Geburtstagsfeier...Eltern rechtlich absichern?

devebero

Rear Admiral
Registriert
Juli 2003
Beiträge
5.381
Hallo,

es gibt ein kleines Problem mit der anstehenden Geburtstagsfeier meines Bruders (er wird 17).
Er kann sich einen Teil des Jugendzentrums mieten. Das möchte er gerne machen und dann dort mit einem Freund, der ebenfalls seinen Geburtstag feiern wird, zusammen feiern. Es kommen dann natürlich noch einige Freunde. Nun sehen meine Eltern aber ein Problem auf sie zukommen. Sie vertrauen natürlich meinem Bruder soweit, dass er sich nicht sinnlos betrinken wird (die Gefahr das dies passiert ist wirklich nicht sehr hoch). Das Risiko sehen meine Eltern bei den ganzen Freunden die kommen sollen. Sie haben einfach bedenken, dass sich von denen welche betrinken könnten (es viele unter 18 Jahre) und meine Eltern dann ggf. haftbar gemacht werden.
Es ist zwar eine Aufsichtsperson des Jugenzentrums anwesend, aber so wirklich sicher ist dies ja auch nicht. Selbst die Anwesenheit meiner Eltern würde dies ja nicht ausschliessen. Die "Kiddies" kommen, wenn sie wollen, ja schnell an Alkohol etc.

Ich hatte nun überlegt, dass die Gäste einen Zettel der Eltern mitbringen auf dem steht, dass die Eltern anlässlich der Geburtstagsfeier die Verantwortung für ihr Kind übernehmen.

Ist echt krass, um was man sich heute so Gedanken machen muss.

Meine Eltern möchten meinem Bruder die Feier ja auch nicht verbieten.

Hat jemand Vorschläge für diese Situation? Möchte nicht, dass meine Eltern ggf. ärger bekommen können.
 
den 17. in der kneipe feiern und es beim 18. dafür richtig krachen lassen :D
 
Die Feier deines Bruders ist ja eine private Veranstaltung ... von daher dürfte das erst einmal der Polizei egal sein, solange man sich an gültiges Recht hält. Natürlich kann trotzdem Polizei vorbeikommen, bei etwaigen Anrufen von Nachbarn über zu laute Musik. Des weiteren sind nicht deine Eltern für die Gäste haftbar, sondern die Eltern der jeweiligen unter 18 jährigen Jugendlichen (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ...). Bei Schäden am Gebäude, ist der Verursacher des Schadens haftbar...
[Falls ich falsch liege, bitte berichtigt das ... ist nur mein aktueller Wissenstand)
 
Wer Alkohol ausschenkt (dein Bruder) muss auch darauf achten wer ihn trinkt. Daher wird in Kneipen (normalerweise) kein Minderjähriger Alk zu trinken bekommen. Die Haftung würden also Deien Eltern übernehmen.

Aber wo ist das Problem: bei einer Feier für einen 17jährigen gibt es kein Alk. Wersich selber was mitbringt fliegt raus - anders geht es nicht, das wäre die Absicherung. Die Feier wäre aber dann öde :D
 
Ich habe das so im Kopf wie DRACHTON das geschrieben hat.
 
hi
ich hoffe das thema ist noch aktuell

also jz mal im ernst
wenn er 17 wird und der kollege 18
dann werden die freunde/innen auch wohl mindestens 16 sein
von daher werden sie auch genug trinken (bier etc sit doch ab 16)!
ist doch eine privat veranstaltung und wenn die aufsichts person vom jugendzentrum erstmal einen im tee hat gehts einfacher;)
ich hoffe ich konnte helfen ;)
 
Zurück
Oben