Frage zu Nichteinhalten von Verkehrsregeln

Mortiss

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Hallo,


meine Frage ist folgende


das Schild auf der rechten Seite (500 kb groß (!) sagt aus, dass diesen Weg keinerlei Fahrzeuge der dort abgebildeten Art diesen Weg befahren dürfen. Ich möchte zwar niemanden anschwärzen, wenn jedoch das Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Seitenabstand an mir (und meiner 2 jährigen Tochter an der Hand) vorbeifährt, die Fahrerin mich dumm angrinst und - wenn es schlimm auf schlimm gekommen wäre - meine Tochter vollstens erwischt hätte, hätte meine Tochter nur 2 - 3 Schritte zur Seite gemacht (ihre Beine sind klein - die Schritte ebenso) - kann ich mich damit bei der Polizei melden? macht das Sinn bzw. erreiche ich damit eine Strafe des Autofahrers? (Autofahrerin - da ein Tuch auf dem Kopf und feminines Gesicht)

Ich sehe nicht ein, mir so etwas gefallen zu lassen.
 
Wenn du das Nummernschild hast einfach eine Anzeige erstatten. Welcher Art, kann dir die Polizei oder ein Anwalt mitteilen.

Ich würds machen. Allerdings solltest du in Erfahrung bringen, ob sie nicht evtl dort fahren darf, vielleicht gehört sie irgendwie zur Landwirtschaft.
 
Nun, das Nummernschild habe ich, das Auto ist der Omega, der dort dann geparkt hat. "Anlieger frei" scheint dieser Weg von vielleicht 300 Metern nicht zu sein, es geht mir jedoch ums Prinzip, da meiner Tochter auch schlimmes hätte passieren können.

Die haben da geparkt, und sich in einer Art Schrebergarten unterhalten, mehr ist dort nicht. Kann die Polizei das auch rausfinden ob das Fahrzeug für Landwirtschaft freigegeben ist?

Fahrerin war meiner Meinung nach um die 20 - 22 Jahre alt..
 
Gefallen lassen mußt du dir das nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass das Schild nicht ohne Grund dort aufgestellt wurde...

Falls du sie nochmal sehen solltest, wie sie diesen Weg befährt, kannst du sie doch mal zur Rede stellen.
Ist sie nicht "einsichtig", kannst du ja noch weiter gehen.
Dann kann sie mit den Herren in Grün reden. ;)
 
Mortiss schrieb:
...

Die haben da geparkt, und sich in einer Art Schrebergarten unterhalten, mehr ist dort nicht. ..

Schrebergärten sind evtl die angesprochene Landwirtschaft?!
Landwirtschaft muss ja kein Großbetrieb sein oder ein echter Bauernhof, das kann auch ein einfacher Garten im Privatbesitz sein.
Und wenn sie den Gartenbesitzer besucht und er als Besitzer nichts dagegen hat das sie dort fährt, dann darf sie dort fahren.

Und die Polizei wird bei einem "fast passiert" nichts tun können. Die können erst reagieren wenn etwas passiert ist. Ist leider so.

Des weiteren ist die Geschwindigkeit dort wohl nicht geregelt, es liegt im Ermessen des Fahrers und am Zustand der Straße/Weges wie schnell sie fährt. Im Zweifel steht Wort gegen Wort. Was ist schon "schnell" und "knapp"?

Ich sehe das keine rechtliche Handhabe.
 
Und wenn sie den Gartenbesitzer besucht und er als Besitzer nichts dagegen hat das sie dort fährt, dann darf sie dort fahren.
Das ist nicht zutreffend. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, dessen Benutzung durch ein Verkehrsschild geregelt ist. Das wäre ja noch schöner, wenn Anlieger nach Belieben ihre eigenen Verkehrsgebote und -verbote festlegen könnten. Der Besuch eines Anliegers ist eindeutig kein "landwirtschaftlicher Betrieb" und berechtigt daher nicht zum Befahren des Weges.

Und die Polizei wird bei einem "fast passiert" nichts tun können. Die können erst reagieren wenn etwas passiert ist. Ist leider so.
Zum Glück ist es nicht so. Auch bei einer bloßen Gefährdung, ohne daß es zu einem Schaden gekommen sein muß, liegt zumindest immer ein Verstoß gegen § 1 StVO vor.

@Mortiss
Wenn du eine Strafanzeige erstatten willst, dann mach es. Festzustellen, ob die Fahrerin irgendwelche Berechtigungen für die Benutzung des Weges hatte, ist Aufgabe der Polzei. Du selbst mußt keine eigenen Ermittlungen anstellen.
 
MacII schrieb:
...Der Besuch eines Anliegers ist eindeutig kein "landwirtschaftlicher Betrieb" und berechtigt daher nicht zum Befahren des Weges.

Wir kennen den Grund des Besuches nicht, evtl. Anlieferung von Saatgut? Der Omega auf dem Foto sieht nach Kombie aus. Ich würde nicht darauftippen das sie nicht dort fahren dürfte. Letztendlich kann man immer einen Grund konstruieren.

MacII schrieb:
...
Zum Glück ist es nicht so. Auch bei einer bloßen Gefährdung, ohne daß es zu einem Schaden gekommen sein muß, liegt zumindest immer ein Verstoß gegen § 1 StVO vor.
....

Diese Gefährdung musst du beweisen können. Vielleicht wird sie vor Gericht behaupten "ich bin ganz langsam gefahren, weil ich das Kind gesehen habe, das da mit seinem Vater ging, und plötzlich lief es vors Auto, obwohl der Mann mich gesehen hat - er hat seine Aufsichtspflicht verletzt."
Das soll keine Schuldzuweisung auf den Threadersteller sein, aber so könnte es ablaufen, wenn alles ganz dumm kommt und sie nachweisen könnte, das sie dort fahren darf. Und das sie evtl sogar öfters dort fährt.
Da steht Wort gegen Wort und das Gesetz wird wenig/nichts tun können.
 
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