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Das im Falle eines Zahlungsausfalls bzw Leistungsausfall eher ich trotzdem meine Kohle bekomme. Ich habe bisher auch im privaten allen eine Bankbürgschaft aus dem Kreuz geleiert, bei denen ich eine größere Anzahlung leisten musste.
Das im Falle eines Zahlungsausfalls bzw Leistungsausfall eher ich trotzdem meine Kohle bekomme. Ich habe bisher auch im privaten allen eine Bankbürgschaft aus dem Kreuz geleiert, bei denen ich eine größere Anzahlung leisten musste.
Falsch. Wenn keine Restschuldbefreiung erfolgt ist, besteht die Forderung weiterhin. Es sei denn die Forderung richtet sich gegen eine juristische Person/Kapitalgesellschaft (UG, GmbH usw.) die mit Insolvenzende aufgelöst ist.