Gerichtsvollzieher beauftragen

Hassel schrieb:
Und was soll die Bankbürgschaft bringen?
Das im Falle eines Zahlungsausfalls bzw Leistungsausfall eher ich trotzdem meine Kohle bekomme. Ich habe bisher auch im privaten allen eine Bankbürgschaft aus dem Kreuz geleiert, bei denen ich eine größere Anzahlung leisten musste.
 
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knoxxi schrieb:
Das im Falle eines Zahlungsausfalls bzw Leistungsausfall eher ich trotzdem meine Kohle bekomme. Ich habe bisher auch im privaten allen eine Bankbürgschaft aus dem Kreuz geleiert, bei denen ich eine größere Anzahlung leisten musste.
Könntest du mir im Privatbereich mal ein bsp. nennen. Welche du schon so aus dem Kreuz geleiert hast?
 
Als Beispiel dem Autohaus. Wir haben für unser Fahrzeug 20.000€ angezahlt und im Gegenzug die von uns geforderte Bankbürgschaft erhalten.
Ergänzung ()

Hassel schrieb:
Vllt etwas unglücklich ausgedrückt, nicht zwischen Privatleuten. Sondern mir privat nicht im beruflichen Bereich. Da ist das standard.
 
ohmsl schrieb:
Falsch. Wenn keine Restschuldbefreiung erfolgt ist, besteht die Forderung weiterhin. Es sei denn die Forderung richtet sich gegen eine juristische Person/Kapitalgesellschaft (UG, GmbH usw.) die mit Insolvenzende aufgelöst ist.

Irrelevant. Zu über 80% gibt es eine Restschuldbefreiung.
 

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