Fragen zur Ausbildung , Unterstützung

ssj3rd

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März 2005
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2.946
Hallo Leute,

Ab dem 01.09.2007 fange ich eine Ausbildung als Kaufmann für Dialogmarketing bei der Deutschen Telekom an.
Ich bin nun 24 Jahre alt und es ist meine erste Ausbildung, nun die Fragen :

- Kindergeld , bekomme ich noch welches ? (Brutto Gehalt : 600€ , 1 Jahr , 650€ 2 Jahr , 700€ 3 Jahr , alles Bruttobezüge)

- BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) , wie und wo beantrage ich welches , und wie hoch ist der Maximalsatz und nach was richtet sich der Auszalhlungsbetrag.

- Wohngeld , kann ich das parallel zum BAB beantragen ?

- Fahrtkostenerstattung (sind immerhin 80km zur Arbeitsstelle)

Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.


Mfg
ssj3rd
 
Kindergeld gibt es AFAIK bis zum 27 Lebensjahr bei einem Gehalt bis 599 € brutto.
Bist also dummerweise knapp drüber. Könnte mich aber auch irren.

Fahrtkostenerstattung funktioniert meines Wissens nach nur über die Einkommensteuererklärung, falls es noch weitere Möglichkeiten gibt, würde ich mich jetzt ärgern... es sei denn dein Betrieb wäre bereit, etwas hinzuzuschießen, was ich bei der Telecom aber nicht glaube...

Über den Rest weiß ich leider nix.
 
die ausbildungsbeihilfe richtet sich nach vermögen und einkommen der eltern.
kann man aber im zuständigen amt nachfragen, ob man was bekommt. die können dir mit groben zahlen schon sagen in welchem rahmen sich das bewegt.
 
Also ich bin zur Zeit in der Ausbildung zum Industriekaufmann und verdiene ca 740 brutto, bekomme jedoch noch Kindergeld. Zum Rest kann ich dir leider nichts sagen.

Gruß Juri
 
Hi,
ich mache selbst eine Ausbildung bei der Deutschen Telekom AG und bin momentan im 2. Lehrjahr (ITSE).
Zur Fahrtkostenerstattung kann ich nur folgendes sagen:
es ist von BBi zu BBi unterschiedlich, wir in Frankfurt am Main kriegen für 25eur Selbstbeteiligung im Monat ein Jobticket. Die BBi in Eschborn kriegt einen Anteil der Fahrtkosten erstattet, aber eben kein Jobticket.
Ruf' am Besten einfach mal an und frag nach.

MfG
 
Also die Telekom zahlt eine Fahrtkostenpauschale mit 20 Euro Selbstbeteiligung (Region Stuttgart). Unter Fahrtkosten versteht die Telekom das günstigste monatliche Bus/Bahn-Ticket abzügl. der Selbstkostenbeteilung. Also wenn das Bus/Bahn-Ticket 40 Euro im Monat kostet bekommst du 20 Euro erstattet. (40-20)

Und es ist vollkomen egal ob man mit dem Fahrrad, Auto oder Flugzeug zur Arbeit fährt/fliegt :D
 
Es gab doch beim Kindergeld eine gewisse Grenze von 7600€ Brutto Jahresgehalt , wenn ich mich nicht täusche , also wie kann man bei einem Gehalt von über 700€ Brutto Kindergeld beziehen ?



Mfg
ssj3rd
 
BAB wirst du nur bekommen wenn du bereits eine Wohnung bezogen hast.

Das wird dir ein fauler Arbeitsamtmitarbeiter sagen.

Ein fleissiges Bienchen würde dir allerdings sagen, das es reicht wenn du statt eines Unterschriebenen Mitvertrages ein Schreiben mitbringst, auf welchem der Vermieter deine Miete aufgeführt hat und das auch unterschrieben hat.

Ob es wirklich klappt werde ich allerdings erst im November erfahren.
 
Hallo ,

lebe schon seit 1 Jahr in einer eigenen Wohnung, also wird das nicht das Problem sein.

Aber die faulen Arbeitsamtmitarbeiter machen mir jetzt schon Sorgen :D


Mfg
ssj3rd
 
Zunächst führt nichts an einem BAB-Antrag bei der Agentur für Arbeit vorbei (incl. Wohngeld).
Wenn das nicht klappt, kannst du es noch mit Bafög probieren.
 
Am bestens nimmst Du Dir mal einen Tag Zeit und klapperst die Ämter ab (stundenlanges Warten solltest Du schon einkalkulieren).

- Kindergeldkasse
- Bafög-Amt
- Agentur für Arbeit

Dort stellst Du jeweils Deine ganz speziellen Fragen. Die Mitarbeiter dort können Dir weiterhelfen.

Dann schaust Du hier (etwas Scrollen zum Kindergeld ab 2007 und LESEN)

Der Grundfreibetrag in D 2007 beträgt EUR 7.664,- EUR. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den JEDER Steuerpflichtige in einem Jahr steuerfrei hat. D.H. ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 7.664,- fällt Einkommensteuer an. Darunter nicht!

Wie berechne ich mein zu versteuerndes Einkommen? Nachzulesen im Einkommensteuergesetz EStG §2.

Bei einem Verdienst von 12 x 600,- EUR = 7.200,- Brutto/Jahr bist Du definitiv unter dem Grundfreibetrag. (Bruttogehalt ist nicht das zu versteuernde Einkommen). Selbst bei einem Bruttoverdienst (Ausbildung) von 120.000,- EUR hättest Du Anspruch auf Kindergeld wenn Dein zu versteuerndes Einkommen unter 7.664,- EUR liegen würde. Man muß nur die entsprechenden Werbungskosten generieren :-)

Als PC-Enthusiast kennst Du sicherlich den Spruch: 90% aller PC-Fehler sitzen vor der Tastatur.

Genauso so ist das auch auf den Ämtern und beim Ausfüllen der Formulare. Mit ein wenig Recherche oder einem Anruf kann man die Formulare und benötigten Unterlagen schon so weit vorbereiten, dass man einfach nur noch zu dem "freundlichen" Sachbearbeiter geht, die Unterlagen abgibt und innerhalb von wenigen Tagen, manchmal sogar sofort Antwort erhält (positiver Bescheid).
 
Zitat : "Die Altersgrenze für volljährige Kinder in der Ausbildung, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Betracht kommt, wird vom 27. Lebensjahr auf das (noch nicht vollendete) 25. Lebensjahr herabgesetzt. Diese Regelung gilt erstmals für Kinder, die im Jahr 2006 das 23. Lebensjahr vollenden."


Ich werde am 24 November, 25 Jahre alt, ich glaube das mit dem Kindergeld hat sich dann wohl erledigt...



Mfg
ssj3rd
 
Man kann ja trotzdem mal fragen.


Für dich gibts leider nichts an BaB oder Wohngeld.

Nettoeinkommen und Bruttoeinkommen bei Azubis unterscheiden sich wenig oder? Also nehmen wir an von 700€ auf 650€ oder so. Da kriegst du soweit ich weiß nichts. Theorie: Dir steht Unterstützung zu. Praxis: Du verdienst genug.

Aber einen richtigen Sachverständigen fragen kostet selbstverständlich nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm.. naja. Vielleicht ein wenig BAB doch drin.

Man hat pro Monat so und soviel Bedarf an Geld. Das wird individuell errechnet, je nachdem was man für Ausgaben hat.
Wohnung
Heimfahrten nach Hause
Fahrt zu Arbeit

Der Maxsatz beträgt irgendwas knapp unter 650€.

Die Differenz zwischen dem, was dem Azubi zusteht und was er verdient wird ihm in Form von BAB ausgezahlt, aber auch nur wenn die Eltern nicht genug verdienen.

So hab ich das verstanden.
Also im Prinzip genau wie Bafög..
 
Weiss jemand wieviel man als ausgelernter Kaufmann für Dialogmarketing verdienen kann ?


Mfg
ssj3rd
 
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