Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen - *Split aus* [V: 9600pro von PowerColor]

Re: V: 9600pro von PowerColor

Sry für OT, aber er ist 15 Jahre alt...

Grund: ich habe April89 Geburtstag, also später.. und bin 15...

Jaja, das üben wir nochmal mit´m rechnen... :D :lol:
 
Re: V: 9600pro von PowerColor

Ja, sorry, hab nur auf´s Jahr geschaut. ;-)

Er ist trotzdem unter 16, und wenn ich mich nicht irre, bräuchte er eine Einverständniserklärung seiner Eltern, oder ist da jemand anderer Meinung?
 
Re: V: 9600pro von PowerColor

Er ist bedingt Geschäftsfähig.

Das heißt, er darf Sachen bis zum einem bestimmten Wert kaufen/verkaufen.
Dieser Wert muss im Taschengeldrahmen liegen, allerdings weiss ich nicht, wie hoch dieser Wert ist.
Aber hier einfach mal nen simples Beispiel:
Bedingt Geschäftsfähige Person möchte einen komplett PC für 800€ verkaufen.
Dieser Wert überschreitet den Taschengeldrahmen.
Die Person möchte ein Spiel für 35€ verkaufen.
Dieser Wert liegt im Taschengeldrahmen

So, MfG Kuddel
 
Re: Fragen zur Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen - [*split* V: 9600pro von PowerColor]

Da das Ganze zu OT wird, habe ich mal einen eigenen Thread daraus gebastelt. ;)


Zum Thema:

Das Taschengeld-Gesetz dürfte doch aber nur greifen, wenn er für sein Taschengeld etwas kauft, also nicht etwa Ware verkauft (wie hier). Zudem dürfte beim Verkauf dieser Grafikkarte ein höherer Betrag rausspringen, als es das Taschengeldgesetz vorsieht.

In diesem Falle würde ich um eine Einverständniserlärung also nicht herumkommen.
 
Er darf über einen gesetzlich geregelten Rahmen frei verfügen. Verkaufen, Kaufen, Anlegen....
Dieser Wert durfte ÖS100 nicht übersteigen. Vielleicht sind es jetzt 100€.

Das weiß ich aber nicht genau.
 
Bin mir nicht 100%ig sicher, also nicht hauen oder so :rolleyes: ;)

Vor kurzem habe ich in der Schule (Wirtschaftskunde) vom Lehrer gehört, dass bedingt Geschäftsfähige frei über ihr Taschengeld verfügen können. Ein Kind, welches zB 30€ im Monat erhält, kann dieses Geld ganz ohne Einverständniserklärung der Eltern ausgeben. Natürlich nur diese 30€ im Monat. Will er sich ein Spiel kaufen, welches 40€ kosten würde, und er sein gespahrtes Geld nehmen müsste, bräuchte er eine Zustimmung - oder so - von seinen Eltern. Bekommt das Kind (der bedingt Geschäftsfähige halt) zB. mehr Geld im Monat, kann er auch über mehr Geld im Monat verfügen. Unser Lehrer hat nichts von einer Grenze gesagt, also denke ich halt, dass es keine gibt :rolleyes:

Ich freue mich über Berichtigungen, wenn ich Quatsch erzählen sollte :p
 
Zuletzt bearbeitet:
uiuiui
Die Sache scheint in Deutschland anders gereglt zu sein. :p

Sorry, wegen der falschen Infos.:heilig:
 
Der Händler kann gewisse Waren im guten Glauben verkaufen, wenn dann jedoch der Erziehungsberechtigte eine Rücknahme will, weil das Gerät/Anschaffung über dem Rahmen des Jugendlichen liegt, bleibt dem Händler nix anderes übrig. Der Taschengeld Paragraph ist sehr dehnbar. Kind einer Familie die Arbeitslos sind wird über weniger Geld verfügen, als die Kinder von Bill Gates (Extrem Beispiel). Wo ein Händler sich nicht sicher ist, sollte er Rücksprache mit den Eltern führen.
 
Solche Diskusionen in Zeiten wo man als 8 jähriger per SMS Klingeltonabos für 6,- , 12,- oder auch 60 Euro bestellen und per Dialer die ganze Familie ans Ersparte bringen kann. ;)
 
Es geht aber um mein Geld, und wenn ich auf meinem Geld sitzen bleibe, was mache ich dann? ;) Wahrscheinlich werde ich dann nur für dumm erklärt, weil ich mit einem 15-Jährigen ein eventuell ungültiges Geschäft abgeschlossen habe.
 
blümli schrieb:
Es geht aber um mein Geld, und wenn ich auf meinem Geld sitzen bleibe, was mache ich dann? ;) Wahrscheinlich werde ich dann nur für dumm erklärt, weil ich mit einem 15-Jährigen ein eventuell ungültiges Geschäft abgeschlossen habe.

Jup, so kann man es sehen. Von der anderen Seite her werden Kinder und Jugendliche einfach vom Gesetz besser geschützt als Erwachsene. Es gibt genug "Schwarze Schafe" die die Unwissenheit von Jugendlichen zu Ihrem Vorteil ausnutzen. Ich habe 3-4 Mal "Geschäfte" mit Jugendlichen gemacht und mich jedesmal mit den Eltern in Verbindung gesetzt bevor es zum Abschluß kam. In 2 Fällen hab ich mir das Einverständnis der Eltern sogar schriftlich bestättigen lassen. (Mofa und teures Rennrad).

.
 
Tolles Thema. :D

Also erstens: es heißt "beschränkt geschäftsfähig", nicht "bedingt geschäftsfähig".

Und jetzt wird es lustig:
Wenn er das Geld von seinen eltern speziell zum kauf solcher Hardware bekommen hat, gibt es keine Probleme. Andernfalls ist jeder Kauf eines beschränkt Geschäftsfähigen genehmigungsbedürftig und bis zu dieser Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam (NICHT NICHTIG!). Verweigern die Eltern die Zustimmung, sind die empfangenen Leistungen (Sache, Kaufpreis usw) zurückzugeben. Bei Entreicherung wird es dann doof. ;) - Eine generelle Subsumierung unter den sog. "Taschengeldparagraphen" kann man nicht vornehmen.
 
Was ist, wenn der minderjährige Käufer/Verkäufer erklärt, er habe die Einwilligung seiner Eltern? Hat er als Minderjähriger einen Freifahrtschein zum Unwahrheit sagen. D.h. wenn es nicht stimmen sollte, wie ist da die Rechtslage? Benötige ich in jedem Fall eine schriftliche (oder mündliche) Einverständniserklärung der Eltern, oder genügt auch das Wort des Minderjährigen? Über 14-Jährige sind doch zu einem Gewissen Teil für ihr Tun und Handeln selbst verantwortlich, oder?
 
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(Du darfst hierbei Strafrecht und Zivilrecht nciht verwechseln. Es gilt: 0-7 Jahre = Geschäftsunfähig; 7-17 Jahre beschränkt geschäftsfähig; ab 18 voll geschäftsfähig) - Strafrecht: Minderjährige, Jugendliche usw... das is was anderes.

Hm, soweit ich weiß, ist der Minderjährige in diesem Fall dann nur Erklärungsbote. Zumindest, wenn es der Wahrheit entspricht und die Eltern ihre Zustimmung erteilt haben. Wenn dem nicht so ist, werden die Eltern sich schon melden. Das Geschäft ist auf jeden Fall schwebend unwirksam, wenn das Balg die Unwahrheit sagt.

Du kannst auch den gesetzlichen Vertreter zur Genehmigung auffordern, um Rechtssicherheit zu erlangen, dann muß der gesetzliche Vertreter binnen 2 Wochen die Genehmigung erteilen, sonst gilt sie als verweigert und das Geschäft ist unwirksam. - Meistens richtet sich die Genehmigung nach der Form des eigentlichen Geschäftes. Also formfreie Kaufverträge bedürfen auch keiner förmlichen Zustimmung.
 
Gibt es eine Frist dafür, bis wann die Eltern ein Geschäft als nichtig erklären können, oder ist dies zeitlich unbestimmt? ... und, kommen nur Erziehungsberechtigte für eine Genehmigung in Betracht, oder können auch nahe Familienmitglieder, wie z.B. ein volljähriger Bruder ein Geschäft für gültig erklären.

Ah, die letzte Frage hat sich schon erledigt, bin nochmal BauerLustig´s Link gefolgt, damit hat sich die Frage schon erübrigt. :rolleyes:
 
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Was die Frist angeht, bin ich mir nicht sicher. Das müßte ich erst nachschauen. Fakt ist, daß sie NACH der Aufforderung 2 Wochen Zeit haben.
Anonsten würde ich sagen, daß es nur billig ist, wenn man, sollte es keine eigenen Fristen geben, vielleicht analog die Verjährungsfristen für die Anfechtung nimmt. - Aber wie gesagt: das hab ich jetzt auch nicht im Kopf.
 
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