Subversiver
Cadet 4th Year
- Registriert
- Aug. 2025
- Beiträge
- 110
Hallo zusammen,
für welches Jahr muss man die (freiwillige) Lohnsteuererklärung machen, wenn von den 17 Tagen kurzfristiger Beschäftigung 2 Tage ins nächste Jahr hineinfallen?
Darf man die die noch ins laufende Jahr mit einberechnen?
Hinweis: Die Lohnsteuer muss lediglich zur 100% Rückholung der abgeführten Lohnsteuer gemacht werden - und es gibt nur eine Gehaltsabrechnung
Viel Gruß
Subversiver
für welches Jahr muss man die (freiwillige) Lohnsteuererklärung machen, wenn von den 17 Tagen kurzfristiger Beschäftigung 2 Tage ins nächste Jahr hineinfallen?
Darf man die die noch ins laufende Jahr mit einberechnen?
Hinweis: Die Lohnsteuer muss lediglich zur 100% Rückholung der abgeführten Lohnsteuer gemacht werden - und es gibt nur eine Gehaltsabrechnung
Viel Gruß
Subversiver