Garantie ab Kauf oder Lieferdatum?

gidato

Lieutenant
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habe eine Frage an die Community.

Bsp Szenario und dann die Frage.

Möchte z.B. ein technisches Produkt wie (Receiver etc.) kaufen.

Mein Händler wird dann z.B. Amazon HWV.de etc)

Wenn ich z.B. heute, 04.02.2013 ein Produkt kaufe aber die Lieferung mit 1-2 Monaten (04.04.2013) später angegeben und geliefert wird, wann fängt die Garantie (falls der Hersteller das gewährt) oder die Gewährleistung an?

Das gleiche wollte ich auch mal mit dem Widerruf wissen.

Kauf/Bestelldatum: 04.02.2013 oder
Lieferungsdatum: 04.04.2013?

Kann mich einer aufklären?

Damit nicht 2 Monate die Garantie wg. Lieferzeit "flöten" geht.

Mfg

Milan100
 
wie gemäß garantiebestimmungen

ab kauf oder lieferung? das verstehe ich mehr :)
 
Das kann dir, wie bereits geschrieben, nur die Garantiebestimmung beantworten!
 
Oh herje fehlt nur noch Popcorn. Kann mir jemand plausibel erklären wie eine Garantie (ja ich meine die Garantie) vor erhalt der Ware beginnen kann? Mag sein das die Garantiebedingungen frei vom Garantiegeber festgelegt werden, das bedeutet noch lange nicht das da wirklich alles stehen kann was grad denen einfällt.

@TE: Die Garantie beginnt auf keinen Fall vor der Lieferung. Allerdings kann durchaus Möglich sein das du dich erstmal für die Garantie registrieren musst oder ähnliches. Ich gehe davon aus das wollte dir die Allgemeinheit mit Gemäß den Garantiebedinungen sagen. Gilt auch für die Widerrufsfrist, erst mit erhalt fängt diese an.

@ ConiKost: Bitte bevor du anderen Tipps gibst, lern erstmal lesen und verstehen.
 
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Wann die Garantie beginnt legt der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen fest. Und das kann selbstverständlich auch vor der Lieferung sein, nämlich z.B. ab Produktionsdatum der Ware.
 
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Ich weis nicht was die Gesetze genau sagen, aber in der Praxis ist es so das das Datum auf der Rechnung zählt und dieses entspricht ja idr. dem Versanddatum. Wobei ich denke das die meisten Händler/Hersteller, wenn es nur um 1~2 Tage geht, noch kulant sind.
 
Stimmt Kisser, das Produktionsdatum. Aber auch da muss man aufpassen. Ein zu hoher Unterschied zwischen Produktionsdatum und Verkaufsdatum/Lieferung kann und wird als Sachmangel gewertet.
 
...womit wir dann wieder bei der Gewährleistung wären und nicht bei der Garantie.


Wär mir aber neu und hätte ich auch gerne mal ein Urteil zum stöbern, wo bei Elektronik das Alter - also die Differenz von Produktions- und Verkaufsdatum - als Sachmangel angesehen wurde.
 
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Ist zwar in diesem Urteil keine Elektronik (Link), aber eins dazu hatte ich auch noch mal gelesen meine sogar ging um eine Festplatte. Ich schau mal nachher ob ich das wieder finde.
 
elektronik altert quasi nicht.
wenn ich jetzt einen Denon 1611 Kaufe (Modell 2010) weil irgendwo noch restposten herum lagen dann stellt das doch kein Sachmangel dar. Oder wenn ich ne AMD HD4350 kaufe. usw.
 
Um Gewährleistungsansprüche geltent zu machen, muss man jedoch immer die Rechnung einschicken. Dort steht das Lieferdatum natürlich nicht drauf. Wie weißt man das denn dann nach, dass der Artikel erst 3 Wochen nach Rechnungsdatum geliefert wurde - also ncoh Gewährleistung drauf ist?

Oder darf man eine angepasste Rechnung fordern? Kann ja sein, dass das nicht darf, weil das Finanzamt dann motzt.
 
Ich kenne keinen seriösen Laden, der eine Rechnung vor Auslieferung erstellt. Und übrigens das gleiche mit der Bezahlung.
 
Ja, die Legals kommen. Macht es aber unmöglich, den Kauf bei genau diesem Händler nachzuweisen, ohne Rechnung. Aber egal.
 
Zitat aus Wiki (zB):
"Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache, ....."

Kann bei Garantie, da freiwillige Leistung, abweichen .

Also schön Lieferschein/Versandbeleg aufheben ;)

und das war auch schon vor 7 Jahren so - hat sich nix geändert seit Erstellung des thread ... :D :D :D :D
 
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