stna1981
Commander
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
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Moin,
mal eine Frage. Ich lese immer wieder, dass es illegal sei, z. B. eine Blu-Ray zu rippen, um den Film, der in meinem besitz ist, auf der Platte zu haben (z. B. um ihn per Streaming dann hinterher anzusehen).
Nun gibt es dafür ja den § 108b, der da lautet:
Dort wird doch klar der private Gebrauch ausgeklammert, somit ist es nicht strafbar. Wenn es nicht strafbar ist, wie kann es dann trotzdem illegal sein? Bitte klärt mich auf.
mal eine Frage. Ich lese immer wieder, dass es illegal sei, z. B. eine Blu-Ray zu rippen, um den Film, der in meinem besitz ist, auf der Platte zu haben (z. B. um ihn per Streaming dann hinterher anzusehen).
Nun gibt es dafür ja den § 108b, der da lautet:
Wer
[...]
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht
[...]
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[...]
Dort wird doch klar der private Gebrauch ausgeklammert, somit ist es nicht strafbar. Wenn es nicht strafbar ist, wie kann es dann trotzdem illegal sein? Bitte klärt mich auf.