Frage zu Verpflegungsmehraufwand - Hotelrechnung ohne Frühstücksausweis

wasd123

Lt. Commander
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Moin!

Vielleicht kann mir das ja hier einer beantworten.
Ich sitze gerade an meinem Auflistung für den monatlichen Verpflegungsmehraufwand, welchen ich an meine Firma schicken muss.

Normal ist dort immer schön das Frühstück als Sonderposten ausgewiesen, was für mich bedeutet, ich muss 4,80€ vom Verpflegungsmehraufwand abziehen.

Nun habe ich letzten Monat zwei Hotels (in Deutschland!) über ausländische Portale gebucht.

Rechnung 1:
Es steht auf der Rechnung zwar was von Businesspaket und auch das es dort Frühstück geben wird, aber es wird lediglich die Gesamtsumme der Rechnung aufgelistet. Ein Preis für ein Businesspaket oder gar das Frühstück selbst ist nicht aufgelistet.

Rechnung 2:
Hier steht gar nichts weiter drauf. Einfach nur ein Gesamtpreis. Von Frühstück oder sonstigen Paketen ist hier gar nicht die Rede.

Ja, in beiden Hotels habe ich ein außerordentlich gutes Frühstück genossen. Aber muss ich das in diesen Fällen auch ausweisen?
 
Also ich kenne es so, dass das Frühstück als separater Posten ausgewiesen sein muss (nicht in irgendewelchen Paketen). Wenn es extra ausgewiesen ist, zahlst du es und bekommst eben diese 4,80€. Wenn es nicht extra ausgewiesen ist, aber irgendwo inkludiert ist, dann bekommst du die 4,80€ von der Spesenabrechnung abgezogen.

Bei dir also in beiden Fällen: 4,80€ pro Übernachtung für das Frühstück von der Spesenrechnug abziehen (weil AG hat ja sogesehen das Frühstück gestellt) und dann solltest du aber den kompletten Betrag der Übernachtung inkl. allem erstattet bekommen.
 
jain...
eigentlich bin ich da deiner Meinung. Jedoch: zumindest auf der zweiten Rechnung steht ja nicht einmal was davon, dass es überhaupt ein Frühstück gab. Und da ist auch nichts mit 19% MwSt aufgelistet.
 
Ja, da ist es egal. Wenn du ganz dreist bist behauptest du, dass du kein Frühstück hattest, damit du noch zusätzlich die 4,80€ vom AG bekommst. Raten würde ich dir das allerdings definitiv nicht!
Um auf der sicheren Seite zu sein, lass dir die gesamten Hotelrechnungen bezahlen und zieh jeweils die Frühstückpauschale ab.
 
Wenn das Hotels in Deutschland sind, dann kannst du bei denen ja auch nochmal eine "deutsche" Rechnung anfordern, in der das entsprechend aufgeschlüsselt ist. Intern muss/müsste das Hotel dies sowieso machen, da die Unterschiedlichen Leistungen unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen.

Ansonsten hat es @zindelino bereits beschrieben, wie du auf jeden Fall auf der sicheren Seite bist. Anders mach ich das bei ausländischen Hotels auch nicht, da diese eher selten das Frühstück extra ausweisen.
Ob du es wegen läppischen 4,80 € deinen Arbeitgeber bewusst betrügen willst und somit arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren willst, musst du entscheiden.
 
Bevor ich mir wegen 5 Euronen, was ans Zeug flicke, pfeif ich lieber drauf - gefrühstückt, dann Abzug, sonst eben nicht.
Unsere Firma hat uns diese "Qual" nun erspart - Übernachtungen werden neuerdings ausdrücklich IMMER mit Frühstück gebucht, was Missverständnissen vorbeugt.
 
Es geht doch letztlich nur um eine Frage:
Hast Du ein Frühstück bekommen, ja oder nein?
Wenn ja, hast Du keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand.
Wenn nein, dann hast Du einen Anspruch.
Ob das auf der Rechnung drauf steht oder nicht, ist nur eine "Beweisfrage".
Zu sagen, Du hast nichts bekommen, wäre ein Betrug ggü. deinem Arbeitgeber, der zur fristlosen Kündigung berechtigen würde. Würde ich mir überlegen, wegen 5 Eur sowas zu riskieren.
 
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