Führerscheinentzug wegen Alkoholkonsum

Justin_Sane

Admiral
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Hallo allerseits,

ein Kumpel hat Mitte März seinen Lappen aufgrund von Trunkenheit am Steuer verloren.

Jetzt kam die Anklageschrift des Gerichts, wo gesagt wurde, er hatte 1,62 o/oo!

Es steht allerdings nichts von einer MPU drin, die man ja anscheinend ab einem Gehalt von 1,60 o/oo machen muss? Oder kommt diese Auflage dann erst vom Landratsamt? Weiss da jemand bescheid?
Achso...er meinte (soweit er das überhaupt noch weiss), dass die Polizei ziemlich cool und nett war, heisst das die anscheinend geschrieben haben (an dem besagten Abend), dass kein Grund zur MPU bestünde! Hat die Polizei darauf überhaupt Einfluss - die Gesetze stehen ja im Prinzip! ;)

Gruss
 
Auf der Seite steht auch:

Weiterhin enthält § 13 FeV noch einige speziellere Tatbestände, bei deren Vorliegen die Beibringung eines MPU-Gutachtens zwingend vorgesehen ist. In der Praxis sehr häufig ist die (zwingende) Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens gemäß § 13 Nr. 2c FeV, nachdem jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat. Auch bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist nach § 13 Nr. 2b FeV die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen.

Also sehr häufug heisst ja nicht zwingend....oder sehe ich da was falsch?!
 
Ein Kollege von mir muss da auch gerade durch, er hatte 2,2 Promille mit dem Fahrrad. Bei ihm wurde seitens des Gerichtes kein Führerscheinentzug und keine MPU verordnet, allerdings eine Geldstrafe von 900,- Euro. Die Führerscheinstelle hat ihm dann aber eine MPU auferlegt, also kann es durchaus möglich sein, dass dein Kumpel noch damit zu rechnen hat. Ich kenn aber auch Leute, die bei mehr als 1,6 Promille keine MPU machen mussten.
 
@NBB

die Anordnung zur Durchführung einer MPU ist Angelegenheit der Verwaltungsbehörde, die zur Erteilung (oder Versagen) der Fahrerlaubnis zuständig ist. Die Polizei oder das Gericht haben damit nichts zu tun.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist deinem Bekannten die Fahrerlaubnis entzogen worden. Das bedeutet, daß zur Zeit kein Grund zur Anordnung einer MPU besteht. Erst wenn dein Bekannter eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt, wird der vorangegangene Entzug wegen Alkoholmißbrauchs vermutlich zur MPU führen.

EdiT: Was ist vom Gericht gekommen? Wirklich eine Anklageschrift? Dann wäre ja noch gar keine Entscheidung über den Enzug der Fahrerlaubnis getroffen, sondern es bestünde nur eine vorläufige Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Right....ich denke das paast MacII! Erst wenn er den lappen wieder beantragt, wird entschieden, ob MPU oder nicht. Und da er über 1,6 o/oo ist, stehen die Chancen ziemlich gut! :)

Ja...es kam vom Gericht eine Anklage bezgl. einer Straftat. Laut Gericht ist der Lappen 10 Monate erstmal weg.
Was hat es mit der vorläufigen Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft aufsich?
Da steig ich net ganz durch!

@blümli
2,2 ist ein Wort! Hatte mal staatlich geprüfte 2,1 o/oo! :D Vom Radfahren weiss er aber nicht mehr viel oder?!
 
NBB schrieb:
Vom Radfahren weiss er aber nicht mehr viel oder?!

Wohl eher nicht, er ist an einem öffentlich bereitgestelltem Blümenkübel hängen geblieben und hat sich den Schädel aufgeschlagen - 3 Monate Klinkaufenthalt! Außerdem riecht und schmeckt er seitdem nix mehr. Fazit: Finger weg vom Rad, wenn man unter Strom steht! (das gilt natürlich umso mehr für motorisierte Fahrzeuge). ;)
 
@NBB

üblicherweise wird der Führerschein bei Feststellung einer Trunkenheit im Straßenverkehr an Ort und Stelle durch die Polizei vorläufig eingezogen, wenn zu erwarten ist, daß es zu einer Verurteilung und einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen wird. Die Polizei wird hier für die Staatsanwaltschaft tätig. Der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis kann wiederum nur durch das Gericht angeordnet werden.

Bei dem Schreiben des Gerichts, das dein Bekannter erhalten hat, handelt es sich offenbar um einen Strafbefehl. Das ist ein vereinfachtes Verfahren, insbesondere bei Verkehrsdelikten ohne Personenschaden. Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich.
Hätte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, wäre es zu einer mündlichen Verhandlung gekommen und die Verurteilung wäre durch Urteil erfolgt.
Deshalb meine Frage, ob dein Bekannter wirklich eine Anklage vom Gericht erhalten hat.
 
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