Freistellungsauftrag - Wie geht das nochmal?

Daniel D.

Commander Pro
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Zuerst einmal könnte ich auch die entsprechenden Unternehmen kontaktieren, bin mir mit keinem/sehr wenig Vorwissen aber nicht ganz sicher, ob die Beratung gut ausfällt. Die damaligen Berater von uns (meiner Frau und mir) sind entweder verstorben oder nicht mehr im Unternehmen tätig, daher muss ich mich in den nächsten Tagen erstmal darum kümmern, wer lokal ansprechbar ist.
Ich habe schon versucht mich mit Google schlauer zu machen, jedoch hängt es meiner Meinung nach an meinem Verständnis, dass die folgenden "Fragen" noch immer nicht beantwortet sind. Ich versuche so oft wie möglich Ja/Nein-Fragen zu stellen, damit auch ich es verstehen kann. :freak:

1. Müssen wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen, obwohl wir alle Verträge (Bauspar, Altersvorsorge) schon vor der Hochzeit seperat abgeschlossen hatten?

2. Ich weiß, dass man mehrere Freistellungsaufträge gleichzeitig stellen kann/muss. Gilt dabei jedes Unternehmen (Schwäbisch Hall, Badenia, Union Investement) als eine "Bank"?

3. Wie hoch sollte ich die Freistellungsaufträge ansetzen? Wo kann ich das bei meinen jährlichen Abrechnungen nachschauen?

Ich hoffe das Thema ist nicht ganz umsonst erstellt...
 
falls bei einem der Freistellungsbetrag nic ht ausreicht, aber bei einem anderen noch was nicht "verbraucht" ist, wird das beim steuerjahresausgleich vwerrechnet und zurückerstattet.
 
Dann braucht man aber auch keine Freistellungsaufträge bzw. dann bedeuten diese für die Steuerklärung teils erheblichen Mehraufwand.

Zur Geltendmachung einer nachträglichen Steuererstattung brauchts von jeder Bank eine Zinsbescheinigung, um die Gesamtsituation gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen.
Mit bestehendem Freistellungsauftrag schickt jedoch kaum eine Bank (automatisch) Zinsbescheinigungen zum Jahresende raus.
 
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