Geringfügige Beschäftigung als Student

Rexus

Lt. Commander
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Mai 2006
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1.401
Hi an alle,

bitte nicht falsch verstehen: Ich habe das Internet schon nach anderen Foren durchsucht, die mir meine Fragen beantworten können. Leider waren diese aber entweder nicht halb so aktiv wie ForumBase oder schon wieder "vom Netz" genommen.

Ich bin derzeit Student und habe keinen Nebenjob, da das zeitlich nicht passt. Ergo bin ich nicht lohnsteuerpflichtig.
Für die Semesterferien möchte ich mir aber evtl. eine "Geringfügige/Kurzfristige Beschäftigungs"stelle suchen. Das würde mir unter Umständen besser passen als ein "vollwertiger" Nebenjob.
Ich habe mich bereits ein wenig eingelesen... leider konnte ich zu meiner Frage keine Antwort finden:
Ab welchem Einkommen bin ich denn hier steuerpflichtig? Oder bin ich das ohnehin, sobald ich so eine Beschäftigung antrete? Muss ich mich irgendwo melden, wenn ich mir so 'ne Stelle suche (Arbeitsamt? Krankenkasse zwecks Versicherung?). Muss ich vorher eine Lohnsteuerkarte beantragen bzw. die vorhandene meinem Dann-Arbeitgeber vorlegen?
Muss ich sonst irgendetwas beachten?

Wie ihr seht, habe ich da viele offene Fragen. Aber ich denke das ist normal, wenn man sowas das erste Mal macht. Auch weiß ich, dass es hier normalerweise nicht um solche Themen geht, aber vielleicht wisst ihr ja trotzdem Bescheid und könnt mir hier ein wenig auf die Sprünge helfen.
 
Lohnsteuern werden erst fällig, wenn dein zu versteuerndes Einkommen mehr als 8.004 € im Jahr beträgt. Das zu versteuernde Einkommen dabei bitte nicht mit dem Jahresbruttolohn gleichsetzen. Stark vereinfacht kann man rechnen: Zu versteuerndes Einkommen = Jahresbrutto -1.000 (Arbeitnehmerpauschbetrag) - 36 (Sonderausgabenpauschbetrag) - SV-Beiträge. Sozialversicherungsbeiträge dürften fällig werden, wenn du regelmäßig mehr als 400 € im Monat verdienst. Bis 800 € gelten dabei aber ermäßigte Beiträge (sogenannte Gleitzone), und in die GKV zahlst du glaube ich eine Pauschale (sofern nicht mehr familienversichert). Gibt zu der Thematik aber eigentlich genug im Internet zum recherchieren, nur ein Beispiel:

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_3.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man also 2*800, auf 2 Monate verteilt, verdient, dann ist man von der Steuer ausgenommen? Gilt selbes für Schüler?
 
@Robin
jo, da zahlste nix. Würd mich aber vorher mit der Krankenkasse absprechen, könnte sonst Probleme geben
 
@ Melvin

Danke für den Link!
Dann wird das mit irgendwelchen Abgaben wohl erst ab einem Einkommen von ~400€/Monat fällig. Das ist ja dann so wie bei 'nem normalen Nebenjob.

Muss ich trotzdem irgendwen von meinem Vorhaben unterrichten? Oder kann ich da einfach anfangen?

@ rotzdiekuh

Inwiefern könnte es da Probleme geben?
 
weil du ab €400,01 als Angesteller und meist ab €365-375 bei selbstständiger Arbeit dich zumindest studentisch krankenverscihern musst.
 
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