FSJ: Für Weihnachten und Silvester 2 Urlaubstage abgezogen?

XRJPK

Lieutenant Pro
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Jan. 2009
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Hallo, also es geht um folgendes:
Meine Freundin macht ein FSJ in einem Kindergarten. Dieser hatte zu Weihnachten und Silvester geschlossen, schon weil die Kinder ja alle bei ihren Eltern zuhause feierten, klar. Nun kam sie heute eine halbe Stunde zu spät da die Busse ja langsamer fahren mussten usw. (sie war auch nach Silvester bereits wieder arbeiten). Daraufhin meinte eine Erzieherin dies würde zur Gewohnheit werden (absurde Unterstellung) und fragte nach ob sie zu Weihnachten da gewesen wäre. Meine Freundin meinte natürlich nicht, der Kindergarten war ja geschlossen und zu Silvester ebenso. Die Erzieherin trug ihr daraufhin 16 Minus-Stunden ein und strich ihr 2 Urlaubstage.
Nun wollte ich wissen ob das rechtens ist, dass ihr für zwei Tage die der Kindergarten geschlossen hatte und die sie logischerweise nicht dort verbrachte (wo auch, vor geschlossener Tür?) auch gleichzeitig 16 Minus-Stunden, also 2 Urlaubstage abgezogen werden? Hinzuzufügen wäre auch noch dass dies letzte Woche überhaupt nicht erwähnt wurde, sondern erst nachdem sie heute (!!!) durch die Busse eine halbe Stunde zu spät kam.

MfG XRJPK
 
Höchstwahrscheinlich rechtens, da Freiwillige Soziale Dienste, wie das FSJ nicht nach geltendem Arbeitsrecht abgehandelt werden müssen. "Ehrenamtliche Beschäftigung mit Ausgleichszahlung".
Das bedeutet Zwangsurlaub (unbezahlt) oder alleine im Kindergarten, da beide Tage keine offiziellen Feiertage sind.
Da ist deine Freundin zu blauäugig gewesen und hat die Leiterin nicht vorher gefragt.
Je nach Kulanz und Status des Kindergartens (städtisch, privat etc.) hätte man sicher dort etwas machen können.

p.s. Anwesenheitspflicht, obwohl die Institution für Publikumsverkehr geschlossen ist, ist in unserer Wirtschaftswelt nichts ungewöhnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was bestimmt nicht ganz rechtens sein kann, ist die Streichung von 2 Urlaubstagen UND dem Eintragen von 16 Minusstunden.

Entweder das eine oder das andere. Entweder ich muss eigentlich arbeiten, bin aber unentschuldigt nicht da - dann krieg ich 16 Minusstunden, klar.
Oder aber ich nehm mir an diesen beiden Tagen Urlaub (in diesem Fall halt "nachträglich" durch Streichen der beiden Tage) und muss demzufolge NICHT in der Arbeit sein - dann kann man mir auch keine Minusstunden eintragen.

Sollte sich also die ganze Situation zu Ungunsten deiner Freundin entscheiden (mit anderen Worten: der Kindergarten hat recht), würd ich also zumindest diesen Punkt mal prüfen lassen. Es gibt für Zivis ne Stelle, an die man sich bei solchen Problemen wenden kann, gibts für FSJler garantiert auch, wenns nicht sogar die selbe ist.
 
weihnachten (ich nehm an du meinst den 24.) und silvester waren noch nie feiertage, also wird dir da auch urlaub abgezogen. wenn meine firma im sommer oder im winter zwei wochen schließt, kann ich auch nicht kommen und sagen "ehm ja aber firma war geschlossen" :rolleyes:
 
Üblich sind aber meistens nur jeweils ein halber Urlaubstag, ausser wenn an den Tagen auch normal gearbeitet wird und man die Möglichkeit hätte anwesend zu sein, (z.B. Krankenhaus, Tankstelle, Taxifahrer, Aldi/Lidl/Real) so war es bisher bei allen die ich so kenne.
 
2 Urlaubstage ODER 16 Stunden ist natürlich rechtens. Beides natürlich nicht.
 
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