Frage zur Prüfungsordnung in der Uni

VsteckdoseV

Commander
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ich habe ein riesen problem:

ich studiere einen bachelor studiengang und habe eine prüfung "geschoben", d.h. das ganze auf ca 2 monate später zu verlegen, das nennt sich dann nachholtermin

jetzt habe ich mit erschrecken festgestellt dass diese nachholprüfung nicht 2 monate sondern schon 1 monat später ist, wo ich im langgeplanten urlaub in russland bin

wenn ich den nachholtermin nicht wahrnehme, kann ich dann diese prüfung einfach im übernächsten semester schreiben? (nächstes semester geht nicht, da mein studiengang immer im wintersemester beginnt..)

und wie sieht es zur übung dieser vorlesung aus? dort die leistung zu erbringen ist kein problem, da bin ich dann wieder da

kennt sich jemand mit der prüfungsordnung aus?
 
Normalerweise ist es so das du nur eine begrenzte Anzahl an versuchen hast! Da wäre erstmal die Frage: Gibt es bei euch den stillen Rücktritt? Ansonsten, wie viele Versuche habt ihr? Bei uns sind es maximal 3.

Ansonsten solltest du auf der Homepage deiner Universität die Prüfungsordnung mit den Antworten auf alle deine Fragen finden. An sich sollte das, abgesehen von der Anzahl maximalversuche, jedoch kein Problem darstellen.
 
Hallo-
Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns auf der Uni kannst du die Prüfung problemlos im nächsten Semester mitschreiben. Bei uns gibt es sogar jedes Semester einen Nachholtermin.
 
Ja du kannst die Prüfung im nächsten Semester schreiben. Falls es aber eine Prüfung ist, die Voraussetzung für dein nächstes Semester ist, musst du diese Prüfung schreiben und bestehen. Da ich aber denke, dass du dich erst im Grundstudium befindest, sollte dies kein Problem sein, die Prüfung zwei Semester zu schieben. Jedoch solltest du nicht all zu viel schieben, da du sonst schnell in Verzug kommst und evtl. 1-2 Semester dran hängen musst.
Zudem solltest du dich möglichst früh von der Prüfung abmelden, dies ist meist 1 Woche vor Prüfungsbeginn meist ohne Angabe von Gründen möglich.
 
@Klueze: Genau, bei uns gibt es auch max. 3 Versuche, wann wir eine Prüfung schreiben, ist nicht vorgeschrieben.

Wichtig ist noch, dass wir am Ende eines Semesters auf eine gewisse Anzahl an ECTS Punkten kommen müssen.
 
VsteckdoseV schrieb:
kennt sich jemand mit der prüfungsordnung aus?
Lies doch einfach rein. Prüfungsordnungen geben sich die Unis selber, die sind von HS zu HS unterschiedlich. Lies doch einfach selbst nach, das geht schneller als uns hier im Kaffeesatz lesen zu lassen.
 
Jeder Fachbereich hat eine eigene Prüfungsordnung und die wird auch gerne öfter mal verändert.
Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als deine, normalerweise ist es die, die aktuell war, als du dich eingeschrieben hast, zu lesen.
Vielleicht kannst du auch einen Kommilitonen fragen der sich damit auskennt. Bei uns steht die Fachschaft da gerne zur Verfügung.
 
an welcher uni bist du denn und was studiertst genau ?

ich mach mich dann bissel schlau ... hab ja zeit ...

bei uns hat man 2 versuche im bachelor-system ... der 3. isn härtefallantrag der genehmigt werden muss ( sehr selten ) ... wenn man sich für ne prüfung anmeldet und nicht vom amtsarzt krank gestellt wird, ist eine nicht-angetretene prüfung NICHT BESTANDEN ... beim nachholtermin gilt das gleiche ... dann geht nur noch der HFA ... aber ob der durchgeht ist unklar ... mit dem HFA ( härtefallantrag) musst das modul nochmal wiederholen ( VL und Seminar oder das was dir davon fehlt ) und dann die 3. letzte prüfung bestehen OHNE nachholetermine ... da gibts nur noch den letzten 3. termin dann ...
 
in der prüfungsordnung steht nichts konkretes über fristen, da steht nur dass man bis alle ects haben muss, um das studium zu bestehen, und dass man klausuren generell nachholen kann.

bei mir geht es darum, die nachholklausur zu schieben. bei uns ist es aber so dass das von themenmodul zu themenmodul verschieden ist, wie viele versuche man hat, es aber immer mind. 3 sind..

wenn ich die reguläre und die nachholklausur nicht mitschreibe, dann müsste ich ja 2 fehlversuche haben und noch einen versuch im übernächsten semester haben

hier mal unsere prüfungsordnung: http://www.zv.uni-augsburg.de/sammlung/download/611mA.pdf

bei mir dürfte keine härtefallregelung greifen, da ich es einfach verplant habe, mir die termine zu koordinieren...
 
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Üblicherweise bedeutet "nicht hingehen obwohl angemeldet" automatisch "durchgefallen mit 5.0"

Außerdem sind nicht "mindestens 3" sondern "genau 3" Versuche üblich
Wenn du jetzt also 2 verschenkst bist du nach deinem Urlaub wahrscheinlich im ALLERletzten Versuch.
D.h. Durchfallen => Exmatrikulation und für den Rest des Lebens in diesem Fach gesperrt.

Ich würde das nicht einfach riskieren sondern jemanden Fragen, der sich auskennt (Studienfachberatung oder zumindest Sekretariat des Prüfungsamtes)
http://www.uni-augsburg.de/de/einrichtungen/pruefungsamt/

Die Frage ist eigtl nur, ob du dich abmelden kannst. Dann zählt es nicht als durchgefallen, sondern als verschoben und du verlierst den Versuch nicht

Krankschreiben ist immer noch eine Möglichkeit wenn man einfach nicht lernen konnte und die Uni einem keine Möglichkeit gibt sich abzumelden um den Versuch zu retten. Allerdings fodern viele Unis mitlerweile spezielle vom Arzt ausgefüllte Formulare zur "Prüfungsuntauglichkeit" oder verlangen sogar den kostenpflichtigen Besuch beim Uni-Amtsarzt (um die Zahl der Krankmeldungen zu reduzieren)
 
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Und einen Tipp für den Rest deines Studiums: Informier dich vorher über alles was mit Bürokratie zu tun hat. Oft gibt es fristen und Ausnahmen gibt es nicht! Wenn du 1 Minute zu spät bist, kann es das gewesen sein!
 
ruf bei deiner uni an und frag nach ...

deine prüfungsordnung da ist absolut beschissen aufgesetzt ... ist nichts gegen dich oder die uni, aber da fehlt viel zu viel an informationen für den studierenden ...

" versäumte oder nichtbestandene prüfungen sind zum NÄCHSTEN termin nachzuholen " ...

bei uns und generell heißt das: klausur verpasst / verhauen = nächster termin ist PFLICHT ...
1 semester schieben oder so gibts beim BA nämlich nicht!
 
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