Frist bei Geldrückzahlung?

tiga05

Lt. Commander
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Sep. 2008
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Hallo Leute,

ich habe meinen V-Server bei Server4You gekündigt. Dieser wurde auch am 10.6 ordnungsgemäß abgeschaltet. Da ich immer 6 Monate im vorraus bezahlt habe, muss Server4You mir nun 3 Monate( insg. 56,55€) zurückzahlen. Das haben die da an der Hotline mehrmals bestätigt.
Nur Leider ist bis heute nichts passiert.

Nun rufe ich (einen Monat später) zum dritten mal an und von russisch Frau am Telefon heißt's dann:"Wir können zur Zeit keine Gutschriften erstellen, da wir unser System umstellen. Das wird noch eine ganze Weile dauern." Auf Nachfrage nach der Dauer:" Eine Zeit kann ich ihnen nicht nennen."

Ich habe ja Verständnis für Systemumstellungen. Das wurde mir nämlich schon beim letzten mal gesagt; da können die Leute in der Hotline nichts für. Aber das die überhaupt keine Gutschriften erstellen können, halte ich für unglaubwürdig. Und unabhängig davon ob die da ihr System umstellen oder nicht: Die sind ja verpflichtet mir das Geld zurückzuzahlen.

kurze Zusammenfassung:
- 56,55€ Rückzahlung fehlt noch
- seit einem Monat warte ich
- Hotline vertröstet mich, dass sie nichts machen können

Was soll ich tun? Gibt es bestimmte Fristen auf die ich mich beziehen kann? Dann würde ich nämlich langsam anfangen, böse E-Mails zu schreiben.

PS: Das ich deswegen Server4You deswegen nicht mehr empfehlen kann ist ja wohl klar, oder? So *hatehate* und so :D

MfG

tiga05
 
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Genau. Am besten als Einschreiben mit Rückschein.
 
Benzer schrieb:
Schwierig... wenn sich keiner findet der den Rückschein unterschreibt kann der Postbote nicht zustellen. Ein Einschreiben wird immer zugestellt.

Beim Einschreiben muss doch auch jemand unterschreiben.
 
Wäre nicht schlecht, wenn ihr das noch ausdiskutiert :D.

Zur Frist: Geht man von Werktagen aus? Angenommen ich setze ab morgen eine Frist von 14 Tagen an. Geht diese dann also bis zum 31.07?
 
tiga05 schrieb:
Wäre nicht schlecht, wenn ihr das noch ausdiskutiert :D.

Wie gesagt, ich würde es als Einschreiben mit Rückschein versenden. Unterschreiben muss der Empfänger sowieso. Bei der Option Rückschein bekommst du das Unterschriebene zurück, beim normalen Einschreiben nicht.

Zur Frist: Geht man von Werktagen aus? Angenommen ich setze ab morgen eine Frist von 14 Tagen an. Geht diese dann also bis zum 31.07?

14 Tage sollten in jedem Fall für eine Antwort reichen.
 
Ich habe mir nun die Mühe gemacht, alles nochmal aufzuschreiben. Das sieht am Ende dann so aus:

Aufforderung zur Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinen V-Server „XXXXXX“ mit der Vertragsnummer XXXXXX gekündigt und passend dazu am 03.06.2013 per E-Mail eine Kündigungsbestätigung erhalten. Am 10.06.2013 wurde dieser dann
- wie geplant - abgeschaltet.

Eine Gutschrift (GS-XXXXXX) für drei, der insgesamt 6 im Voraus bezahlten Monate wurde in Höhe von 56,55€ erstellt. Die Benachrichtigung habe ich am 04.06.2013 erhalten. Mir wurde versprochen, dass der Betrag „in den nächsten Tagen auf Ihr uns bekannte Konto rücküberwiesen“ wird.

Am 05.06.2013 wurde mir dann eine Rechnung (AR-XXXXXXX) in Höhe von 113,10€ gestellt. Nach einem Anruf meinerseits stellte sich die Rechnung als fehlerhaft heraus und wurde am 06.06.2013 mit einer Gutschrift in Höhe von 169,65€ wieder ausgeglichen. Somit hatte ich wieder eine Gutschrift in Höhe von 56,55€.

Am 07.06.2013 erhielt ich eine Rechnung in Höhe von 169,65€. Diese kann ich leider nicht nachvollziehen. Am Telefon versicherte man mir, dass jetzt alles wieder ausgeglichen sei und ich die drei Monate zurücküberwiesen bekomme.

Am 16.07.2013 habe ich erneut bei Ihnen angerufen, da die Gutschrift in Höhe von 56,55€ immer noch nicht überwiesen wurde. Ich wurde von der Mitarbeiterin vertröstet, dass Sie sich gerade in einer Systemumstellung befinden und eine Gutschriftüberweisung zurzeit nicht möglich ist. Auf Nachfrage wann die Umstellung dann vollbracht sei, antwortete die Mitarbeiterin: „Eine Zeit kann ich Ihnen nicht nennen“.
Dass eine Umstellung technischer Systeme, den Überweisungsprozess verlangsamen kann ist verständlich. Das dadurch der Prozess zum Erliegen kommt und die Rücküberweisung auf unbestimmte Zeit verschoben wird, ist nicht hinnehmbar.

Da nun seit über einem Monat keine Rücküberweisung stattgefunden hat, fordere ich Sie daher auf, mir die Gutschrift in Höhe von 56,55€, bis spätestens 31.07.2013 zu überweisen. Andernfalls behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Hochachtungsvoll
UNTERSCHRIFT
NAME

Ich hatte noch gar nicht erwähnt, dass mir da irgendwas abgebucht wurde. Aber das war jetzt erstmal nicht so wichtig. Im Brief werde ich es aber genau so erwähnen.

Was haltet ihr davon? Ich bin leider etwas unsicher bei solchen Geschichten.
 
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tiga05 schrieb:
Was haltet ihr davon?

Zu den Kündigungsbedingungen, welche Rückzahlungsanspruche du hast usw kann ich nichts sagen, da ich deinen Vertrag nicht kenne. Aber ansonsten passt es.

Hochachtungsvoll Oberstudienrat Dimpfelmoser. :D

Mit freundlichen Grüßen reicht auch.
 
dup schrieb:
Zu den Kündigungsbedingungen, welche Rückzahlungsanspruche du hast usw kann ich nichts sagen, da ich deinen Vertrag nicht kenne. Aber ansonsten passt es.

Hochachtungsvoll Oberstudienrat Dimpfelmoser. :D

Mit freundlichen Grüßen reicht auch.

Das "Hochachtungsvoll" soll meine Wut etwas ausdrücken. Nimmt man wohl so, wenn man nicht mehr freundlich ist, sondern nur noch Achtung hat. Man könnte das auch ersetzen mit "sie Arsch" :D

Wie du erwähnt hast, fehlt mir leider immer noch eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich beziehen kann. Welche gesetzlichen Fristen gibt es?
 
Zuletzt bearbeitet:
tiga05 schrieb:
Das "Hochachtungsvoll" soll meine Wut etwas ausdrücken. Nimmt man wohl so, wenn man nicht mehr freundlich ist, sondern nur noch Achtung hat. Man könnte das auch ersetzen mit "sie Arsch" :D

Genau das ist der Grund warum man sowas üblicherweise nicht mehr verwenden sollte. Zumindest nicht wenn man etwas erreichen möchte. ;) Sie wird in dem Zusammenhang übrigens großgeschrieben.

​Wie du erwähnt hast, fehlt mir leider immer noch eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich beziehen kann. Welche gesetzlichen Fristen gibt es?

Mach es doch nicht so kompliziert. Auf den Brief gehört sowieso noch deine Adresse, Datum und Ort. In den Text schreibst du "...Ich bitte um Rücküberweisung des ausstehenden Betrags innerhalb der nächsten 14 Tage". Das ist genug Zeit um den Brief zu bearbeiten und eine Überweisung auszuführen. Sicherheitshalber kannst du noch deine Bankverbindung angeben. Zu erwähnen wann du gekündigt hast wäre auch nicht verkehrt.
 
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dup schrieb:
Genau das ist der Grund warum man sowas üblicherweise nicht mehr verwenden sollte. Zumindest nicht wenn man etwas erreichen möchte. ;) Sie wird in dem Zusammenhang übrigens großgeschrieben.
Ok. Ich ersetze es.
Mach es doch nicht so kompliziert. Auf den Brief gehört sowieso noch deine Adresse, Datum und Ort. In den Text schreibst du "...Ich bitte um Rücküberweisung des ausstehenden Betrags innerhalb der nächsten 14 Tage". Das ist genug Zeit um den Brief zu bearbeiten und eine Überweisung auszuführen. Sicherheitshalber kannst du noch deine Bankverbindung angeben. Zu erwähnen wann du gekündigt hast wäre auch nicht verkehrt.

Das mit der Anschrift ist natürlich klar. Das gehört ja sowieso rein.
Meine Forderung habe ich ja schon klar und deutlich am Ende geschrieben. Warum soll ich dann nochmal irgendwo darum bitten? Oder ist die auch "zu hart"?
 
tiga05 schrieb:
Meine Forderung habe ich ja schon klar und deutlich am Ende geschrieben. Warum soll ich dann nochmal irgendwo darum bitten? Oder ist die auch "zu hart"?

Nicht nochmal, sondern stattdessen. Ort, Datum und weiter unten + 14 Tage. Damit sollte die Sache klar sein. Wenn sie darauf nicht reagieren kannst du dann immer noch überlegen wie du weiter vorgehst.

Davon abgesehen, wie du es genau formulierst ist dir überlassen. Ich sage nur: mit Freundlichkeit erreicht man oft am meisten. Letztendlich geht es doch nur darum das dir der ausstehende Betrag zurücküberwiesen wird. Und der Brief ist ein Hinweis das zu tun. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Benzer schrieb:
Mein Fehler, ich meinte "Einschreiben Einwurf". Da dokumentiert nur der Postbote das der Brief zugestellt wurde.

Stimmt. Aber: "Rechtlich erfüllt dieses Einschreiben nicht die Anforderungen an eine förmliche Zustellung, so dass damit eine förmliche Zustellung gerichtlich nicht bewiesen werden kann"
 
@dup
wirklich beweisen könntest du sowas eh nur, wenn es per GV zugestellt wird (kostet nicht die welt, ist aber eher unüblich). ansonsten beweist auch ein einschreiben/rückschein nur, dass ein umschlag angekommen ist, aber nicht, was drin war

wenn erbsen zählen, dann bitte richtig ;)
 
Heretic Novalis schrieb:
@dup
wirklich beweisen könntest du sowas eh nur, wenn es per GV zugestellt wird (kostet nicht die welt, ist aber eher unüblich). ansonsten beweist auch ein einschreiben/rückschein nur, dass ein umschlag angekommen ist, aber nicht, was drin war

Stimmt. Dafür sehe ich beim ersten Brief allerdings keine Notwendigkeit. Oft geht es bei Einschreiben nur um den psychologischen Aspekt, um es mal so zu nennen. :D

wenn erbsen zählen, dann bitte richtig ;)

Ich habe dir nicht widersprochen.
 
Gute Morgen,

ich schicke den Brief dann heute per Einschreiben los und berichte dann was passiert.

Vielen Dank an euch!
 
Kurze Rückmeldung meinerseits:

Auf den Brief folgte seitens Server4You nichts.

Ich habe nochmals angerufen. Es wurde wieder auf Probleme verwiesen. Aber mir wurde gesagt, dass ich das Geld auch auf mein Bankkonto überweisen kann. Eine entsprechende E-Mail in der ich darum bitte blieb allerdins seit Dienstag wieder unbeantwortet. Server4You ist echt das letzte! Ich schreibe morgen nochmals eine E-Mail.
 
Dir wurde gesagt, dass du das Geld auch auf dein Bankkonto überweisen kannst? Wie soll das gehen?
 
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