihn per Streaming dann hinterher anzusehen).

Nun gibt es dafür ja den § 108b, der da lautet:

Wer
[...]
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht
[...]
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[...]

Dort wird doch klar der private Gebrauch ausgeklammert, somit ist es nicht strafbar. Wenn es nicht strafbar ist, wie kann es dann trotzdem illegal sein? Bitte klärt mich auf.
 
Du kannst dir das kopieren, darfst es aber nur für dich verwenden und nicht weitergeben.
Sobald du aber etwas umgehen musst um es zu kopieren ist es verboten.
Deutsche Bürokratie ;)

- ooh da hat wohl einer schon vor mir gepostet, naja dort kann man nachlesen ob ich richtig informiert bin.
 
Soweit mir bekannt ist. Ist die Privatkopie weiterhin erlaubt. Allerdings nur, wenn du zum erstellen der Kopie einen eingebauten Kopierschutz nicht umgehen musst.
Gekaufte BluRays haben, wie DVD's auch, einen solchen. Somit ist es illegal.
 
Vorsicht! Das bezieht sich ja auf die strafrechtlichen Folgen - hier ist die ausschließliche private Nutzung in der Tat geduldet.

Anders sieht es wiederum im zivilrecht aus - der Eigentümer könnte Dir also theoretisch schon ans Bein pinkeln.
 
CSS auf den DVDs ist aber kein Kopier sondern ein Abspielschutz...
 
Hallo,

dann frage ich mich aber, warum man auf USB-Sticks, Drucker, CD-/DVD-Rohlingen, Festplatten etc. eine extra Abgabe zahlen muss, wenn eh alles geschützt und somit verboten ist zu kopieren.
Ich scanne doch keine 1000000 Seiten, aus Büchern, um meinen USB-Stick vollzubekommen.
 
Laut SemperVideo sollte es für private Zwecke ja legal sein. Mich würde interessieren, wieso es illegal sein soll, wenn doch der erwähnte Paragraph das Gegenteil sagt. Und der Paragraph steht ja im Urheberrecht, nicht im Strafrecht. Auf Grundlage welches Verstoßes gegen welches Gesetz könnte dann jemand Schadenersatz fordern?
 
Ja Tuetensuppe, dann habe ich mich wohl geirrt. Du weißt ja so viel mehr als ich.

Wobei...
"CSS verhindert also keineswegs die Erstellung von bitgetreuen Kopien einer DVD, sondern das Abspielen von DVDs auf unlizenzierten Geräten, die nicht von der CCA autorisiert sind.

Entgegen weitläufiger Meinung ist CSS kein Kopierschutz, sondern vielmehr ein Wiedergabeschutz für nicht lizenzierte Abspielgeräte. CSS-verschlüsselte Filmdateien auf DVD können also ohne weiteres z. B. als Backup auf Festplatte kopiert werden, erst beim Abspielen bzw. Umrechnen des Videomaterials muss entschlüsselt werden."
Quelle: Wikipedia
 
Auf Grundlage welches Verstoßes gegen welches Gesetz könnte dann jemand Schadenersatz fordern?
Es ist nach wie vor ein Verstoß gegen §95a des Urheberrechtsgesetzes.

$108b regelt nur die Folgen und sagt, dass der Staat einen nicht bestraft, wenn es nur für den Privatgebrauch ist.
Der Rechteinhaber kann trotzdem gegen einen vorgehen.

Und so wie es aussieht steht die Beihilfe zum Übertreten des Paragraphen 95a ebenfalls unter Strafe, weshalb die Forenregeln diese Beihilfe verbieten. Außerdem ist es in Foren sehr leicht nachweisbar.
 
Es geht hier ja auch nicht darum, jemanden dazu zu motivieren, es zu tun, sondern das Thema zu diskutieren. Konkret stellte sich mir die Frage bei der Überlegung, wie ich wohl Blu-Ray Inhalte in meinem Wohnzimmer abspielen könnte. Das ginge mit Netzwerkstreaming-Clients, allerdings können die eben nur gerippte Blu-Ray Filme von der Platte abspielen, daher die Frage. Aber selbst wenns legal wäre, ne Ripping-Software kostet locker mal 80 Euro, für 20 mehr bekommt man schon nen Blu Ray-Player und hats deutlich einfacher :p
 
Laut SemperVideo sollte es für private Zwecke ja legal sein. Mich würde interessieren, wieso es illegal sein soll, wenn doch der erwähnte Paragraph das Gegenteil sagt. Und der Paragraph steht ja im Urheberrecht, nicht im Strafrecht. Auf Grundlage welches Verstoßes gegen welches Gesetz könnte dann jemand Schadenersatz fordern?

Lies Dir mal Teil 4 Abs. 2 des UrhG genau durch, speziell Unterabschnitt 1&2.
 
Zurück
Oben