Garantiefall aber ExelStor sagt nein!

  • Ersteller Ersteller patrickwe
  • Erstellt am Erstellt am
P

patrickwe

Gast
Hihi,

habe hier einen aktuellen Fall mit dem Hersteller ExcelStor.

Ich habe am 23.05.2005 eine Festplatte von ExcelStor bei einem PC Shop um die Ecke gekauft (Kassenbeleg vorhanden).
Die Platte war mit 36 Monate Garantie ausgezeichnet. Es wären 24 Monate beim PC Shop und die restlichen 12 Monate beim Hersteller.
Jetzt habe ich mich mit dem deutschen RMA-Service in Verbindung gesetzt. Sie wollten die Seriennummer von der Platte haben. Mit dieser haben sie beim Hersteller angefragt wie der Garantiestatus der Platte ist. Sie kamen zu dem Entschluss, dass die Garantie abgelaufen wäre (ohne meinen Kassenbeleg zu sehne).
Nach meiner rückfrage, das laut meines Kassenbelegs noch zwei Monate Restgarantie auf der Platte wäre hat man mich mit den Worten „Diese Platte hat definitiv keine Garantie mehr.“ ab gewimmelt.

Ich verstehe das nicht. Kann mir nur denken, dass die Garantie gleich nach der Fertigung der Platte anfängt abzulaufen (Produktionsdatum 03.11.2004).

Wisst Ihr vielleicht ob dies überhaupt rechtens ist?? Weil normal fängt die Garantie doch erst ab dem Kaufdatum an abzulaufen. oder??


Immer müssen wir Kunden gegen die großen Firmen den kürzeren ziehen.


GRuß Patrick
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Einfach Nachbohrn... ^^
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Soweit ich weiß zählen die 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.

Einfach nochmal anrufen, den Fall genau schildern. Wenn die Person am Telefon immer noch meint, dass keine Garantie vorhanden wäre einfach mal den Vorgesetzten verlangen. Das kann schon helfen.

Ansonsten nochmal einen freundlichen Brief per Einschreiben an die Geschäftsleitung schicken (vorher nochmal genau über die Rechtslage informieren und klare Argumente liefern) und wenn das noch nichts hilft, eine neue Platte von einem anderen Hersteller kaufen, Excelstore in Zukunft meiden und uns nochmal informieren, dass Excelstore Probleme bei der Garantieabwicklung macht.
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Ich bin zwar absolut kein Rechtsberater, aber ich bin mir sicher, dass die garantie erst ab kaufdatum gilt.

Was mir allerdings etwas seltsam erscheint ist das hier:
Es wären 24 Monate beim PC Shop und die restlichen 12 Monate beim Hersteller.
Ich gehe mal davon aus, dass diese 36-Monats-Garantie ein Seervice der händlers ist, oder? Ich weiß nicht genau, wie lange Excelstor herstellerseitig Garantie gibt.
Aber dass das (eine Jahr) herstellergarantie erst nach ablauf der anderen zwei jahre gelten soll ist mir schleierhaft. Ich vermute mal, dass die beiden garantien parallell abgelaufen sind- und so hätte der hersteller leider recht.

LG;)
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Körperkrämer schrieb:
Hier stand ein völlig unnötiges Komplettzitat!

Grundsätzlich gelten 3 Jahre Herstellergarantie es wird in der Regel nur so gehandhabt, dass der Händler seinen Pflichtteil von 2 Jahren übernimmt sprich in den ersten 2 Jahren trägst Du die defekte Platte zu Deinem Händler und schickst sie ned direkt an den Hersteller, sind die ersten zwei Jahre um ist der Händler von seiner Gewährleistungspflicht entbunden und Du schickst das Teil direkt an den Hersteller.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Naja, Excelstor ... die platten rauchen doch fast immer nach 2 Jahren ab ;) Aber bist du mit den 24+12 sicher? Vielleicht nur 2 Jahre Garantie und dann Gewährleistung?
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Ja, Garantie und Gewährleistung, das ist immer das selbe Spiel. Beim Händler kann man mit der Platte einfach gar nichts wollen, nada nix. Der Drops ist gelutscht, die 24 Monate Gewährleistung (Gesetzlich geregelt) sind um und nach sechs Monaten wäre die Beweislustumkehr ohnehin vermutlich zum tragen gekommen (Gesetzlich geregelt, sechs Monate nach Kauf MUSS der Kunde beweisen dass die Ursache des Mangels bereits beim Kauf bestand, wenn der Händler es verlangt. 99% sind ohne Frage sehr viel kulanter obwohl sie es nicht sein müssten).

Herstellergarantie ist freiwillig (und frei vom Hersteller definierbar) und wird - wie der Name sagt - gerne beim Hersteller geltend gemacht. Das kann auch Dein Händler machen, der ist aber dazu nicht verpflichtet geschweige denn dies umsonst zu tun geschweige denn außerhalb der Gewährleistung. Der Hersteller definiert seine Garantie ganz gerne schon ab Produktionsdatum, was auch verständlich ist denn er will schließlich nicht nach vier Jahren die Platte noch tauschen nur weil sie 12 Monate auf Transportwegen und in Lagern rumgegammelt ist.

Zuletzt ist Exelstor wenn mich nicht alles täuscht ein chinesicher Hersteller der damals IBM, heute Hitachi-Platten in Lizenz nachbaut und das natürlich billig. Gibt´s die überhaupt noch? Da ist Top-Service sicher nicht sehr im Fokus und IBM-Platten hatten zuletzt unter dem Namen auch nicht mehr den besten Ruf (IC35 KlickKlack 4ever!) und wenn ich sowas kaufen würde/müsste, würde ich auch nichts anderes erwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Vllt war die Platte schon ein Garantieaustausch? Das wüßte dann nur der Händler.
Wenn dem so wäre, wäre es unverständlich, wenn er noch Garantie geben würde

Und die Garantiebedingungen legt nun mal der Hersteller fest, für alles andere gibt es ja die Gewähleistung...
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Naja 2005 + 3 Jahre ist 2008... er müsste also noch über ein Monat Garantie drauf sein...
Ein Händler gibt eigentlich keine Garantie...
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Wie groß ist den Deine Platte?

Mein Tipp:
Versuch nochmals mit dem "Support" zu reden, auch nachfragen ab wann die Garantiezeit anfängt (Produktionsdatum/Kaufdatum?).
Normal ist Kaufdatum. Ob's bei Festplatten ne Ausnahme gibt wage ich zu bezweifeln also versuch nochmal mit denen zu reden.

Ansonsten kauf die halt ne Neue... und aus Protest nicht mehr von ExelStor. :P
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Nachtrag, die Festplattenhersteller orientieren sich bei ihrer Garantie am Produktionsdatum. Ist z.B. bei Seagate genauso da kann man im RMA Tool auch Seriennummer und Modell angeben und erhält dann Info drüber ob Garantie oder nicht und die zählt auch nur ab Produktionsdatum.

Sprich die ersten 2 Jahre sind die Pflicht, der Rest is Bonus und sind 3 Jahre ab Produktionsdatum um gibt´s nix mehr.
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

aso ist es so wie ich mir gedacht habe... die drei jahre hersteller garantie ab produktionsdatum.... hm.... :mad::mad::mad:

meine Platte hat 80GB
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

Hatte. ;)

Naja, bei 80GB wird's Zeit für ne Neue.
Die sind auf alle Fälle schneller als die 80er!
Ob die dann auch nicht älter als etwas mehr 3Jahre wird, liegt natürlich nicht nur am Hersteller sondern auch an Dir.
Ich sag nur mäßige Kühlung und schwingungsfrei. :)
 
AW: Garantiefall aber ExelStor sagt nein!!

herstellergarantie läuft ab dem fertigungsdatum und nicht ab dem kaufdatum!

wenn dein händler die platte 2 jahre auf lager hatte, hat die platte folglich nur noch 12 monate herstellergarantie, ab kaufdatum und nicht 36 monate.

da gibt es auch nichts zum nachbohren das ist so! in der regel geben die hersteller sogar mehr als 36monate. ich hatte auch schon hds die 44monate herstellergarantie hatten anstelle von 36monaten.

cool war auch, dass ich nach einer RMA anstelle von nur 3monaten restgarantie, 30 monate garantie erhalten habe.
 
JackCarter schrieb:
herstellergarantie läuft ab dem fertigungsdatum und nicht ab dem kaufdatum!


Wie gut daß du dich so gut auskennst.

Seagate: Wie lange besteht Anspruch auf die Garantie? Unsere Garantiezeiträume betragen 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre oder 5 Jahre ab dem Datum des Kaufs und sind vom Typ und Kaufort des Produkts abhängig.

Hitachi: The warranty period for a Machine is a specified, fixed period commencing on your date of purchase. A valid proof of purchase may be required. If you do not have a valid proof of purchase, the warranty period will be measured from the date of sale from Hitachi Global Storage Technologies to the authorized Hitachi Global Storage Technologies Distributor.

Samsung: Wie lange gibt Samsung Garantie auf Festplatten? Samsung übernimmt generell für alle seine Festplattenmodelle 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.Bei Nichtvorlage des Kaufbelegs (Kopie) würde die Garantie kulanterweise ab Herstellungsdatum des Laufwerks berechnet.

WD: Die eingeschränkte Garantie gilt nur in dem Zeitraum, der in der begleitenden Produktdokumentation angegeben ist. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Herstellung, das auf dem Produkt selbst verzeichnet ist.


Wobei daß bei WD hinfällig ist, denn wenn man als unbedarfter Kunde ein neues Produkt kauft, kann man erwarten daß ab Kaufdatum die Garantie wirksam ist.
 
Antimon schrieb:
...Sprich die ersten 2 Jahre sind die Pflicht, der Rest is Bonus und sind 3 Jahre ab Produktionsdatum um gibt´s nix mehr.

Das ist doch nicht richtig. Schon mal die vorherigen Posts gelesen?

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da gibt es in BRD definitiv keine gesetzlichen Regelungen zu. Gewährleistung, die der Händler gibt, ist gesetzlich geregelt. Das hat aber wiederum nichts mit der Garantie zu tun.

Somit ist auch die Aussage des Threadstarters hinfällig.

Er Addiert diese beiden Zahlen einfach. Er geht hin und sagt, er hat 2 Jahre durch den Händler (was je eh erst mal Gewährleistung und nicht Garantie ist) und dann noch 1 Jahr durch den Hersteller. Das ist schlichtweg falsch, unabhängig davon, ob die Garantie des Herstellers jetzt ab Kaufdatum oder Produktionsdatum gilt.

Beginnt die Garantie ab Kaufdatum, so beginnen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig. Sprich, 1 Jahr nach dem Kauf ist die Garantie abgelaufen, 2 Jahre nach dem Kauf die Gewährleistung.

Würde die Garantie ab Produktionsdatum beginnen, kann es sein, dass die Platte noch 8 Monate irgendwo rumlag, bevor sie verkauft wurde. Das Bedeutet dann, dass ab dem Kauf noch 4 Monate Herstellergarantie vorhanden sind, dafür aber die Gewährleistung des Händlers erst beginnt.

In seinem Fall braucht man eigentlich gar nicht weiter diskutieren, denn damit wären Garantie und Gewährleistung am 23.05.2007 ausgelaufen und nicht erst 2008

Das die Platte mit 36 Monaten Garantie ausgezeichnet gewesen sein soll, kann ich mir da nicht vorstellen. Wenn das wirklich der Fall sein sollte, wurde dies vom Händler gemacht, der damit quasi den Kunden verarscht hat. Ich denke aber eher, dass sich der Threadstarter da versehen hat.

Edit:
Sehe gerade Kissers Aussage. Wenn gar keine Garantie für den Endkunden angeboten wird, ist das natürlich schade. Damit bleiben nur die 2 Jahre Gewährleistung, die dann ebenfalls am 25.03.2007 abgelaufen wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich ist es immer dasselbe Phänomen, das man hier im Forum beobachten kann.

Ein User stellt eine Frage über Garantie oder Gewährleistung und ein Teil der anderen User fühlt sich berufen, ihre "Meinung" dazu zu geben. Das meiste ist vom rechtlichen Standpunkt gesehen definitiv falsch oder aber irreführend. Die einzigen wirklich einwandfrei richtigen Beiträge kamen von "Cat Toaster", "kisser" und "AvenDexx", die werden aber oft einfach ignoriert und es wird munter weiter phantasiert.

@ patrickwe

Deine Frage wurde durch kisser und AvenDexx beantwortet. Tut mir leid für Dich.

@computerbase
Vielleicht sollten hier die Moderatoren auch mal eingreifen, denn der Schaden ist oft nicht so klein, der durch solche Falschinformationen entsteht. Denn rechtliche Interpretationen haben in der Regel nichts mit persönlicher Meinung zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sullen:
schön, vor 4 jahren war das noch nicht so.
also hat man laut dir keine garantie, wenn man die rechnung nicht besitzt?
schön, dass du nur copy&past machen kannst.
ich will mal sehen wieviele hd käufer ihre rechnung auch wirklich 3 jahre aufbewahren?!?

@samsung:
ich habe mit denen letztlich telefoniert, die verweigern die garantieannahme, obwohl herstellergarantie noch vorhanden ist. jetzt muss ich trotzdem zum händler... und mind. 6 monate auf ersatz warten, weil der so lammarschig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry Jack, aber wo schreibt er das?

Dies Betrifft Samsung und Hitachi. Bei beiden gibt es die Garantie dennoch, wird dann aber ab dem Produktionsdatum berechnet und nicht mehr ab dem Kaufdatum.

Seagate betrifft dies auch, doch wird dort keine weitere Angabe gemacht wie es sich verhält, wenn man keinen Kaufbeleg hat. (zumindest nicht in der Aussage von sullen)

Weiterhin bekommst du nicht nur Probleme beim Hersteller, wenn der Kaufbeleg fehlt, sondern auch beim Händler. Wie willst du einem Händler nach 1,5 Jahren klar machen, dass du noch Gewährleistung hast, wenn du keine Rechnung, etc. vorlegen kannst?

Dir bleibt also nichts anderes übrig, als den Kaufbeleg aufzubewahren. Ab in den Ordner, in dem man auch Unterlagen anderer Gerätschaften hat und bei Bedarf kann man sie dann wieder hervorholen. Junge Menschen machen das vielleicht nicht, aber die etwas ältere Generation wird dies sicherlich zu einem großen Teil machen. Wenn nicht, dann hat man einfach pech und kann nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
 
Zurück
Oben