(Freiwillige) Lohnsteuererklärung bei kurzfristiger Beschäftigung 17 Tage an Wochenenden

Subversiver

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Hallo zusammen,

für welches Jahr muss man die (freiwillige) Lohnsteuererklärung machen, wenn von den 17 Tagen kurzfristiger Beschäftigung 2 Tage ins nächste Jahr hineinfallen?

Darf man die die noch ins laufende Jahr mit einberechnen?

Hinweis: Die Lohnsteuer muss lediglich zur 100% Rückholung der abgeführten Lohnsteuer gemacht werden - und es gibt nur eine Gehaltsabrechnung


Viel Gruß
Subversiver
 
Es zählt immer das Kalenderjahr. Du kannst also 2 Lohnsteuererklärungen machen für die jeweiligen Jahre in denen du gearbeitet hast.
 
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