Frage: Nach Kündigung einen verbindlichen Termin mit der KDR vereinbaren?

areiland

Admiral
Registriert
Apr. 2010
Beiträge
9.838
Liebes Telekom hilft Team,

wir haben ein kleines Problem!

Meine Schwägerin möchte, da ihr Mann verstorben ist und sie ihm zuliebe den Magenta XL mit diversen Zubuchungen abgeschlossen hatte, diesen Tarif auf ein Maß reduzieren, der ihren Ansprüchen entgegen kommt und für sie finanziell tragbar ist - da sie von der Telekom eigentlich nicht weg möchte. Sie würde dann eine Reduzierung auf Magenta L ohne grossartige Pakete ins Auge fassen.

Ich habe Ihr zunächst geraten, den Vertrag erstmal mal zu kündigen und auf den Rückruf der Kundenrückgewinnung zu warten, denn eigentlich wollte sie euch ohne Kündigung kontaktieren und nach besseren Konditionen fragen.

Nun die eigentliche Frage:
Kann man nach der Kündigung mit der Kundenrückgewinnung irgendwie einen verbindlichen Termin zur Kontaktaufnahme vereinbaren, damit ich dann vor Ort sein und sie dabei unterstützen könnte?
 
Am besten du füllst das Kontaktformular aus.
Dann kann das Team schon einmal drauf schauen.
Ich denke, dass Du vorab keinen Termin verabreden kannst. Wenn die Kundenrückgewinnung anruft, dann kann es sein, dass ihr einen neuen Termin ausmachen könnt.
Ich denke am besten geht es über das Team hier, die können eventuell den Kontakt herstellen.
 
areiland schrieb:
Kann man nach der Kündigung mit der Kundenrückgewinnung irgendwie einen verbindlichen Termin zur Kontaktaufnahme vereinbaren, damit ich dann vor Ort sein und sie dabei unterstützen könnte?
oder einfach wenn du da bist, diese anrufen.
https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung
Screenshot 2025-06-09 13.49.19.png
 
Hallo @areiland,

ich sehe zwei Möglichkeiten, beide sind hier schon genannt. :)

Wir können den Kontakt zum Kundenrückgewinnungsteam herstellen und dabei ein Zeitfenster angeben, in dem ihr gut erreichbar seid. Klappt in der Regel gut, ich habe das einige Male im Auge behalten.

Oder - und die Lösung präferiere ich - ihr nutzt die Möglichkeit, selbst anzurufen. Dann könnt ihr den Zeitpunkt genau bestimmen. Bei Lösung 1 wäre es ja ein Zeitraum mit ggf. Wartezeit.

Wichtig nur, die Kündigung muss vorliegen - aber das nur nochmal der Vollständigkeit halber. Als Voraussetzung hast du den Punkt ja schon genannt.

Viele Grüße
^Jutta
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TorcNew und areiland
Danke, ich werde das mit ihr besprechen und klären wie wir das angehen.
 
Zurück
Oben