Fragen zum Arbeitsrecht (Überstunden/Pausen)

theblade

Commodore Pro
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Guten N'abend Leute!

Ich habe an diejenigen Fragen, die sich mit Arbeitsrecht auskennen:

1. Wie sind Überstunden zu behandeln wenn man Gehalt bezieht und dazu nichts im Arbeitsvertrag geschrieben steht. Ich habe aufgeschnappt das so und so viel Stunden x mit dem Gehalt abgegolten sein sollen auch wenn nix im AV steht? Oo

2. Pausen: muss man in den Pausenzeiten telefonisch erreichbar sein (Mobilteil)? mMn dienen Pausen der Erholung und ich muss nicht ans Fon gehen korrekt? ansonsten könnte man ja gleich im Büro bleiben?! (EIne Arbeitsanweisung / direkte Order gibt es meines Wissens nach nicht)

Wenn Möglich mit untermauerung durch § o.ä.
 
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1. Du hast doch Stunden im Vertrag stehen. Wenn du mehr Stunden machen musst, besteht wohl Gesprächsbedarf.

2. Pausen sind Pausen und zählen auch nicht zur Arbeitszeit. Du musst dann auch nicht verfügbar sein.
 
ein paar Überstunden sind vllt vertretbar, jedoch möchte ich das nicht -bestimmt verständlich- jeden Tag. Es ist lediglich eine fest Wochenstundenzahl im AV niedergeschrieben. Kein Wort von Überstunden. Ich möchte nur Vorbereitet sein sollte es zu einem 'ernsteren' Gespräch kommen.
 
Ist eine Weile her, da habe ich mal ein Gerichtsurteil gelesen, bei dem einem AN verweigert wurde bei Pausen den Arbeitsplatz komplett zu verlassen (also nicht Toilette oder Luftschnappen), da es zumutbar war, auch mal in den Pausen an das Telefon zu gehen - war ein normaler Angestellter, Knackpunkt war, dass das Telefonieren nicht seine Hauptbeschäftigung in dem Job war sondern nur selten aber notwendig.
In der Begründung wurde noch mal deutlich gesagt, dass das aber nicht gilt, wenn man als Telefonist arbeitet - da sollte man dann vom Telefonieren auch komplett Pause haben!

Kann ich aber nicht belegen, habe es mir nicht gemerkt wo das war!

Was kostenlose Überstunden betrifft, es waren bei mir so um die 3000 als mein Chef in Ruhestand ging und ich die Überstunden abschreiben konnte - jetzt unter neuem Chef habe ich das deutlich reduziert, pro Jahr vielleicht noch so 150-200.
In einem kleinen Betrieb gehört das dazu, wird oft sogar vorausgesetzt!
Was aber nicht heißt, das man es so übertreiben muss wie ich........
 
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afaik

1. Im Arbeitsvertrag ist immer die Wochenarbeitszeit aufzuführen, Überstunden pauschal abgelten ist nicht drin ... auch wenn dies viele Arbeitgeber gern versuchen (Klauseln wie 40 Stunden Woche aber 10 Überstunden ebenfalls abgegolten sind somit nichtig)

2. Nach 6 Stunden hast du eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden nochmal 15 Minuten, Pausen sind mindestens eine Unterbrechung von 15 Minuten welche nicht am Arbeitsplatz verbracht werden sofern möglich (also ein Kranfahrer kann die Pause auch in der Kanzel machen ...)

ok?

PS ich hab jetzt auch ein Arbeitsvertrag unterschrieben wo drin steht, dass die Überstunden mit dem Lohn abgegolten sind, was mir aber auch egal ist, ich sehe ja nachher, ob man Missbrauch betreibt oder ich auch mal früher gehen kann (hab keine Zeiterfassung) ... wenn Missbrauch -> dann anderes Unternehmen, schließlich ist die Arbeitslosigkeit auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren!!! :D
 
Hier mal zwei Links mit Verweisen auf §

http://www.internetratgeber-recht.d....de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra6-2.htm

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html#ueberstunden

Entsprechendes wird man wohl zu Pausen finden.

@_killy_
Du weißt schon, dass die ganzen Arbeitslosenzahlen nicht der Tatsache entsprechen? Grundsätzlich konnte man vor einem halben Jahr noch 3,5 Millionen draufzählen, weil die nette Bundesregierung gewisse Leute einfach nicht mitgezählt hat. Deswegen auch der "niedrigste Stand" und man möchte ja sowieso wiedergewählt werden....
Aktuell dürften es immernoch rund 6 Millionen sein mit HarzV, ALG, Aufstockung von Minijobs, etc.
 
Natürlich, aber die Statistik wurde vor 20 Jahren auch schon gefälscht ... da wird auch keine Regierung was ändern wollen.
 
_killy_ schrieb:
2. Nach 6 Stunden hast du eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden nochmal 15 Minuten, Pausen sind mindestens eine Unterbrechung von 15 Minuten welche nicht am Arbeitsplatz verbracht werden sofern möglich (also ein Kranfahrer kann die Pause auch in der Kanzel machen ...)

Übrigens bist Du nach Arbeitszeitgesetz meines Wissens nach grundsätzlich auch verpflichtet, diese zu machen und jede vernünftige 'Stempelsoftware' zieht diese Zeiten automatisch ab, auch wenn Du nicht zu den Pausen ausstempelst.

Wenn Du also um 7:00 Uhr das Büro betrittst und um 16:00 Uhr wieder gehst, dann hast Du 8:30 Uhr auf der Uhr, auch wenn Du durch gearbeitet hast (Deine Schuld)
Wenn Du um 16:30 Uhr gehst, hast Du 9 Stunden, gehst Du aber erst um 16:45 Uhr, hast Du ebenfalls 9 Stunden, da Dir nach 9 Stunden Arbeitszeit erneut eine viertel Stunde Pause abgezogen wird.

Als ich meinen ersten Arbeitsvertrag unterschrieb, hieß es dort auch, dass bis 48 Stunden mit dem Arbeitsentgeld (das allerdings auch sehr ordentlich war) abgegolten sind, inzwischen haben wir ganz klare Gleitzeit und Überstunden Regelungen.
 
_killy_ schrieb:
1. Im Arbeitsvertrag ist immer die Wochenarbeitszeit aufzuführen, Überstunden pauschal abgelten ist nicht drin ... auch wenn dies viele Arbeitgeber gern versuchen (Klauseln wie 40 Stunden Woche aber 10 Überstunden ebenfalls abgegolten sind somit nichtig)

Da hätte ich ja gerne mal eine Quelle zu. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht stimmt und dass solche Verträge rechtlich erlaubt sind solange sie nicht gegen Arbeitszeitgesetze verstoßen (nicht dauerhaft mehr als 48 Stunden je Woche usw....). Ich kenne viele Arbeitgeber (auch große, tarifgebundene Konzerne), bei denen solche Verträge ab einer gewissen Hierarchieebene Standard sind. Ich persönlich habe auch einen solchen Vertrag (15 Überstunden im Monat sind mit dem Gehalt abgegolten).
 
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Hallo,

also bei mir auf der Arbeit ist es selbstredend, dass man mich auch in der Pause erreicht - wenn ein Kunde kommt und speziell mich verlangt oder eine fachspezifische Frage hat lassen wir den nicht im Regen stehen - es kommt nicht oft vor - aber wenn helfe ich auch gerne weiter.

Aus persönlicher Erfahrung ( vorheriger Arbeitgeber war nicht so der Hit ) empfehle ich dir bei ernsteren Angelegenheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht zu fragen.
 
@ Melvin

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html - weiter unten auf der Seite zum Thema "Überstundenpauschale"

Es ist ja auch klar, dass wenn im Arbeitsvertag 40 Wochenstunden geregelt sind und dann der Nachsatz und Überstunden sind mit dem Gehalt schon abgegolten nicht vom Gesetzgeber gewollt ist.

PS für leitende Angestellte findet das Arbeitszeitgesetz auch keine Anwendung, somit ist das für Eure Führungsebene völlig i.O. ... in Führungsebenen besteht halt "geringerer" Schutzbedarf http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__18.html
 
....wobei man beim arbeitsrechtlichen Begriff "leitender Angestellter" vorsichtig sein muss. Das sind in der Regel Bereichsleiter mit disziplinarischer Personalverantwortung, Generalvollmacht/Prokura und der Befugnis, selbstständig Leute einzustellen und zu entlassen. Solche Arbeitsverträge mit pauschal abgegoltenen Überstunden finden aber nach meiner Erfahrung bereits bei Gruppen-/Abteilungsleitern sowie gehobenen Fachkräften Anwendung, welche Befugnisse in diesem Umfang nicht haben und daher rein arbeitsrechtlich nicht zu den leitenden Angestellten gehören. Weiterhin steht in deinem ersten Link:

"Wirksam dürfte die Überstundenpauschale jedenfalls dann sein, wenn eine zeitliche Begrenzung der mit der Pauschale abgegoltenen Überstunden erfasst ist,...."

Damit ist die Formulierung "Mit dem Gehalt sind 15 Überstunden im Monat abgegolten" doch eindeutig zulässig, da die Anzahl der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden begrenzt ist!?
 
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Benzer schrieb:
Ich kenn das nur so das "leitende Angestellte" Prokura haben. Alles andere ist kein "leitender Angestellter", sondern "Angestellter in leitender Position".

Das handhaben die Firmen aber durchaus unterschiedlich.
Bei uns läuft jeder ab Teamleiter mit Vertrauensarbeitszeit durch die Gegend.
 
Hallo,

Leitender Anmgestellter - http://de.wikipedia.org/wiki/Leitender_Angestellter

@ Melvin

betrachte aber bitte mal die "neuere" Rechtsprechung LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010 Aktenzeichen: 15 Sa 166/10 - http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2010/08/30/pauschale-ueberstundenabgeltung-unwirksam.php

@hamju63

Auch bei Vertrauenarbeitszeit können selbstverständlich Überstunden anfallen.
Im Arbeitsvertrag (oder durch TV) ist eine wöchentliche Stundezahl angegeben, wird diese überschritten, leistet man Überstunden. Man muss halt nur zu seinem Vorgesetzten gehen und ihm mitteilen, dass man Mehrstunden benötigt um die Arbeit abzuleisten und der Vorgesetzte muss die Überstunden genehmigen. Hier liegt die Krux der Vertrauenarbeitszeit
das der Vorgestzte einem erzählt man müsse mit seiner "normalen" Arbeitszeit auskommen, weil andere das ja auch schaffen.
 
Ohadle, bei uns läuft es etwas anders.
Die Kollegen mit Vertrauensarbeitszeit müssen nicht stempeln.
Dafür gibt es für die die Balanced Score Cards - die Ziele müssen erreicht werden, ob mit etwas mehr oder etwas weniger Arbeitsaufwand, ist am Ende dann Sache des Angestellten

Bei den 'normalen' Kollegen wird bei mehr als 20 Stunden plus am Ende eines Monates gekappt (die Stunden verfallen dann, also rechtzeitig Gleittage nehmen oder Überstunden beantragen), bei mehr als 20 Stunden Minus am Monatsende wird der Wert, der über 20 Stunden hinaus geht vom Gehalt abgezogen.

Ich persönlich finde das eine durchaus faire Regelung, weil man ein bisschen flexibel ist, wenn man wirklich mal unaufschiebbare Termine hat und dafür dann nicht immer gleich Urlaub nehmen muss.
 
Ohadle, bei uns läuft es etwas anders.
Die Kollegen mit Vertrauensarbeitszeit müssen nicht stempeln.
Dafür gibt es für die die Balanced Score Cards - die Ziele müssen erreicht werden, ob mit etwas mehr oder etwas weniger Arbeitsaufwand, ist am Ende dann Sache des Angestellten

Hallo hamjun63,

das mein ich ja, der AG verschiebt seine Verantwortung auf den Arbeitnehmer.
Darin liegt ja auch der größte Kritikpunkt an der Vertrauensarbeitszeit.

Dem Arbeitnehmer werden Aufträge (Ziele) vorgegeben die er erfüllen soll. Die Zeit die er dafür benötigt "soll" seiner Verantwortung obliegen. Wenn jetz aber einer schneller fertig ist, wird er oft nicht einfach gehen können sondern bekommt von seinen Vorgesetzten noch mehr Aufträge.
siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensarbeitszeit

und es gilt auch bei der Vertrauenarbeitszeit: Überstunden sind nicht ausgeschlossen
wenn jemand mehr als seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leistet kann er Überstunden anmelden - Er muss sich halt nur trauen
 
Ohadle schrieb:
@ Melvin

betrachte aber bitte mal die "neuere" Rechtsprechung LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010 Aktenzeichen: 15 Sa 166/10 - http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2010/08/30/pauschale-ueberstundenabgeltung-unwirksam.php.

Dort geht es doch nur um die pauschale Abgeltung von Überstunden in nicht konkretisierter Höhe?! Zitat:

"Auch für die Berliner Richter am LAG ging aus der Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht hervor, wie viele Überstunden die Anwaltskanzlei von ihrem Angestellten durchschnittlich erwartete."

Ich interpretiere das so, dass auch hier die Klausel gültig gewesen wäre, wenn im Vertrag eine konkrete Zahl an Überstunden im Monat genannt worden wäre, die mit dem Gehalt abgegolten sind.
 
Ich habe mir das auch mal durchgelesen, dort steht etwas von pauschal.. also keine konkrete Anzahl. Ich denke Melvin liegt da richtig.
 
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