Frage zur Rechtmäßigkeit eines Strafzettels

Bärenmarke

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Guten Abend zusammen,

ich hätte mal eine Frage an die Hobbyjuristen unter euch :)

Und zwar hab ich einen Strafzettel fürs Falsch parken über 30€ bekommen und ich sehe das irgendwie nicht ein den zu bezahlen und bevor ich mich an meine Rechtschutzversicherung wende, wollte ich mal weitere Meinungen einholen.

Zum Sachverhalt:
Ich hab auf einem P+R Parkplatz geparkt, es steht zwar dabei nur mit berechtigtem Parkausweis. Jedoch kommen wir da schon zur Problematik die mich aufregt.
Es steht nirgends ein Schild oder Hinweis wo man denn einen Parkausweis herbekommt, geschweige denn irgendwelche Preise oder Parkzeiten.

Auf dem Strafzettel stehen dann plötzlicherweise die Uhrzeiten drauf, dass man z.b. ab 16 Uhr dort kostenfrei parken darf und das ein Tagesticket 1,50€ kostet.

Und da fängt es schon 30€ ist das 20-fache von 1,50 was ich schon als Wucher empfinde und mit der Tatsache das nirgends steht, wo man ein Ticket bekommt oder was diese Kosten. Für 1,50 hätte ich mir ohne weiteres ein Tagesticket besorgt, aber ohne jegliche Informationen sehe ich das irgendwie nicht als rechtens an was die Stadt da treibt?!
Wenn ich solche Parkplätze als kostenpflichtig ausweise, dann muss ich doch die Preise oder zumindest hinschreiben wo ich den Ticketautomaten finde?
Ich empfinde das als reine Drangsalierung und Abzocke des Autofahrers mal wieder, dass man nichts hinschreibt, nur um einem dann einen Strafzettel von 30€ an die Windschutzscheibe zu heften.

Wäre interessant zu wissen, ob sich da jemand auskennt, ob man wirklich keinerlei Infos zu Preisen oder vorfindbaren Automaten an solchen Parkplätzen benötigt.
Ich hatte zwar auch Rechtsvorlesungen an der Uni, aber aufgrund des Studiengangs nur im BGB und HGB, aber allein von meinem Empfinden und Kenntnisstand würde ich das schon als eine arglistige Täuschung einordnen. Ja es ist ein kostenpflichter Parkplatz, aber dann sollte man auch einen Ticket automaten oder die Wegbeschreibung aufstellen.
 
Im Regelfall sind solche Parkplätze optisch am Boden gekennzeichnet (Linienfarbe) oder eben Schilder und Parkautomaten in der Umgebung zu finden. Hast du dich umgesehen ob es Automaten gibt? In der Regel wird dessen Position nicht extra ausgewiesen, da man sie eh findet wenn man danach sucht.
Sollte es keinen geben (oder nur wirklich weit entfernt), dann kann man da ansetzen, sonst wird das eher zu nichts führen.

Zur Strafe. Naja, es soll eine Strafe sein, ist für Deutsche Verhältnisse vllt hoch (hör da im TV öfters 5-15€ für ein "Knöllchen"), bei uns in Österreich aber durchaus normal ;)
 
Ich kenn die Stadt gut, bin dort öfter. An dem Parkplatz da er an den Gleisen ist gehe ich auch öfter mal zu Fuß vorbei und ich hab extra nochmal nachgeschaut, da ist weit und breit kein Automat.
Am Boden ist gar nichts gekennzeichnet nur an dem Geländer hinter dem Bürgersteig steht ein Schild mit der Aufschrift P+R und das man nur mit Parkberechtigung dort parken darf.

Ich hab oben vielleicht noch vergessen zu erwähnen, dass auf dem Strafzettel selbst steht, dass man ein Ticket an allen ÖVP Verkehrkaufsstellen oder bei der Bahn bekommt. Aber wieso schreibt man das nicht am Parkplatz hin?

Das eine Strafe Geld kostet ist mir klar, soll ja eine Strafe sein. Aber mir gehts mehr darum, dass weder dran steht wo man ein Ticket bekommt, noch was es kostet, geschweige denn was es dann an Strafe kostet.
Und sowas kann doch eig nicht rechtens sein?

Da ich morgen eh nochmal in die Stadt muss, werde ich ein Foto mitnehmen und alles fotografiren und nochmal genau nachschaun, ob ich nicht doch ein Hinweis übersehen habe. Jedoch bin ich mir zu 99% sicher, dass da eben nichts steht und das finde ich nicht in Ordnung :(
Würde da stehen Strafe für Falschparken 30€ würde ich mich da nie im Leben hinstellen...

Allein schon die Tatsache, dass man nur von 8-16 Uhr bezahlen muss und der Parkplatz danach for free ist, ist find ich eine Frechheit, da es einfach nirgends steht.
 
Malereien auf dem Boden sind größtenteils irrelevant. Rechtsprechung mutet durchaus zu, dass man um Ecken läuft und sich bis zu ~200m entfernt, um einen Automaten zu suchen/zu finden.

Findet man keinen, dann kann man dort eben nicht parken. Mit arglistiger Täuschung hat das absolut nichts zu tun, wo sollte man da auch getäuscht worden sein? Und dann auch noch arglistig?

Des Weiteren müssen Strafen nicht im finanziellen Verhältnis zur Tat stehen.


Dass man P+R-Tickets oft nicht direkt an den P+R-Orten erhält sollte bekannt sein. Alternativ kann sich der mündige Bürger ja informieren, z. B. beim Bürgeramt oder eben der Bahn.


Natürlich kannst du dich da gerne persönlich an einen Anwalt wenden. Ich jedoch würde die 30€ zahlen und daraus lernen. Alles andere maximiert meines Erachtens, ohne, dass ich deinen Einzelfall kenne, nur den Verlust.
 
Wie gesagt ich kenne es nur aus dem Firmenumfeld und da würde ich mich jedenfalls arglistig getäuscht fühlen. Ganz einfach weil man nirgendwo Infos darüber findet, nichtmal von wann bis wann er gebührenpflichtig ist.
Klar kann ich dann wieder weiter fahren und wo anderst parken, aber liegt da der Fehler nicht woanderst, nämlich in der unzureichenden Kennzeichnung der zu parkenden Flächen?

Ich hab z.b. bis dato nur kostenlose P+R Plätze genutzt und kenne das auch nicht anderst. Ist das ernst gemeint, dass man sich beim Bürgeramt informieren soll wo man einen Parkschein lösen kann? Ich finde das mehr wie unplausibel, wer macht den sowas... Zumal man dann erstmal wissen muss, wo ist das Bürgeramt und das ist ganz bestimmt nicht in der Nähe des Parkplatzes, das kann doch keine praktikable Lösung sein.
Die Parkplätze haben im übrigen locker eine Länge von 300m und da steht nichts :(

Klar könnte ich es hinnehmen, aber wie gesagt ich finde es nicht rechtens, dass dort keinerlei Informationen dazu vorhandne sind und ich denke mal ich werde nicht der einzige sein, der sich über so niedrige Parkgebühren freuen darf.... Und gehen wir mal davon aus, dass ist so nicht in Ordnung, dann nimmt die Stadt da jährlich vermutlich eine nicht zu verachtende Summe ein und dass nicht so ganz legal.

Ich werd morgen aufjedenfall nochmal die ganze Strecke der Parkplätze ablaufen, aber ich bin mir eig sicher, dass da leider kein Automat oder Hinweis steht. :(
 
Ja, das war ernst gemeint, auch wenn dir das natürlich nicht hilft.

Nochmal: Eine Täuschung liegt nicht vor. Und arglistig schon gar nicht. Worüber hättest du denn auch getäuscht worden sein sollen, es stand ja etwas von kostenpflichtig an den Parkplätzen.


Du kannst gerne davon ausgehen, dass das in der Praxis so nicht in Ordnung ist. Ich finde auch, dass deine Stadt dort ein Erklär-Schild anbringen sollte und gerne kannst du das der Stadt auch mitteilen. Aber rechtlich ist die Sache meiner Ansicht nach eindeutig, und das eben nicht zu deinen Gunsten. Selbstverständlich kannst du das mit finanziellem und zeitlichem Einsatz dennoch prüfen lassen.
 
Aber müsste es nicht rechtlich immer im zumutbaren Rahmen sein und extra zum Bürgerbüro zu gehen, um sich über einen Parkplatz zu informieren, finde ich zeitlich gesehen nicht verhältnismäßig.

Ja, wie gesagt ich kenne es nur von einem anderen Kontext her und wenn ich das übertrage, würde ich den Begriff bzw. Sachverhalt dafür verwenden, da ich mir bei der Vorgehensweise der Stadt doch ziemlich verarscht vorkomme.

Wieso findest du es rechtlich eindeutig? Kennst du dich rechtlich in der Hinsicht aus oder ist es mehr ein Bauchgefühl? Wie gesagt, wenn es nicht rechtens ist bin ich gerne bereit dagegen vorzugehen, da ich ja bestimmt nicht der einzige bin der dahingehnd um einige Euros erleichtert wurde.
Würde mir persönlich helfen, wenn sich da jemand auskennt und sagt ja so eine Handhabe ist rechtens. (Dann mach ich vielleicht auch P+R Parkplätze auf und kassier dann 100€ ab) Oder das es halt nicht wirklich ganz Hasenrein ist was die da machen :)
 
dass man ein Ticket an allen ÖVP Verkehrkaufsstellen oder bei der Bahn bekommt.
Hast Du das Ticket/Strafzettel denn von der Bahnpolizei/ÖVP bekommen oder von der Stadt, denn P&R Parkplätze sind eigentlich private Parkplätze auf denen die Bahn/ÖVP-Fahrgäste parken dürfen, wenn sie eine Fahrkarte haben können sie den Parkschein dazu bekommen für eben diese 1,50€ Tagespauschale.
Ein politisches Ziel von P+R ist es, den Fahrzeugverkehr in den Ballungsräumen zu verringern und den Anteil des ÖPNV am Berufsverkehr zu erhöhen.
So kenne ich es, kann sich aber inzwischen auch geändert haben.
 
Von der Stadt, steht zumindest darauf. Wer ihn verteilt hat kann ich dir aber nicht sagen.
 
Ich habe meine Schlüsse als Jurist gezogen.

Natürlich kommt es stets auf die Einzelfallbetrachtung an. Die kannst du in deinem Fall gerichtlich und/oder anwaltlich vornehmen lassen. Ob das erfolgreich sein wird? Ich denke nicht. Jedenfalls aus meiner Sicht sicherlich nicht mit der von dir bisher vorgebrachten Argumentation.


Eine (arglistige) Täuschung ist es nicht, wenn man sich "verarscht" fühlt. Das ist einfach nur ein Gefühl.
 
Dann hoffe ich doch mal du bist ein Verkehrsjurist :-)

Ich werd morgen nochmal losziehn und eventuell auch hier ein paar Bilder posten. Aber gibt es da keinen entscheidenden Angriffspunkt? Weil ich mein so gar keine Infos zu einem P+R Platz kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, wobei mich in diesem Land und der Rechtssprechung sowas auch nicht mehr wundern würde.

Ich bin da der Auffassung, wenn ich so etwas betreibe und schon P+R Schilder aufstelle, kann ich auch ein Schild dazustellen, auf welchem die Nutzungsbedingungen sehn. Da müsste es doch eig ein Gesetz geben, welches besagt das sowas gut erkenntlich und für jederman sichtbar angebracht wird?
So ist es doch keinen Deut besser, wie wenn man am Telefon jemanden mitschneidet und dann sich einen Text daraus bastelt...
 
Ich hab auf einem P+R Parkplatz geparkt, es steht zwar dabei nur mit berechtigtem Parkausweis.
Du hast dein Auto auf ein Parkplatz abgestellt, der einem bestimmten Zweck unterliegt und dafür eine Berechtigung notwendig ist.
Welchem Zweck P+R Plätze dienen sagt der Name schon. Also ist es selbstverständlich, naheliegend und zumutbar sich im anliegenden Bahnhof die notwendige Informationen zur Berechtigung zu besorgen. So etwas muß bei einem zweckgebunden Parkraum nicht explizit erwähnt werden. (Vor allem wenn die Zweckbindung noch nicht einmal Bedingung ist.)

Du hast dich nicht erkundigt, also unberechtigt geparkt, die Strafe ist somit rechtmäßig.
 
Ich bin kein Verkehrsjurist und ich bin niemand, der einfach mal so gedankenlos einen Beitrag ins Internet pfeffert.

P+R ist halt nun mal für ein bestimmtes Klientel gedacht, nämlich Pendler, also Menschen, die das System ständig nutzen und sich entsprechend darüber informieren bzw. informiert haben.

Ein derartiger Paragraph wie du ihn beschreibst ist mir nicht bekannt. Ich halte ihn auch für entbehrlich, immerhin gibt es auch in vielen anderen Situationen keine Erklärung zu Schildern o. ä.
 
Strafe zahlen, Ärger runterschlucken, Mund abwischen, dazulernen. Für die 30 Euro lohnt es sich in meinen Augen nicht, ein Fass aufzumachen.
 
In Deutschland kann man eigentlich 99% der Strafzettel anfechten. Aber ob das Sinn ergibt, steht auf einem anderen Blatt. Zahl doch einfach die 30 und gut ist
 
Bezahl deine Strafe, sie ist berechtigt. Du hast ohne gültigen Parkausweis geparkt und bist erwischt worden. Deine Ansicht, man würde drangsaliert werden, ist einfach nur frech
 
Also ich stimme da dem TE zu und käme mir auch verarscht vor.
Wenn da nirgends parkautomaten stehen, oder ne Erklärung wo man zahlen kann, ist das schon eine Frechheit. Das ist alles andere als üblich.
Das ist genau darauf ausgelegt, das Leute die sich nicht auskennen abgezockt werden. Darum auch Strafen die so hoch sind, wie wenn man auf einem behinderten Parkplatz steht.

Leider wird man nicht ums zahlen rumkommem. Aber man kann sich zumindest beschweren und beantragen, das dort Schilder und Automaten hingestellt werden.

Kurz & knapp via Smartphone
 
Punkt 1: Dass der Parkplatz kostenpflichtig ist bzw. dort nur mit entsprechender Berechtigung geparkt werden darf war dir bekannt und ist dort ausgeschildert.
Punkt 2: Diesen Umstand hast Du geflissentlich ignoriert, weil dir das Prozedere bei P+R Parkplätzen unbekannt ist und Du es nicht für nötig gehalten hast dich hierüber zu informieren.
Punkt 3: Du hast dort geparkt in der Hoffnung nicht erwischt zu werden (s. Punkt 1).
Punkt 4: Du wurdest erwischt.
Punkt 5: Du suchst die Schuld bei jemand anderem, hier der Stadt bzw. dem Parkplatzbetreiber.

Kann man so machen. Man kann auch noch seine Rechtschutzversicherung bemühen und die Justiz mit diesem Fall beschäftigen. Bei den Erfolgsaussichten stimme ich allerdings Idon zu. Zumal es billiger sein dürfte, dass Du dir selbst Punkt 3 eingestehst, womit die Schuldfrage abschließend geklärt wäre.
 
phil. schrieb:
Du hast dein Auto auf ein Parkplatz abgestellt, der einem bestimmten Zweck unterliegt und dafür eine Berechtigung notwendig ist.
Ja, nur sollte man doch auch hinschreiben, wo man diese Berechtigung erhält. Ich kenne sonst z.b. nur einen P+R Parkplatz und der ist kostenfrei und an jedem sonstigen Parkplatz, welcher nicht kostenfrei ist, sind Automaten oder zumindest Hinweisschilder wo ich mein Ticket herbekomme. Man möchte ja nicht Stunden für so eine Kleinigkeit aufbringen?

phil. schrieb:
Welchem Zweck P+R Plätze dienen sagt der Name schon. Also ist es selbstverständlich, naheliegend und zumutbar sich im anliegenden Bahnhof die notwendige Informationen zur Berechtigung zu besorgen. So etwas muß bei einem zweckgebunden Parkraum nicht explizit erwähnt werden. (Vor allem wenn die Zweckbindung noch nicht einmal Bedingung ist.)

Auch am Bahnhof ist außen nirgends ein Hinweis oder Informationen zu P+R angebracht und es kann ja wohl nicht Sinn sein, dass man sich dann zusätzlich noch 15 Minuten anstellt am Schalter, sofern er offen ist. Was natürlich auch nicht der Fall ist...
Ich finde das ist ungefähr das gleiche wie wenn ich dir nen Vertrag vorhalte und die AGBs so klein mache, dass du sie nicht lesen kannst und dann sage, ja hättest mal eine Lupe genommen. Jetzt bekomme ich noch 100€ von dir. Da würdest du dich doch auch zu recht darüber ärgern?
Die Verhältnismäßigkeit sollte doch immer gegeben sein und da gehört meiner Ansicht nach doch das anbringen einer Haus bzw. Parkplatzordnung mit dazu.

phil. schrieb:
Du hast dich nicht erkundigt, also unberechtigt geparkt, die Strafe ist somit rechtmäßig.

Natürlich habe ich mich umgesehen, ob irgendwo ein Parkautomat oder ein Informationsschild steht. Aber Fehlanzeige...
Wieso sollte das dann rechtmäßig sein? Es ist kein Bahnhof der 24/7 offen hat und man laut dem Strafzettel, muss man auch nicht permanent bezahlen, aber auch diese Info ist nicht vorhanden. Was machst du dann wenn du Abends hinfährst weil du mit der Bahn in die Stadt fahren möchtest und der Bahnschalter zu hat? Soll man dann so lange suchen bis man zufällig jemanden findet, der darüber bescheid weiß, weil nicht mal die Zeiten angegeben sind?

Ich bin schon sehr verwundert, wie viel diese Praktiken als in Ordnung empfinden...
Und bei meiner Frage, ob so eine Beschilderung in Ordnung ist, hilft mir das leider auch nicht weiter :(

Idon schrieb:
P+R ist halt nun mal für ein bestimmtes Klientel gedacht, nämlich Pendler, also Menschen, die das System ständig nutzen und sich entsprechend darüber informieren bzw. informiert haben.

Ein derartiger Paragraph wie du ihn beschreibst ist mir nicht bekannt. Ich halte ihn auch für entbehrlich, immerhin gibt es auch in vielen anderen Situationen keine Erklärung zu Schildern o. ä.

Danke nochmal für deine Beiträge, die find ich doch am plausibelsten. Für was Park&Ride steht ist mir auch bewusst, nur sollte das ja für alle Nutzer der Bahn gelten, also auch für die Leute die wie ich in dem Fall die S-Bahn benutzt haben.

Ich kenn mich leider nur im Vertragsrecht aus und da hätte ich es als arglistige Täuschung aufgefasst, da man bewusst Informationen zurückhält, welche sich auf die Nutzung des Service Angebots beziehen. In dem Fall das Parken und die S-Bahn Nutzung. Das man in dem Fall davon nicht sprechen kann ist mir klar, nur habe ich mir so halt eine Eselsbrücke geschlagen. Da es meinem Rechtsempfinden nach nicht sein kann, wenn man nur hinschreibt es kostet was und sich sonst bedeckt hält.
Bevor der Einwand mit dem Fahrschein kommt, den hab ich leider direkt in den Mülleimer entsorgt nach der Fahrt, da ich keinerlei Zettel in meinem Geldbeutel sammle... Hätte ich das früher gewusst, hätte ich noch bis zum Auto gewartet. Aber ist halt Angewohnheit, man steigt aus und schmeist es gleich in den nächsten Mülleimer :(

Wenn ich mir die großzügige Beschilderung im Straßenverkehr anschaue, wäre in dem Fall doch aber mindestens eine Parkplatzordnung angebracht? Ist kein großer Akt für den Betreiber, jeder kann lesen und es wird eine Menge Zeit gespart.

Ist halt dann die Frage ob man dafür die Rechtschutzversicherung bemühen kann oder ob der Aufwand den Nutzen übersteigt. Wobei mich persönlich einfach dieses nicht anbringen von Informationen stört. Diesbezüglich könnte ich eig auch erstmal bei der Stadt anrufen, eventuell sind die ja auch einsichtig, dass das so nicht in Ordnung ist wie sie das jetzt handhaben.

Hägar Horrible schrieb:
Bezahl deine Strafe, sie ist berechtigt. Du hast ohne gültigen Parkausweis geparkt und bist erwischt worden. Deine Ansicht, man würde drangsaliert werden, ist einfach nur frech

Das einzigst freche hier ist dein Kommentar und das sowas nicht im Aquarium verschwindet, ist schon fragwürdig.
Hast du meinen Post überhaupt gelesen? Es sind keinerlei Infos über die Parkdauer, Zeiten oder die Kosten vorhanden. Und wenn ich sowas Anbiete, sollte ich meinem Kunden auch einen kleinen Informationshinweis dazustellen, damit er auch bescheid weiß und dementsprechend handeln kann.
Alles andere ist einfach nur Willkür und zielt auf das Abzocken heraus.

diRAM schrieb:
Punkt 1: Dass der Parkplatz kostenpflichtig ist bzw. dort nur mit entsprechender Berechtigung geparkt werden darf war dir bekannt und ist dort ausgeschildert.
Ja das steht dabei, aber keinerlei Information wo ich denn die Parkdauer, die Preise finde geschweige denn wo ich mir so ein Ticket hole?
Ich finde das wird hier absichtlich so kompliziert und undurchschaubar wie Möglich gehalten, um so viel Leute wie möglich abzuzocken... Wenn ich 10 Min zur Bahn fahren muss, dann plane ich nicht noch 15 Minuten Puffer ein um herauszufinden wo ich denn so ein Ticket eventuell lösen könnte...

diRAM schrieb:
Punkt 2: Diesen Umstand hast Du geflissentlich ignoriert, weil dir das Prozedere bei P+R Parkplätzen unbekannt ist und Du es nicht für nötig gehalten hast dich hierüber zu informieren.
Das stimmt so nicht.
Den anderen P+R Parkplatz den ich kenne ist kostenfrei und ich bin die ganze Parkplatzreihe abgelaufen und auch direkt am Bahnhof hängen keinerlei Informationen diesbezüglich aus.

diRAM schrieb:
Punkt 3: Du hast dort geparkt in der Hoffnung nicht erwischt zu werden (s. Punkt 1).
Das stimmt auch nicht, wie bereits erwähnt hab ich nach einem Automaten oder Infos Ausschau gehalten, nur es ist nichts vorhanden und das beinhaltet auch meine Frage, ob dies rechtens ist keinerlei Hinweise anzubringen.

Ich erwähne es aber gerne nochmal, es steht nirgends, dass der Parkplatz nur von 8 bis 16 Uhr kostenpflichtig ist.
Es steht nirgends, was es kostet und auch nicht wo ich ein Ticket herbekomme.

Und P+R Parkplätze sollten doch eig so unkompliziert wie möglich sein, damit auch viele das Angebot annehmen und mit der Bahn fahren. Und das sehe ich hier halt beim besten Willen nicht, indem man versucht jegliche Infos zurückzuhalten :(

diRAM schrieb:
Punkt 5: Du suchst die Schuld bei jemand anderem, hier der Stadt bzw. dem Parkplatzbetreiber.

Das beinhaltet ja meine Frage, ist es in Ordnung einen Parkplatz so auszuschreiben? Daher meine Frage hier, ob sich diesbezüglich jemand auskennt und sagt, jawohl da sollte zumindest eine kleine Parkplatzordnung vorhanden sein. Weil ich sehe hier die Schuld nicht bei mir, man schaut sich um, aber nichts ist zu finden :(

Ich mach jetzt einfach mal eine Annahme. Man kann die Tickets an einem leicht versteckten Automaten erwerben, man muss morgens auf den Zug parkt dort und stellt sich dann erstmal im Bahnhofshäuschen an und wartet 20 Minuten bis man an der Reihe ist um zu fragen wo man denn einen P+R Schein lösen kann? Das ist doch kein Praktikabler Weg?
Bzw. der Schalter hat geschlossen und das Schild besagt ja man benötigt einen Parkschein, jedoch nicht, dass es ab 16 oder am Wochenende nichts kostet.
Ich komme mir da vor wie bei verstehen sie Spaß...

diRAM schrieb:
Kann man so machen. Man kann auch noch seine Rechtschutzversicherung bemühen und die Justiz mit diesem Fall beschäftigen. Bei den Erfolgsaussichten stimme ich allerdings Idon zu. Zumal es billiger sein dürfte, dass Du dir selbst Punkt 3 eingestehst, womit die Schuldfrage abschließend geklärt wäre.

Wie gesagt ich sehe die Schuld nicht bei mir, der Wille war da sich ein Ticket zu kaufen. Nur nirgends findet man eine Information und das man sowas dann nur mit Anstehen und zu den Öffnungszeiten der Bahn bekommt ist ja nicht wirklich sehr plausibel. Wobei man sich bei den Machenschaften der Bahn auch über sowas nicht wundern sollte, aber dann brauchen sie sich auch nicht wundern, wenn keiner mehr Lust hat mit dem Saftladen zu reisen /:

Ist halt dann die Frage, ob es sinnvoll ist die Rechtschutzversicherung damit zu bemühen oder ob das wieder in so einem ewig langen hin und her endet.
Verstehe mich nicht falsch, würde ich dort bewusst parken, würde ich die Strafe auch akzeptieren. Aber so halt einfach nicht, ich hab mich umgeschaut nur es ist einfach nichts da :(

Aber wie mir scheint, scheint von euch auch niemand zu wissen, ob das so in Ordnung ist, wenn ich keinerlei Informationen anbringe.
Wenn ich für den Ticketkauf 1 Minute veranschlage und dafür dann z.b. 15 Minuten am Bahnschalter anstehen soll, finde ich fehlt da eindeutig die Verhältnismäßigkeit und auch der praktische Nutzen eines P+R.

simpsonsfan schrieb:
Also 30€ ist auch das Ordnungsgeld für Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer über drei Stunden. Und je nach Bundesland kann die Rechtslage sich natürlich etwas unterscheiden. In BaWü bspw. ist das unberechtigte Parken auf Privatgrundstücken tatsächlich sogar eine Ordnungswidrigkeit.

Danke für deinen Link, ist sehr aufschlussreich. Da wurden die Preise dann doch gut angehoben. Aber im Bezug auf die unzureichende Beschilderung hast du auch keine Idee?
 
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