DaLexy
Lt. Commander
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- Feb. 2006
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Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe es mal.
Mein 1 Jahr alter Samsung T240 ist mir vor 2 Wochen einfach ausgegangen, habe etwas geschaut und wie es scheint, war die Backlight einfach nur kaputt.
Habe dann über Samsung die RMA gemacht und das Gerät wurde abgeholt und nach 2 tagen wieder gebracht mit dem Prüfbericht, dass das Netzteil gewechselt wurde.
Hatte den Monitor gleich aufgebaut und getestet. Fazit fürs erste war, das der Monitor wieder in ordnung schien, bis ich angefing einen Film/Youtubevideo im Vollbildmodus zu schauen.
Dort war es nun sporadisch, hauptsächlich wenn mehr Dunkelanteil im Bild war als Helligkeit, das der Monitor (die Backlight) einfach ausging und kurz darauf wieder an, diese Phasen von aus und an dauern mal 2 sekunden und mal 5 sekunden, immer reproduzierbar mit Videos im Vollbildmodus.
Habe daraufhin wieder eine RMA bei Samsung durchgeführt, woraufhin mir heute der Monitor wiedergebracht wurde.
Habe ihn natürlich angeschlossen um zu schauen ob nun alles bestens ist, doch was muss ich feststellen, der Fehler ist immernoch vorhanden.
Habe nun wieder bei Samsung eine RMA beantragt, nur habe ich echt kein nerv das die mir den schonwieder unrepariert zurück bekomme.
Nun steht ja im HGB folgendes:
Seh ich das nun richtig, das ich anstelle der Nachbesserung, einfach einen neuen Monitor verlangen kann. Schließlich sind ja nun 2 Nachbesserungen schiefgelaufen.
Desweiteren habe ich den Monitor über einen internethändler bezogen, also nicht von Samsung direkt, macht das dadurch einen Unterschied ?
Danke schonmal für jede Hilfe.
Mein 1 Jahr alter Samsung T240 ist mir vor 2 Wochen einfach ausgegangen, habe etwas geschaut und wie es scheint, war die Backlight einfach nur kaputt.
Habe dann über Samsung die RMA gemacht und das Gerät wurde abgeholt und nach 2 tagen wieder gebracht mit dem Prüfbericht, dass das Netzteil gewechselt wurde.
Hatte den Monitor gleich aufgebaut und getestet. Fazit fürs erste war, das der Monitor wieder in ordnung schien, bis ich angefing einen Film/Youtubevideo im Vollbildmodus zu schauen.
Dort war es nun sporadisch, hauptsächlich wenn mehr Dunkelanteil im Bild war als Helligkeit, das der Monitor (die Backlight) einfach ausging und kurz darauf wieder an, diese Phasen von aus und an dauern mal 2 sekunden und mal 5 sekunden, immer reproduzierbar mit Videos im Vollbildmodus.
Habe daraufhin wieder eine RMA bei Samsung durchgeführt, woraufhin mir heute der Monitor wiedergebracht wurde.
Habe ihn natürlich angeschlossen um zu schauen ob nun alles bestens ist, doch was muss ich feststellen, der Fehler ist immernoch vorhanden.
Habe nun wieder bei Samsung eine RMA beantragt, nur habe ich echt kein nerv das die mir den schonwieder unrepariert zurück bekomme.
Nun steht ja im HGB folgendes:
2.2 Ansprüche des Käufers
Folgende Ansprüche hat der Käufer einer mangelhaften Sache:
2.2.1 Nacherfüllung als vorrangiges Recht
Ist die Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
Der Käufer hat dabei die Wahl zwischen
- Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels durch Reparatur der mangelhaften Kaufsache oder
- Nachlieferung, also Umtausch der mangelhaften gegen eine neue, mangelfreie Sache.
Der Verkäufer kann die Nacherfüllung ausnahmsweise dann verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder ihm aus einem sonstigen Grund unzumutbar ist.
Seh ich das nun richtig, das ich anstelle der Nachbesserung, einfach einen neuen Monitor verlangen kann. Schließlich sind ja nun 2 Nachbesserungen schiefgelaufen.
Desweiteren habe ich den Monitor über einen internethändler bezogen, also nicht von Samsung direkt, macht das dadurch einen Unterschied ?
Danke schonmal für jede Hilfe.
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