Fragen zur Erstattung bei privater Zusatzversicherung für Sehhilfen

instinkt

Commander
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Ich bin Brillen- und Monatskontaktlinsenträger. Beispielsweise beim Sehhilfen-Tarif KSHR der DKV erhält man gemäß Punkt 1.2 a) AVB folgende Leistungserstattung:



Vorausgesetzt ich schließe zum 1.1.2014 den Vertrag ab, dann habe ich gemäß Punkt 1.5 AVB erstmalig ab dem 1.4.2014 Anspruch auf Kostenerstattung.

Angenommen ich lasse mir am 2.4.2014 eine neue Brille machen, Kostenpunkt pro Glas 150,- EUR, also insgesamt 300,- EUR sowie ein Gestell für 150,- EUR.

Gleichzeitig bestelle ich mir einen Jahresvorrat an Monatslinsen (4x 3-Monats-Packung für je 20,- EUR, also insgesamt 80,- EUR).

Frage 1: Wie ist das "je Sehhilfe" in Punkt 1.2 a) AVB zu verstehen? Pro Brille oder pro Brillenglas? Oder als "sowohl Brille als auch Kontaktlinse(n)"?

Frage 2: Wie werden die Monatslinsen erstattet? Auf 1 Jahr oder 2 Jahre oder anders?


Zum Schluss noch zur Vertragsdauer:
In Punkt 2.9 AVB, zweiter und dritter Aufzählungspunkt heißt es



Frage 3: Bedeutet das, bei Abschluss noch in diesem Jahr könnte ich zum Ende 2014 kündigen?

Vlt. ist hier ja jemand, der sich damit auskennt. Frage 3 ist eher unwichtig ;)
 
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Erstattet wird Dir nur eine Sehhilfe werden, also entweder die Brille oder der Kontaktlinsenvorrat ! Und mit der Brille ist eine komplette Sehhilfe gemeint, d.h. Brille + Gestell, sofern du nicht an einem Monokel interessiert bist ! Die Aussage, dass als "Sehhilfen Brillengläser + Gestelle ..... gelten" dient dem Ausschluss weiterer möglicher Bestandteile, die in oder an einer Brille vorhanden sein könnten und nicht erstattet werden, z.B. eine integrierte Hörhilfe oder ein integriertes Display oder was es sonst heute noch alles in einer Brille eingebaut gibt. Dies alles würde nicht bezahlt werden, eben nur die Gläser und das Gestell !

Und ja, Du könntest bei Eintritt in diesem Jahr erstmals zum Ende des nächsten Jahres kündigen; danach nur noch nach Ablauf von jeweils zwei kompletten Kalenderjahren !
 
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Also dann lasse/ließe ich mir die Brille erstatten, weil da in jedem Fall die 200 EUR ausgeschöpft werden würden (auch bei 80%).
Bei einem Monatsbeitrag von 6,41 EUR und einer Laufzeit von 13 Monaten (Dezember 2013 + das ganze Jahr 2014) würde ich 83,33 EUR zahlen aber 200 EUR erstattet bekommen. Ist das nicht unfair/rechtsmissbräuchlich?

de la Cruz schrieb:
sofern du nicht an einem Monokel interessiert bist !

looool
 
Da würde ich an Deiner Stelle noch einmal genauer die Versicherungsbedingungen prüfen oder bei der Versicherung anfragen !

Vielleicht hast Du da etwas mißverstanden ! Wenn die alle zwei Jahre 200 Euro zahlen bei einem Beitrag von € 6,41 pro Monat,
würden die ja nur Verlustgeschäfte machen ! Das wird auch die DKV wohl nicht wirklich tun !
 
Deshalb habe ich ja die Versicherungsbedingungen gepostet. Ich war seit 5 Jahren nicht mehr beim Augenarzt. Eine Verschlechterung meiner Augen um 0,5 Dioptrien ist nicht ausgeschlossen. Nur, starte ich mit meinen jetzigen Werten in den Vertrag und stelle dann zum 1.4.2014 fest, dass sich meine Augen um 0,5 Dioptiren verschlechtert haben oder muss ich nachweisen, dass sich die Verschlechterung um 0,5 Dioptrien ab Zeitpunkt des Vertragsbeginns ergaben? Letzteres wäre irgendwie kaum möglich, oder?
 
Was ist da nicht zu verstehen? Natürlich ab Vertragsbeginn. Die Versicherung interessiert es nicht, was vorher war.

Und was ist daran unfair oder sogar rechts missbräuchlich? Jedes Jahr nur eine Sehehilfe, wenn die Augen um min. 0.5 Dioptrin schlechter wurden. Ansonsten halt frühestens alle 2 Jahre eine neue Seehilfe. Bei einem Jahresbeitrag von 83€ sehe ich keine Unfairness.
 
BlubbsDE schrieb:
Was ist da nicht zu verstehen? Natürlich ab Vertragsbeginn.

Meine Frage war vor dem Hintergrund gestellt, wie es sich verhält, dass ich zuletzt 2007 beim Augenarzt war. Vielleicht liest Du die Beiträge mal im Zusammenhang.

Nochmal: wie ist es zu bewerten, wenn ich erst nach Vertragsbeginn zum Augenarzt gehe? Muss ich beweisen, dass sich die Augen erst nach Vertragsbeginn verschlechterten? Falls ja, ist so etwas überhaupt beweisbar?

Ich hoffe jetzt ist auch dem oberflächlichem Leser klar, wie komplex meine Fragen sind.
 
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Frag bei der Versicherung nach...

Wenn Du heute den Vertrag abschließt mit zB angegebenen 3 Dioptrien. Und Morgen gehst Du zum Augenarzt / Optiker und willst eine neue Brille haben. Und er stellt fest, Du hast 4 Dioptrien. Dann kann die Versicherung Dir da einen Strick draus drehen. Du hast quasi falsche Angaben gemacht, bei Vertragsabschluss. Bist Du nicht sicher über Deine Sehschwäche, so lasse sie vor Abschluss prüfen.
 
Wenn Du die Leistung in Anspruch nehmen willst, die bei einer Verschlechterung von 0,5 innerhalb eines Jahres von der DKV pro Jahr gewährt wird, dann musst Du auch nachweisen, dass dem so ist und sich Deine Augen innerhalb eines Jahres entsprechend verschlechtert haben; deshalb: am besten zu Vertragsbeginn eine Untersuchung vornehmen lassen; macht auch ein Optiker oftmals kostenlos !
 
danke
 
Fast alle Aussagen und Theorien von Dir sind Falsch!

Ruf die DKV an oder suche Dir einen Außendienstmitarbeiter Deines Vertrauens.
 
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