Geldabbuchung trotz fristgerechter kündigung des vertrags

Ken Masters

Lt. Junior Grade
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Dez. 2006
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334
Hallo freunde,

ich habe folgende frage: mein bruder war in einer wing tsun (kampfsportschule) angemeldet über 2 jahre lang. beitrag wurde per einzugsermächtigung immer anfang des monats abgebucht. wir haben am anfang dieses jahres den vertrag fristgerecht gekündigt und auch eine bestätigung erhalten. nun habe ich vorhin bei der bank mitbekommen, dass trotz ablauf des vertrags für diesen monat ein weiteres mal abgebucht wurde. Vertag endete zum 10. monat dieses jahres. das hat mich ehrlich gesagt ziemlich geärgert und aufgeregt, da der betreiber der schule ein asi in meinen augen ist, kommt nicht gerade seriös und professionell rüber. und nach so einer aktion platzt mir der kragen. kann man diese aktion strafrechtlich verfolgen? ich weiß das sich das nicht lohnt, es geht ledglich nur, ob ich das recht dazu hätte, da diese person ohne berechtigung geld abgebucht hat. auch wenn es nur 35 euro ist. es geht ums prinzip. danke im voraus für die antworten.

wünsche euch einen schönen freitag.
 
Du weisst schon das man Lastschriften zurück holen kann, oder? Anscheinend nicht.

Also ab zur Bank und der sagen die soll den Betrag zurück holen und den Lastschriftempfänger löschen bzw. sperren sodass von ihm nichts mehr abgebucht wird.

Und bist Du dir sicher das am Anfang des Monats der Betrag für den laufenden Monat abgebucht wird und nicht rückwirkend?
 
Frag doch erst mal nach, war vielleicht einfach ein Versehen? Bitte nochmal höflich um Überprüfung, überreagieren kannst du später immernoch.
 
@yiasmat:
ich weiß. das ist aber das konto von meiner mum die sich gerade im ausland befindet.

ansonsten habt ihr beide recht. ich habe auch da erstmal angerufen und habe beim mailbox eine nachricht hinterlassen.
hätte ich aber trotzdem das recht?
 
Wenn es der Betrag für Dezember ist ja.

Ist dieser Betrag aber für den Monat davor, also November, denn ist es nicht rechtens.

Steht auf dem Kontoauszug nicht drauf für welchen Monat der Betrag ist?
 
Ken Masters schrieb:
... da der betreiber der schule ein asi in meinen augen ist,...

Wenn du dich sogleich aufregst, mit rechtlichen Schritten drohst und andere als unseriös bezeichnest würde ich den Asi an anderer Stelle suchen ;).

Ruf einfach mal an, rede mit denen und wenn es echt nicht geht lasse das Geld ganz einfach zurückbuchen.

Ken Masters schrieb:
...hätte ich aber trotzdem das recht?

Wahrscheinlich nicht, weil der Kontoinhaber die Klage einreichen müsste oder du hast eine Vollmacht über das Konto.

Aber selbst wenn, ein kurzes Gespräch oder einfache Rückbuchung gehen schneller und sind billiger. Willst du monatelang in einem Rechtsstreit auf das Geld warten? Hast du das Geld für einen Anwalt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ken Masters schrieb:
kann man diese aktion strafrechtlich verfolgen?
strafrechtlich? wohl Kaum.
einen Unberechtigte Lastschrift ist doch keine Straftat.

desweiteren würde ich erstmal von einem Irrtum ausgehen und das ganze mit dem verantwortlichen Klären.
kommt sonnst ein bisschen asi...
 
danke an alle für die antworten.

bin zur bank gegangen, das geld zurückgebucht und den lastschriftempfänger sperren lassen. :)
 
Nur wenn Vorsatz im Spiel ist (gewolltes Abbuchen, obwohl man weiß, dass man dazu nicht berechtigt ist). Fahrlässig (z.B durch Schlamperei in der Buchhaltung) kann man keinen Diebstahl begehen.
 
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