Shar
Captain
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 3.173
Servus.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse (FE), werden nun in Deutschland ein Verfallsdatum von 15 Jahren haben.
Alle "älteren FEs" werden bis 2033 ihre Gültigkeit behalten. Danach werden auch diese alle 15Jahre neu beantragt bzw. verlängert werden müssen.
Die Verlängerung sieht in D nur eine Beantragung, sprich eine reine Formalität vor. D.h. es ist keine Prüfung der Fähigkeiten oder gesundheitliche Eignung vorgesehen.
Dies wurde von der EU "lediglich" vorgeschlagen, wird aber in diesem Fall (erstmal?) nicht umgesetzt.
Damit wird nun einer Eu-Bestimmung von 2006 folge geleistet und umgesetzt.
- Darüber hinaus wird es ein paar Änderungen in den FE-Klassen geben.
So werden Trikes künftig als Motorräder behandelt.
- Die zweijährige "Probezeit" in der Motorradklasse wird nun nicht mehr automatisch aufgehoben. Das Ablegen einer Prüfung ist hierzu nun nötig.
- Weiter gibt es Änderungen bei Kleinkrafträder und Anhänger.
Grüße ~Shar~
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse (FE), werden nun in Deutschland ein Verfallsdatum von 15 Jahren haben.
Alle "älteren FEs" werden bis 2033 ihre Gültigkeit behalten. Danach werden auch diese alle 15Jahre neu beantragt bzw. verlängert werden müssen.
Die Verlängerung sieht in D nur eine Beantragung, sprich eine reine Formalität vor. D.h. es ist keine Prüfung der Fähigkeiten oder gesundheitliche Eignung vorgesehen.
Dies wurde von der EU "lediglich" vorgeschlagen, wird aber in diesem Fall (erstmal?) nicht umgesetzt.
Damit wird nun einer Eu-Bestimmung von 2006 folge geleistet und umgesetzt.
- Darüber hinaus wird es ein paar Änderungen in den FE-Klassen geben.
So werden Trikes künftig als Motorräder behandelt.
- Die zweijährige "Probezeit" in der Motorradklasse wird nun nicht mehr automatisch aufgehoben. Das Ablegen einer Prüfung ist hierzu nun nötig.
- Weiter gibt es Änderungen bei Kleinkrafträder und Anhänger.
Grüße ~Shar~