Fragen zur anmeldung eines Gewerbes und Rechtsfragen

Rubbelkater

Lt. Commander
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Mai 2005
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Hallo Leute!

Ein Freund von mir überlegt momentan ein Gewerbe aufzumachen und fragte mich, ob ich nicht Lust hätte dabei zu sein. Gute Ideen hat er auf alle Fälle.
Es soll im GROBEN was mit Computerbau & Verkauf zu tun haben.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Form des Gewerbes man nehmen sollte.

Einzelunternehmen, oder GmbH. Für ersteres spricht natürlich, dass man nicht mindestens 25.000 Euro investieren muss, damit eine GmbH entstehen kann, allerdings haftet man dann auch uneingeschränkt und auch mit dem Privatvermögen.

Und genau dort ist der Knackpunkt.


Kann man sich durch Klauseln in AGBs von der Haftung irgendwie ausschließen? Ich meine das so: Er möchte ja nicht selbst PC Hardware bauen, sondern nur Teile von Firmen benutzen, die man so kennt. AMD, Intel, Enermax, und wie sie nicht alle heißen.

1. Was passiert, wenn ein selbst zusammengebauter PC auf Grund eines Netzteilfehlers anfängt zu brennen und die Bude des Käufers abraucht. Wer ist Schuld? Mein Freund? Netzteilfirma? Der Kunde?

2. Gibt es Möglichkeiten so etwas mit privaten Versicherungen abzufangen? (für den Fall, dass immer mein Freund schuld ist (auf Grund irgend eines beknackten Gesetzes, welches ich nicht kenne)

Es sind sicherlich einige von euch hier in so einem Gewerbe tätig und wissen vielleicht bescheid.

Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen.

Liebe Grüße

Greg
 
NinjaShore schrieb:
...Kann man sich durch Klauseln in AGBs von der Haftung irgendwie ausschließen? Ich meine das so: Er möchte ja nicht selbst PC Hardware bauen, sondern nur Teile von Firmen benutzen, die man so kennt. AMD, Intel, Enermax, und wie sie nicht alle heißen. ...

Welche Haftung meinst du? Die persönliche Haftung von Personengesellschaften die du ansprichst bezieht sich auf Gläubiger aus Kreditgeschäften. Diese Haftung kann man nicht ausschließen, für die Schulden des Unternehmens haftet der Gesellschafter in dem Fall komplett und privat.

Haftungen aus Produktfehlern gehen an den Hersteller gem. Produkthaftungsgesetz. (bitte googlen). Das ist unabhängig von der Gesellschahftsform.
Ist aber der Hersteller nicht ermitelbar haftet der Händler (nachlesen).
 
Bei einer GmbH haften zwar nicht die Gesellschafter, aber irgendjemand wird den laden hüten müssen und der Geschäftsführer ist nun nicht frei von jeder haftung. Ebenso wenig etwaige Angestellte (zb. bei grober fahrlässigkeit)

Übrigens AGBs dürfen nie die rechte eines Kunden beschneiden, die er vom Gesetz her hat.
Ein Händler hat immer zwei jahre gewährleistungspflicht, auch wenn nur die ersten 6 Monate kritisch sind.
Bei Einzelkomponenten greift natürlich bei Defekten die Garantie des Herstellers die auch mögliche Folgeschäden mit abdeckt. Ist allerdings, sagen wir mal, ein PC falsch zusammengebaut, dann haftet der Händler. Natürlich gibts Versicherungen, die wichtigste ist die Haftpflichtversicherung.

Für eine Computerschraubklitsche lohnt keine GmbH, da reicht ne GbR. Wenn ihr mal mehrer Filialen habt, dann könnt ihr mal über eine GmbH nachdenken.
 
NinjaShore schrieb:
Hallo Leute!

Ein Freund von mir überlegt momentan ein Gewerbe aufzumachen und fragte mich, ob ich nicht Lust hätte dabei zu sein....

Überlege dir auch in welcher Eigenschaft zu dabei sein willst. Bei einer GbR haften die Gesellschafter solidarisch. Heißt, jeder haftet auch für den anderen, selbst wenn man seinen Teil der Schuld bezahlt hat. Also willst du mit als Partner dabei sein oder als Angestellter mit Anstellungsvertrag? Die Gewinnchancen stehen gegen die Risiken einer Vollhaftung.

Desweiteren ist die Haftung eienr GbmH nicht auf die Einlagen (z.B. 25.000,-) begrenzt, sondern auf das komplette Gesellschaftsvermögen. Man sagt auch, die GmbH haftet komplett. Nur die Gesellschafter selber haften mit den Einlagen, also mit den 25.000. Diesen Unterschied muss man beachten. Die GmbH selbst haftet immer in Höhe ihres Vermögens.
Die Geschäftsführerhaftung bei einer GmbH ist zu bedenken (umfangreich und fallangespikt), vor allem wenn Gesellschafter=Geschäftsführer.

Und die Banken werden sich absichern. Eine junge GmbH wird kaum von einer Bank Geld bekommen, so das der Gesellschafter den Kredit aufnehmen muss in seinem Namen - und dafür haftet er persönlich, nicht die GmbH. So ist der Vorteil dann auch vergeben.

Fazit: eine GmbH für einen kleinen PC-Laden lohnt nicht, wie mein Vorredner schon erkannte. Ich wollte das nur noch mal erörtern :)
 
Er / Wir wollen zunächst nur per Internet auftreten und anfangs möglichst wenig Geld investieren. Also keine GmbH. Nur hatten wir eben Angst, was passiert, wenn ein PC aus materialtechnischen Gründen abraucht und dabei einen großen Schaden anrichtet.

Würde auch ein normales Einzelgewerbe genügen?

Bitte beratet mich noch ein wenig :)
 
Einzelgewerbe = eine Person,
GbR = mehr als eine Person

rechtlich gesehen ist es im Grunde das gleiche.
Zu beachten sind, dass esin eurem Fall sinvoll ist, Umsatzsteuer-berechtigt zu sein. Ihr solltet euch mir der Steuererklärung und Abschreibungen auskennen oder jemanden kennen, der es kann, bzw. einen Steuerberater beauftragen.

Was willst du noch wissen?
 
Vielen Dank für deine nette Hilfe.

Wie schützt man sich vor eventuellen, bösen Überraschungen? Also wenn ein Kunde mich wegen eines Hardwarfehlers mit Folgeschaden anzeigen möchte, etc.

Ich möchte nicht bis an mein Lebensende zahlen, nur weil irgendeine Komponente Feuer gefangen hat.
 
Betriebshaftpflichtversicherung ist das magische Wort. Sollte jede Firma haben, deshalb heisst das auch Haftplichtversicherung. Ihr solltet einen Tarif wählen der diese Gefahren auch beinhaltet, ist teuer.
Zur Firma: Evtl könnt Ihr ein Unternehmergründungs- oder Jungunternehmerdarlehen bekommen, sollte ein Steuerberater Euch sagen können. Haften muss aber dafür auch die Person, die es bekommt, egal ob GBR oder GmbH, der Antragsteller haftet mit seinem Privatvermögen dafür. Bei "PC Schraubern" geben die Banken meist nichts mehr, das Risiko ist zu hoch. Eine gute Strategie und ein gutes Firmenkonzept helfen aber dennoch, evtl was zu bekommen. Da hilft auch der Steuerberater/Unternehmensberater, den bekommt man auch teilweise vom Staat bezahlt, bei einer Neugründung. Ansprechpartner sind auch die Handwerkskammern. Um PCs zusammenzubauen, benötigst Du keinen Meister, ihn zu reparieren wohl, wobei defekte Teile austauschen nicht unter Reparatur fällt, nur wenn Du den Lötkolben in die Hand nimmst ist es eine Reparatur.
 
auch eineRechtschutzversicherung kann nicht schaden und ist auch nicht allzu teuer.
Den meisten Fehler, den Selsbständige begehn, ist die berücksichtung der Steuern. Denn innerhalb eines Jahres wird die zu entrichtende Steuerhöhe festgesetzt und ab diesem zeitpunkt als Vorabsteuer fällig. Das heißt, du musst zum selben Zeitpunkt einmal die vergangende und einmal die zukünftig anfallende Steuer zahlen, also den doppelten betrag,
d.h. eine gewisse Kapitaldecke sollte vorhanden sein.
Aber hierzu würde ich einfach mal nen Steuerberater befragen, auch Unternehmen wie MLP oder AWD können einem bei einer Firmengründung zur Seite stehen.

Was ihr braucht ist ein Business-Plan, muss nicht super professionell sein, sollte aber einige wichtige Dinge abdecken:
- Produkt- und Unternehmensidee: Hier wird die Produktidee vorgestellt. Außerdem muss der Kundennutzen, auch im Vergleich zu den Wettbewerbern deutlich werden
- Marketing und Vertrieb: Hier wird zur Markteintrittsstrategie und zu konkreten Werbe- und Vertriebsüberlegungen ausführlich Stellung genommen.
- Finanzplanung: In der Finanzplanung wird u.a. die Gewinn- und Verlustrechnung, die Liquiditätsplanung und der Kapitalbedarf aufgeführt.
- Risikobewertung und Alternativszenarien: Hier werden Risiken aufgezeigt. Außerdem werden Angaben über alternative Entwicklungen mit Hilfe von Best case und Worst case Szenarien dargestellt

Solltest ihr zb. von einer bank oder sonstwo Gründungskapital haben wollen, wird soweiso ein Businessplan erwartet.
 
NinjaShore schrieb:
...Also wenn ein Kunde mich wegen eines Hardwarfehlers mit Folgeschaden anzeigen möchte, etc. ....

Also wenn es ein Hardwarfehler ist zahlst du eh nicht, dann haftet der Hersteller.

Und wann raucht ein PC denn mal so ab das alles brennt? Du scheinst davor mehr Angst zu haben als vor dem unternehmerischen Risiko.
Ließ mal das Produkthaftungsgesetz, das umfasst nur wenige § und ist sehr gut zu lesen, weil es ein junges Gesetz ist - es ist kaum verklausuliert und gut verständlich.

Desweiteren kommt noch evtl §823 BGB in Frage (worum es dir wohl auch geht, oder?), aber nur wenn du vorsätzlich, fahrlässig oder widerrechtlich handelst.
Brennt der PC ab wegen eines Fehlers den du nicht absichtlich oder fahrlässig begehst haftest du auch nicht.
Schadensersatz muss man wirklich nur zahlen wenn man auch selber Schuld ist, nicht wenn man den Fehler verursacht hat. (eigentlich)

Also nur Mut! :D
 
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