fragen zur webseitenbetreibung

scsgamer1337

Lieutenant
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Jan. 2011
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Hallo Leute,

ein Freund von mir ist Künstler und hat eine Homepage auf der er seine Bilder veröffentlicht.
Er hat auch ein Kleingewerbe angemeldet, für das er aber nicht auf der Homepage wirbt.
Die Seite ist aktuell offline, da er die Seite auf einer anderen Domain betreiben möchte.

Wie muss man jetzt im Sinne der DSGVO verfahren, damit er nicht direkt abgemahnt wird wenn die Page wieder online geht.
Es befindet sich kein Onlineshop oder Kontaktformular auf der Seite, es werden nur selbst produzierte Bilder und Texte veröffentlicht.
Gilt das dann schon als gewerbliche Nutzung?

Könnt ihr mir da evtl. weiterhelfen?

Für mich ist das komplettes Neuland, deshalb wär ich auch dankbar über generelle Tipps zu dem Thema
 
scsgamer1337 schrieb:
Künstler und hat eine Homepage auf der er seine Bilder veröffentlicht.
Er hat auch ein Kleingewerbe angemeldet
Wenn das nicht eindeutig gewerbliche Nutzung ist, was denn dann? Er braucht doch nicht explizit auf der Homepage nochmal werben, die Homepage ist doch seine Werbung. :confused_alt:



Den Ausdruck "Betreibung" kenne ich im Übrigen nur als "Eintreiben von Schulden". :confused_alt:
 
Plutos schrieb:
Wenn das nicht eindeutig gewerbliche Nutzung ist, was denn dann? Er braucht doch nicht explizit auf der Homepage nochmal werben, die Homepage ist doch seine Werbung. :confused_alt:



Den Ausdruck "Betreibung" kenne ich im Übrigen nur als "Eintreiben von Schulden". :confused_alt:

Heisst es nicht man betriebt eine Webseite? Aber du kannst mich auch gerne korrigieren.

Wie gesagt, ist für mich auch komplettes Neuland.
Wenn man kein Einkommen mit der Homepage erzielt, also keine Werbung schaltet etc. , muss man dann zusätzliche Dinge beachten?
 
Einkommen ist kein Kriterium. Was Du berücksichtigen musst, das liegt daran, was Du an Techniken bei der Webseite nutzt.

Den Generator aus Beitrag #2 hast Du Dir schon angeschaut? Das solltest Du machen. Der fragt Dich Dinge zu der Webseite und erstellen einen ordentlichen Datenschutzhinweis.
 
scsgamer1337 schrieb:
Heisst es nicht man betriebt eine Webseite? Aber du kannst mich auch gerne korrigieren.

Wie gesagt, ist für mich auch komplettes Neuland.
Wenn man kein Einkommen mit der Homepage erzielt, also keine Werbung schaltet etc. , muss man dann zusätzliche Dinge beachten?
Das Substantiv zu "betreiben" wäre für mich "Betrieb".



So wie du argumentierst, erzielt ja kaum eine Firma Einkommen mit ihrer Webseite. Ich würde aber bezweifeln, dass Siemens/Airbus/... deshalb nicht gewerblich tätig sind, nur weil sie mit ihren Webseiten kein Einkommen erzielen.
 
DSGVO ist nicht nur für gewerbliche Angebote bindend sondern auch für private Webseiten.

Die Unterscheidung welche du meinst ist nur für das Impressum wichtig gewesen.

Grundsätzlich gilt, Datenschutz & Impressum über einen Generator erstellen, wenig Plugins verwenden und sich bewusst machen ob Daten übertragen werden, ein ADV mit dem Hoster abschließen ... innerhalb eines Wochenendes ist das für einen Neuling gut machbar!

Wenn es um Porträts & Aufnahmen von Menschen geht dann gibt es noch weiter Sachen zu beachten ... die Datenschutzbehörde Baden Württemberg hat dazu ein How2 veröffentlicht!
 
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