Frage zu rechtlich geschützen Begriffen.

brenner

Commander
Registriert
Apr. 2002
Beiträge
3.037
Muss ich, wenn ich Begriffe wie "Microsoft" "Windows" "Sun" usw. verwende um Dinge zu beschreiben oder zu erklären, müssen diese gesondert bezeichnet bzw. ausgewiesen werden?


Also muss dieses kleine "R" dran bzw. irgendwo stehen das diese Namen rechtlich geschützt sind?
 
Die beiden Zusätze "R" und "C" sind Kennzeichen des anglo-amerikanischen Rechts und im deutschen Rechtsraum ohne Belang. Veröffentlichst Du jedoch Dinge auch im dortigen Rechtsraum (etwa auf .com), ist eine Erwähnung sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig.

Hier in Deutschland hat man sich zwar schon an die Trademark- und Cpoyrighthinweise gewöhnt, doch entfalten sie keine rechtliche Bedeutung. Ihre falsche Anwendung kann jedoch zu Abmahnungen führen, weshalb man die Kennzeichnung besser lassen sollte.
 
Am besten schreibst du einfach folgenden Text ins impressum oder ans ende jeder seite.

Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
 
Zurück
Oben