Frage Fernabgesetz

MikeMüller

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Meine Oma erlebt gerade was lustiges.

Sie hat in 2005 bei einer Versandapotheke bestellt.
Wie sie damals bezahlt hat, weiß sie leider nicht mehr.
Vermutlich per Vorkasse.

Gestern hat mein Vater, der die Bestellung für sie damals aufgegeben hat, eine E-Mail bekommen, dass die Bestellung vom 11.01.2005 jetzt verschickt wurde.

Paket kam auch tatsächlich heute an. :D

Das Zeug darin wird jetzt aber nicht mehr gebraucht.

Müsste ich ganz normal per Fernabgesetz zurück schicken können, ohne Versandkosten selber bezahlen zu müssen und das Geld zurück verlangen können?

78,- € macht der Warenwert aus.

Schöne Grüße
Mike
 
Ist das Datum wirklich korrekt? ;)

Aber natürlich kannst du die Ware zurückschicken in dem ihr von eurem Widerrufsrecht gebraucht macht. Jene Frist von min. 2 Wochen beginnt nämlich erst ab Erhalt der Ware.
 
Wahrscheinlich fragt er sich eher, ob es das Fernabsatzgesetz in dieser Form 2005 (also bei Vertragsabschluss) schon gab. Und ich merke gerade, dass 2005 verdammte 11 Jahre her ist...
Um die Frage aber noch zu beantworten: Ja, das Gesetz gab es damals schon.

Edit - Übrigens: Es heißt einfach nur "2005" oder "im Jahr 2005", keinesfalls aber "in 2005".
 
Die Frage ist ja, ob die Apotheke noch die Rücksendekosten übernimmt. Da dies ja nicht mehr verplichtend ist könnte sie sich da quer stellen. Allerdings ware 2005 wirklich ein seltsames Datum. Vllt doch 2015?
 
Ja. Es ist tatsächlich eine Bestellung aus dem Jahre 2005!

Von daher gehe ich aus, dass die Regeln vom Zeitpunkt der Bestellung gelten.

Ich weiß allerdings nicht mehr, wie damals bezahlt wurde.

Ich werde das Pakte einfach mal zurück schicken und das Geld zurück verlangen.

Mal schauen, was die machen.
 
Edit: Steht ja schon da / (viel) zu spät mein Beitrag...
 
Ich kann mir da fast nur vorstellen, dass bei denen bei einer firmeninternen Prüfung jetzt aufgefallen ist, dass eine damals bereits bezahlte Ware nie verschickt wurde und sie das jetzt nachgeholt haben, da sich (zu deren Glück) der Kunde nie beschwert hat.

Bin mal gespannt, was da für ne Aussage von denen kommt, wenn Du das jetzt zurück schickst :)
 
zurück schicken kannst du - keine Frage

Übernahme der Versandkosten geht seit geraumer zeit auf Kulanz des händlers, bei den meisten größeren werden sie übernommen

Die Sache ist aber auch die, 2005 78€
Wieso hat deine Oma nicht schon längst ihr geld zurückverlangt ^^
 
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