Holzhase
Lieutenant
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 714
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand von Euch genaue Informationen, wie die folgende Sache zu bewerten ist.
Mir ist heute nach ca. 2,5 Jahren Betriebszugehörigkeit aufgefallen, dass ich knapp 24 Monate weniger Grundvergütung (Brutto) hatte, als per Tarifvertrag geregelt ist. Nach 2 Jahren ist es (o-ton) "uns aufgefallen" und es wurde nach oben hin korrigiert. Ich habe mir seinerzeit nichts dabei gedacht.
Nun habe ich heute aufgrund neuer Tarifbestimmungen und Gespräche mit Kollegen mal meinen Einstellungsarbeitsvertrag rausgesucht und habe folgende zwei Sachen, die sich mMn widersprechen, gefunden:
"Die Grundvergütung erfolg nach Tarifvertrag xy in der Entgeltgruppe z."
Im nächsten Absatz ist die Grundvergütung in Zahlen aufgeschrieben (weniger als im TV xy Entgeltgruppe z geregelt).
Zum Arbeitsvertrag gab es keinen Anhang in Form des Tarifvertrages.
Um nochmal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen:
Kann ich aufgrund des widerspruches (Bezahlung nach TV; Bruttobetrag <TV) Ansprüche geltend machen?
Es geht mir derzeit nicht darum, sofort zum Anwalt zu rennen o.ä. - erstmal möchte ich mich etwas über solche Sachverhalte informieren und ggf. danach handeln.
Vielleicht hat jemand von Euch ja ähnliches erlebt..
Gruß Tobi
vielleicht hat jemand von Euch genaue Informationen, wie die folgende Sache zu bewerten ist.
Mir ist heute nach ca. 2,5 Jahren Betriebszugehörigkeit aufgefallen, dass ich knapp 24 Monate weniger Grundvergütung (Brutto) hatte, als per Tarifvertrag geregelt ist. Nach 2 Jahren ist es (o-ton) "uns aufgefallen" und es wurde nach oben hin korrigiert. Ich habe mir seinerzeit nichts dabei gedacht.
Nun habe ich heute aufgrund neuer Tarifbestimmungen und Gespräche mit Kollegen mal meinen Einstellungsarbeitsvertrag rausgesucht und habe folgende zwei Sachen, die sich mMn widersprechen, gefunden:
"Die Grundvergütung erfolg nach Tarifvertrag xy in der Entgeltgruppe z."
Im nächsten Absatz ist die Grundvergütung in Zahlen aufgeschrieben (weniger als im TV xy Entgeltgruppe z geregelt).
Zum Arbeitsvertrag gab es keinen Anhang in Form des Tarifvertrages.
Um nochmal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen:
Kann ich aufgrund des widerspruches (Bezahlung nach TV; Bruttobetrag <TV) Ansprüche geltend machen?
Es geht mir derzeit nicht darum, sofort zum Anwalt zu rennen o.ä. - erstmal möchte ich mich etwas über solche Sachverhalte informieren und ggf. danach handeln.
Vielleicht hat jemand von Euch ja ähnliches erlebt..
Gruß Tobi