Gewährleistung - Nachbesserung - Dauer eine Reparatur

K

knoxxi

Gast
Moin,

im Rahmen unserer neuen Küche wurde auch ein neues Induktionsfeld verbaut. Nach nun gut 5 Monaten ist ein der zwei Load Balancing Module ausgefallen und es funktionieren nur noch 2/5 Platten.

Defekt noch am Abend dem Händler gemeldet, am übernächsten Tag eine Reaktion erhalten dass der AEG Kundendienst verständigt und unsere Kontaktdaten diesem mitgeteilt wurden.

Zwei Tage später rief der AEG Kundendienst bei uns an, das am 07.12.21 ein Techniker käme. 3 Wochen ohne Herd ist nicht ganz glücklich, aber wir haben einem Reparaturversuch zugestimmt.

Nun kommt aber das eigentliche Problem, laut dem Kundendienst haben die Techniker die geplanten Ersatzteile immer dabei. In dem Fall 2 neue Module. Aber es kann auch sein, dass er keine dabei hat weil diese aufgrund der weltweiten Lieferschwierigkeiten bis zu 8 Wochen Lieferzeit haben. 😳

Darauf hätten wir natürlich keinen Bock.

Wenn der Termin am 07.12 also fruchtlos abläuft und der Defekt immer noch besteht, was würdet ihr tun? Warten bis das Teil da ist? Ersatzlieferung des ganzen Herdes? Oder ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur?

Ich persönlich tendiere sehr dazu dann den Händler zur Neulieferung des Herdes zu bewegen. Auch wenn das Gesetz keine Fristen für die Reparaturen vorsieht, sondern lediglich von angemessener Frist spricht, wäre meine Geduld bei rund 3 Monaten ohne Herd aber definitiv überschritten.

Über Tipps und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Knoxxi
 
Da ich als Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung das Wahlrecht habe, ob ich eine Reparatur oder Neulieferung wünsche, nehme ich natürlich immer die Neulieferung.

Dass etwas nicht lieferbar sein soll ist nicht mein Problem. Ich bin der Auffassung, dass ein redlicher Händler für Gewährleistungsfälle ein "Ersatzteillager" unterhalten muss; alternativ soll er eben keine Ware abliefern, welche mangelbehaftet ist.

Mein Entgegenkommen ist dann regelmäßig, dass ich mich auch mit einer besseren Sache als Ersatzlieferung zufrieden gebe. In wenigen Fällen auch mit anderen Kompensationsleistungen.

Einem Leihgerät würde ich nur unter weiterer Kompensation zustimmen. Den Aufwand (Handwerker ins Haus lassen, beaufsichtigen, ggf. andere Probleme, ggf. Schäden bei Anlieferung, Ablieferung, Ein- und Ausbau, Stress bei eventuellem Defekt usw.) will ich nicht alleine tragen müssen.


Die Fristfrage ist für mich immer recht eindeutig: Wer keine mangelfreie Ware geliefert hat, der hat gar nicht geliefert. Entsprechend kann die angemessene Frist nur kurz sein.


PS: Alleine, dass der Techniker erst in 2 oder 3 Wochen kommen soll würde ich nicht akzeptieren und vor allem auch stark darauf achten, dass hier nicht Garantie und Gewährleistung seitens des Händlers vermengt werden. Wo sind wir denn hier?! Du hast doch bestimmt schon gezahlt und deinen Teil des Vertrages längst erfüllt?
 
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knoxxi schrieb:
Ersatzlieferung des ganzen Herdes? Oder ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur?
Beides.

Ich würde den Händler/Hersteller darauf hinweisen das ich ein Gerät ohne Fehler gekauft habe und ein Gerät ohne Fehler erwarte. Wenn der Händler/Hersteller selbst zugibt, dass er das Gerät nicht in sinnvoller Zeit reparieren kann dann muss er es eben austauschen oder einen Ersatz bereit stellen.

So einfach ist das.
knoxxi schrieb:
Ich persönlich tendiere sehr dazu dann den Händler zur Neulieferung des Herdes zu bewegen. Auch wenn das Gesetz keine Fristen für die Reparaturen vorsieht, sondern lediglich von angemessener Frist spricht, wäre meine Geduld bei rund 3 Monaten ohne Herd aber definitiv überschritten.
Eine "angemessene" Frist bezieht sich auf den Einzelfall. Bei einem Herd, der für das tägliche Essen verwendet werden muss, würde ich die Frist sogar eher kürzer sehen als länger. Man kann einer Familie schließlich nicht zumuten mal 8 Wochen (oder länger) nichts zu essen, kalt zu essen oder nur zu bestellen. (Es sei denn der Hersteller zahlt die Bestellungen)

Grundsätzlich bewegt sich der Zeitraum einer "angemessenen" Frist für die Nacherfüllung bei Sachmängeln zwischen 1 Woche und (in Ausnahmefällen!) 6 Wochen. Beides ist bei 8 Wochen weit überschritten.
 
Idon schrieb:
Du hast doch bestimmt schon gezahlt und deinen Teil des Vertrages längst erfüllt?
Selbstredend. Das defekte Gerät hat laut dem Hersteller eine UVP iHv rund 1600€.

Idon schrieb:
Dass etwas nicht lieferbar sein soll ist nicht mein Problem.
Wenn dem dann so sein sollte, soll das auch nicht mehr mein Problem sein. Dann liegt der Ball wieder beim Händler.
Idon schrieb:
Mein Entgegenkommen ist dann regelmäßig, dass ich mich auch mit einer besseren Sache als Ersatzlieferung zufrieden gebe.
Inklusive Finanzieller Kompensation deiner Seite über den Mehrpreis des Geräts oder eher nein?

Idon schrieb:
Den Aufwand (Handwerker ins Haus lassen, beaufsichtigen, ggf. andere Probleme, ggf. Schäden bei Anlieferung, Ablieferung, Ein- und Ausbau, Stress bei eventuellem Defekt usw.) will ich nicht alleine tragen müssen.
Hier sehe ich persönlich weniger ein Problem, das würde ich fein den Händler machen lassen mit seinem Montagetrupp.
Ergänzung ()

Kombra schrieb:
Ich habe den Händler eben mal drauf angesetzt, was ihm als etwaige Kompensation einfallen würde.
Und auch angekündigt, dass wir nur einen Reparatur Versuch akzeptieren werden und im Falle des nicht Erfolges auf Neulieferung bestehen werden. Das Gerät ist auf den freien Markt schließlich gut verfügbar, also würde einer unmittelbaren Lieferung mit Montage nichts im Wege stehen.
Ergänzung ()

Und kaum hat man denen eine Mail geschrieben, kommt eine Antwort....


sehr geehrter Herr....,

Vielen Dank für Ihre EMail.
Leider können wir die Terminvergabe beim AEG Werkskundendienst nicht beeinflussen. Auch die Vorgehensweise der Reparatur des Kochfeldes liegt nicht in unseren Händen.



Gerne hätten wir Ihnen ein Leihkochfeld zur Verfügung gestellt. Jedoch haben wir zurzeit aufgrund der großen Nachlieferungsschwierigkeiten keine Leihkochfelder mehr auf Lager. Ich werde dennoch versuchen ein Leihkochfeld zu reservieren, sobald wir wieder welche auf Lager haben.



Sollte tatsächlich ein irreparabler Defekt an Ihrem Kochfeld nachgewiesen werden können wird sich AEG um den Austausch Ihres Kochfeldes kümmern.



Vielen Dank und eine angenehme Restwoche.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
knoxxi schrieb:
Leider können wir die Terminvergabe beim AEG Werkskundendienst nicht beeinflussen. Auch die Vorgehensweise der Reparatur des Kochfeldes liegt nicht in unseren Händen.
Kann dir als Kunde egal sein. Dein Ansprechpartner ist derjenige, der dir das Ding verkauft und eingebaut hat. Wenn Sie es nicht reparieren können müssen Sie es eben austauschen.

knoxxi schrieb:
Gerne hätten wir Ihnen ein Leihkochfeld zur Verfügung gestellt. Jedoch haben wir zurzeit aufgrund der großen Nachlieferungsschwierigkeiten keine Leihkochfelder mehr auf Lager. Ich werde dennoch versuchen ein Leihkochfeld zu reservieren, sobald wir wieder welche auf Lager haben.
Ist ebenfalls nicht dein Problem. Wenn kein Leihkochfeld dann eben neues Kochfeld und direkt austauschen.

knoxxi schrieb:
Sollte tatsächlich ein irreparabler Defekt an Ihrem Kochfeld nachgewiesen werden können wird sich AEG um den Austausch Ihres Kochfeldes kümmern.
Ein "irreparabler" Schaden muss nicht vorliegen für einen kompletten Austausch.

Hierzu §439 BGB:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Verkäufer kann von dir nicht verlangen knapp 2 Monate auf einer mit einem Mangel behafteten Sache zu sitzen.
 
So ähnlich ist auch meine Antwort ausgefallen

Sehr geehrte Frau XXX,

das Sie auf die Terminsituation bei AEG keinen
Einfluss haben ist verständlich und das sie keine
Leihgeräte zur Verfügung haben ist mehr als ärgerlich.

Aber das ist mit Verlaub nicht mein Problem, sondern
das von Küchen Aktuell. Ich habe ein funktionierendes
Gerät bestellt und auch bezahlt.

Es liegt nicht in meinem Aufgabenbereich Unzulänglichkeiten
seitens AEG und/oder Küchen Aktuell nun auszubaden.

Wir erwarten ihre Adäquaten Lösungsansätze.

Mit freundlichen Grüßen
 
Der Verkäufer hat die Sache längst als Garantiefall auf AEG abgewälzt.
 
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Fehlt nur noch das eine Antwort kommt wie

"Wir schenken ihnen ein Kochbuch "Kochen mit dem Backofen für Anfänger"
 
Ich sag es ja echt ungern, aber diesmal vertrete ich zu 100% Idons Meinung.

Biete dem Händler an, sollte der Reparaturversuch schief gehen, darf er dir gerne das nächst bessere Kochfeld des Herstellers einbauen (natürlich ohne Mehrkosten), als Kompensation für seine mangelhafte Leistung, du hast deinen Teil des Vertrages schließlich vollständig erfüllt, er nicht.

Und ich würde es telefonisch machen, per Mail lässt sich jemand viel einfacher abwimmeln.

Was dann telefonisch besprochen wurde muss dann natürlich nochmal schriftlich per Mail bestätigt werden.
 
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Nach meiner letzten Antwort kam nichts mehr. Ich denke das ist ein gutes Freitag morgen Thema dem Küchenstudio telefonisch auf den Sack zu gehen.
 
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Was du jedenfalls auch noch machen solltest ist eine klare Ansage das du die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, eine Ersatzlieferung forderst und eine Frist setzt.

Sofern am Telefon kein Ergebnis erzielt wird.
 
hallo7 schrieb:
Sofern am Telefon kein Ergebnis erzielt wird.
Bisher leider keinen Erfolg gehabt. Geht einfach keiner ran.

Aber danke für den Tipp, wird Sinn machen hier nochmal explizit drauf hinzuweisen.
 
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Aktueller Status

Am 01.12 stand ein Kurier vom Küchenstudio auf der Matte und hatte das dabei.

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Nicht ideal aber für uns erstmal okay. Am 07. sehen wir weiter.
 
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Danke für das Update. Es gibt bei Nachlieferung aber trotzdem das höherwertige Gerät? ;)
 
Wenn am 07. die Reparatur scheitert und ein neuer nicht Lieferbar ist, dann werde ich mein möglichstes tun dieses Alternative zu ziehen.
 
Oh hi!

Electrolux also AEG war um 07:30 pünktlich da. Wurde anstandslos repariert und das defekte Modul muss ins Werk eingeschickt werden zur Begutachtung. Weil ein Ausfall nach so kurzer Zeit eine absolute Ausnahme ist.

Herd funktioniert wieder einwandfrei und die Garantiezeit wurde seitens AEG von 2 auf 5 Jahre verlängert als Entschuldigung für den Frühzeitigen Ausfall.
 
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