Gilt die Gewährleistung bzw. Garantie beim Pc Zusammenbau?

Starkiller856

Cadet 2nd Year
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Hallo,

ich werde mir demnächst selber einen Pc zusammenbauen. Die Komponenten werden bei Mindfactory bestellt, falls das was ändert. Meine Frage ist: Wenn ein Teil, z.B. die Grafikkarte, defekt geliefert wird, ich diese richtig einbaue und später beim Start des Computers feststelle, dass die Grafikkarte intern defekt ist, wird Mindfactory sich doch fragen, ob die Grafikkarte sachgemäß montiert wurde und genau das können die doch nicht prüfen und die Grafikkarte nicht erstatten, oder?
 
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es gibt natürlich auf alle Komponenten einzeln eine 2 Jährige Gewährleistung vom Händler, wie bei der Gewährleistung üblich, wird im ersten halben Jahr davon ausgegangen, das der Artikel von Anfang an schon einen defekt hatte, nach dem halben Jahr erfolgt die Beweislastumkehr und der Käufer muss Beweisen, das der defekt nicht durch ihn selbst verursacht wurde.

des weiteren gibt es noch die Garantie beim Hersteller zu den einzelnen Teilen, die man auch in Anspruch nehmen kann, die Garantiebedingungen legt der jeweilige Hersteller fest
 
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Für den Käufer spricht bei einem Defekt, der sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigt, die Vermutung, dass die Sache von Beginn an mangelhaft war. Es läge auch nach einem (nicht zuletzt in der Natur der Sache liegenden..) Einbau in ein System am Verkäufer, nachzuweisen, dass die vorgenannte Vermutung mit zB der Art des Defekts (etwa ein typischer Einbauschauden) nicht vereinbar ist. Zur Absicherung sollte man vor Rücksendung dokumentieren, dass die Sache äußerlich unbeschädigt ist.

Etwas anderes ist es, dass der Käufer freilich nachweisen muss, dass überhaupt ein Defekt vorliegt. Das ist allerdings ein allgemeines Problem, wie es bei jedem Kauf, auch nach Monaten, vorkommen kann. Im ersten Schritt würde der Verkäufer doch nach Prüfung der Ware behaupten, dass sie sehr wohl mangelfrei sei und sie zurückschicken. Wenn sich wirklich im Weiteren Probleme ergeben bzw sich ein Streit über das Vorliegen eines Defektes überhaupt abzeichnet, kann man weiter darüber nachdenken, wie man selbst überhaupt sicher sein kann, dass es nicht an falscher Montage liegt, und dann das weitere Vorgehen überdenken; vorher erscheint es mir hier müßig. Am "Gelten" der Gewährleistung ändert das alles schließlich nichts.
 
Miran Nihad schrieb:
... ich diese richtig einbaue und später beim Start des Computers feststelle, dass die Grafikkarte intern defekt ist, wird Mindfactory sich doch fragen, ob die Grafikkarte sachgemäß montiert wurde und genau das können die doch nicht prüfen und im die Grafikkarte nicht erstatten, oder?

Der Satzbau ist... innovativ. Du willst sicher fragen, ob die Grafikkarte ersetzt wird. Letztlich wird ein durchschnittlich kulanter Händler dies im Rahmen der Gewährleistung tun. Und doch, prinzipiell kann man nachweisen, ob beim Einbauen ein Fehler begangen wurde. Da diese Gutachten jedoch recht teuer sind, wird sich eine Prüfung (wenn überhaupt) nur auf offensichtliche Beschädigungen reduzieren.
 
Heißt also, ich brauch mir keine sorgen zu machen, solange alles sachgemäß eingebaut wurde.? Und was ist mit meinem "innovativen" Satzbau gemeint.?
 
Ja, solange Du alles sachgemäß einbaust, kann Dir der Händler schlussendlich auch nicht die Gewährleistung vorenthalten. Und das mit dem Satzbau... vergiss es, passt schon. ;)
 
das Problem ist nur, dass du selbst das defekte Teil Identifizieren musst.
bei einem Komplett PC schickst den zurück und sagst: geht nicht!
Beim Selbstbau geht das nicht.
 
Das stimmt allerdings. Nur würde ich hier die Pferde nicht unnötig scheu machen. Ich habe in den letzten Jahren an die 10 PC in Einzelteilen bei Mindfactory gekauft und selbst zusammengebaut. Noch nie hatte ich auch nur ein defektes Teil. Dass das nicht immer so ist, kann man nur als Tatsache bezeichnen. Allerdings wollte ich nur erwähnen, dass man auch Glück haben kann. Vor allem, wenn die Retournier-Raten meist im einprozentigen Bereich liegen.
 
wenn man sich ein bisschen mit der Technik auskennt, dann ist das auch kein Problem.

ne 5 Jährige kann einen PC zusammen bauen, daran scheitert es nicht, aber im zweifel muss man auch wissen, wie man vorgeht, wenn einfach kein Bild kommt.
 
florian. schrieb:
das Problem ist nur, dass du selbst das defekte Teil Identifizieren musst.

Yo, daher nicht unvorteilhaft wenn noch Komponenten am Start sind um im Wechselspiel der Bauteile das Problem identifizieren zu können.

Erinnert mich an nen Rechner dem ich mal nem Freund zusammengebaut habe. Teile sind angekommen, ich schraub das Teil zusammen und nix ging... ich dann erst ab @home und hab die üblichen Verdächtigen (RAM, Graka) aus meinem ausgebaut und wieder zurück. Am Ende wars der RAM... beide Module sogar. Das hat mich am Anfang zur Verzweifelung getreiben weil ich mir nicht vorstellen konnte das beide Module defekt waren.

Hab die Module dann bei mir getestet und Tatsache - beide defekt.
 
Wo sollte denn der Unterschied zwischen einem Komplettbau und bspw. einem bloßen Austausch der Grafikkarte sein? Ob man nun den Rest bereits fertig und lauffähig bei sich stehen hat oder erst im selben Moment zusammenbaut ist doch unerheblich. Wenn eine Komponente defekt ist, zieht die Gewährleistung. Das mit der Identifikation des Übeltäters ist da in der Tat ggf. etwas problematisch.
 
"Wo sollte denn der Unterschied zwischen einem Komplettbau und bspw. einem bloßen Austausch der Grafikkarte sein?" - Na, du sagst es doch selbst?
--> "Das mit der Identifikation des Übeltäters ist da in der Tat ggf. etwas problematisch."
 
@Droitteur: das ist richtig, aber diese Problematik hat doch mit der Eingangsfrage des TE nichts zu tun... Bzgl. dieser sehe ich wirklich keinen Unterschied.
 
Naja, einen Unterschied gibt es schon. Um Gewährleistung bzw. Garantie beim Einbau einer Grafikkarte zu erhalten, muss man nicht wie bei dem Komplett-Zusammenbau mehrere Übeltäter überprüfen, wenn die gesamte Kiste nicht läuft. Funktioniert der PC vor dem Einbau der Grafikkarte und nachher nicht mehr, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Grafikkarte der Übeltäter ist. Funktioniert der PC nach Zusammenbau aus X Teilen nicht, kann fast jedes Teil für das Nicht-Funktionieren verantwortlich sein. Bevor man Gewährleistung bzw. Garantie in Anspruch nehmen kann, muss man daher beim Zusammenbau erst den Übeltäter identifizieren. Beim reinen Austausch einer Komponente ist die Auswahl nicht so groß. ;)
 
mein Kommentar: es kommt a) auf den laden an und b) muss bei normalem genrauch bei einem zusammengebauten pc die ware zurückgenommen bzw repariert werden.
mindfactory kann sich weigern. das liegt dann an den allgemeinen geschätsbedingungen (AGB). die kann man machen wie man will. ein richter müsste entscheiden, wenn eine klage eingereicht wird. ergo: einfach mal in den AGB's lesen, aber nicht nach der Bestellung sonder vorher.

mfg.
 
Die meisten mir bekannten AGB halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand oder sind zumindest stark diskutabel.

Beeindrucken lassen sollte man sich von AGB jedenfalls nicht - und schreiben, was man will, darf man dort sowieso nicht. Zumindest nicht, wenn man als Händler nicht ständig an der Vorlage im Gesetz gemessen werden möchte.
 
Ich kann diese Überlegungen mit der schwierigeren Identifikation des Übeltäters vollkommen nachvollziehen, beziehe mich aber ausschließlich und genau auf den Eingangspost. In diesem wird hypothetisch der Defekt der Grafikkarte (unter welchem Aufwand auch immer) festgestellt. Und dabei frage ich mich, worin der Unterschied bestehen soll? Mindfactory wird klar sein, dass die Grafikkarte irgendwo verbaut werden soll und ob das ein bestehender Rechner ist oder nicht macht dabei doch inhaltlich absolut keinen Unterschied, oder?

Oder kurz gesagt: ich verstehe entweder die Frage nicht oder sehe die spezielle Problematik bei der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen bei Komplettbauten nicht :)
 
Du hast die Frage wohl richtig verstanden; die Beiträge gingen schon etwas über den Eingangspost hinaus. Ich hatte ja bereits erwähnt, dass ich es müßig fänd, die praktischen Probleme in dem Maße zu thematisieren; aber verfehlt ist es sicher auch nicht völlig.

Falls man eine spezielle Problematik sehen wollte, könnte man übrigens argumentieren, dass in der hier vorliegenden Konstellation die Vermutungswirkung der Beweislastumkehr allerdings widerlegt sei. Und zwar weil eben aus "PC, den ich gerade aus Einzelteilen zusammengebaut habe, geht nicht an" nicht "Grafikkarte ist schuld" geschlossen werden kann --> weitere Indizien sind notwendig.
 
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Die Grafikarte war nur ein Beispiel. Nehmen wir an das Mainboard, der Arbeitspeicher oder der Prozessor ist defekt. In diesen Fällen wird es um einiges schwieriger sein, den Übeltäter zu finden.
PS: Das finden der defekten Kompnente habe ich zu beginn des Threads überhaupt nicht bedacht, eine Sorge mehr.
 
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