Fristen bei neuem Gasvertrag?

mschrak

Commander
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Hallo zusammen,

da ich zum 1.11. in eine neue Wohnung ziehe, suche ich gerade nach einem Gasanbieter. Es ist also kein "Anbieterwechsel" sondern für mich dort der erste Vertrag.

Der Anbieter meiner Wahl hat mir gesagt, es gäbe dabei Fristen zu beachten, und zwar 6 Wochen zum Monatsende, hieße, er kann mich erst ab 1.1.2012 versorgen.

Hat davon schon mal jemand was gehört?

Das hieße ja, dass ich erst mal 2 Monate bei dem Grundversorger im schlechteren Tarif Kunde sein müsste, um dann zu dem Anbieter meiner Wahl zu wechseln. Irgendwie klingt das für mich unsinnig, vor Allem, dass hier mit festen Fristen argumentiert wird. Ich meine, wenn sie gesagt hätte: Wir brauchen eben zur Umstellung und für den Schreibkram 6 Wochen, das wäre ja nachvollziehbar...

Ich würde mich über Hinweise freuen.

Danke,

Martin
 
Danke, ....

Wie man meinem Thread entnehmen kann, wird hier nix gekündigt. Ich komme neu (!) in die Wohnung. Dort läuft gerade auf meinen zukünftigen Vermieter die Grundversorgung. Aber damit habe ich ja nix am Hut.
 
Also bei mir in Essen war es noch nie so. Bei meinem ersten Vertrag nicht und beim Umzug inc, Anbieterwechsel nicht. Natürlich brauchen die Anbieter Zeit zur bearbeitung aber bisher wurde bei mir immer zum Einzug zurück gerechnet.

Letztendlich zählt ja auch gar nicht der Zeitraum sondern der Zählerstand bei Einzug.

Das man als Neukunde zeitweise den alten Anbieter bzw. Grundversorger haben muss habe ich so noch nie gehört.
Es ist meines erachtens auch völlig unlogisch da du ja gar keinen Vertag mit dem Grundversorger hast, sondern dein Vormieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
das denen egal die müssen sich alle an die gleichen Fristen halten egal ob neu oder alter Mieter. Beim Strom dasgleiche
 
soulflier schrieb:
das denen egal die müssen sich alle an die gleichen Fristen halten egal ob neu oder alter Mieter. Beim Strom dasgleiche

Aber wie soll das denn ablaufen ohne Vertrag mit dem neuen Mieter?
 
@soulflier: Bitte nur posten bei konkreter Kenntnis. Meine Frage war, ob es allgemeingültige zB gesetzliche Fristen bei sowas gibt.

Ich habe ja in der Wohnung noch keinen Vertrag, bei dem ich irgendwelche Kündigungsfristen zu beachten hätte. (Ich kündige ja gar nix)

Und der Vermieter hat die Grundversorgung (zwischen Mieter alt-Renovierung-Mieter neu). Die springt immer ein, muss aber dann doch wohl auch schnell wieder loszuwerden sein. Laos "verlässt" der Vermieter ja zu meinem Einzugstermin die Wohnung. Wenn man auszieht, wird man seinen Stromvertrag auch fristlos los, oder?
 
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Auszug und kündigen geht nicht immer fristlos, das ist ja was anderes da ein Vertrag besteht. Die Kündigungsfrist steht aber im Vertrag. Aber das bedeutet nur das du an den Anbieter auch in der neuen Wohnung gebunden bist solange die frist halt läuft.
Solche Veträge werden gerne angeboten zu Festpreisen sprich man bekommt die nächsten 2 Jahre keine erhöhung darf aber in diesem Zeitraum nicht wechseln.

Edit: Bei den Grundversorgern liegt die Kündungsfrist im Standart vertrag meistens bei 4Wochen.
 
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@theonlyfreak: Wie ich aber bereits sagte: Ich habe dort keinen Vertrag, an dessen Kündigungsfristen ich mich halten müsste. Und die Bindung meines Vermieters an die Grundversorgung kann doch wohl bei Einzug nicht auf mich übergehen?!

Um es noch deutlicher zu machen: Ich habe zur Zeit gar keinen Gasvertrag! Nix Kündigung, nix Fristen. Tut einfach so, als würde ich aus der Obdachlosigkeit kommen (als Eselsbrücke).
 
Ja schon klar, hatte ich ja auch als erstes geschrieben. Das ich nicht verstehen kann wie es zu fristen kommen kann ohne Vertrag.
Als ich damals ausgezogen bin in eine eigene Wohnung habe ich auch nicht den Grundversorger übernommen. Ich habe mich einfach bei meinem Wunschversorger angemeldet etwa 3Wochen vor dem Einzug, da alles etwas schnell ging.

Und das einzige was die wissen wollten war Zählernummer/Zählerstand, bei meinem Bruder war es genauso er hat meine alte Wohnung letztes Jahr übernommen. Ich habe meinen Versorger gewechselt beim Umzug und er hat wiederum einen Ganz anderen Versorger,lief alles Problemlos ab.

Am besten mal beim Verbraucherschutbund nachfragen, ist vielleicht das sinnvollste als hier im Forum aus erfahrungen zu schöpfen.
 
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Es stimmt nicht das man keinen Vertrag mit dem Grundversorger hat. Der besteht im Grunde automatisch mit der ersten Nutzung. Sowohl bei Gas, als auch bei Strom.

Insbesondere deshalb auch, weil der neue Anbieter nur die reine Energie (Gas oder Strom) liefert, aber selbst nicht die technischen Vorraumsetzungen wie z.B. die Leitungen dafür liefert. Das macht dein Grundversorger. Der installiert die Technischen Anlagen bis zum Übergabepunkt, wartet diese und ist auch bei Lieferstörungen dein Ansprechpartner. Und im Notfall, wenn dein Anbieter Pleite ist, liefert er dir ohne Unterbrechung der Versorgung die Energie selbst weiter.

Ohne einen automatischen Vertrag mit dem Grundversorger, müßte der die Energie bei Pleite deines Anbieters erst einmal abschalten und darauf warten das du einen neuen Vertrag abschließen tust. So lange ist deine Bude dann Kalt oder Dunkel. Aber das wäre sicher nicht in deinem Sinne. Deshalb gibt es dafür Gesetzliche Regeln, nach denen zwischen dir und dem Grundversorger automatisch ein Vertragsverhältnis besteht.

Und das es vom Vertragsabschluss mit dem Drittanbieter von dir, bis zur Tatsächlichen Lieferung an dich zu Verzögerungen kommt, liegt einmal daran, das dein Energieanbieter erst einmal Vertragliche Vereinbarungen mit deinem Grundversorger, aber auch mit allen anderen Betreibern, dessen Leitungen Sie nutzen möchten, damit die Energie zu dir kommt, vereinbaren muß. Das kostet leider Zeit.

Und das die Energie nicht Rückwirkend von deinem Anbieter dir in Rechnung gestellt werden kann, sondern erst bei Tatsächlicher Lieferung durch deinen Anbieter, liegt daran, das diese Energie, zu dem Zeitpunkt, wo du Sie verbrauchst, von deinen Anbieter auch Tatsächlich ins Netz der Leitungsbetreiber auch eingespeist werden muß. Nachträglich geht dies leider nicht. Denn Leitungen sind kein Energiespeicher. Und die Energiespeicher die es bei den Netzbetreibern gibt, um Netzschwankungen aus zu gleichen sind nicht gerade billig.
 
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